Sachsen-Anhalt Revier 2038
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen-Anhalt
- Bereich
- Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
- Fördergeber
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
- Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
- Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
- Bitte melden Sie Ihr Projekt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an, bevor Sie den Antrag stellen.
- Sie können Ihren Antrag im direkten Antragsverfahren oder im Rahmen von Förderaufrufen stellen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein zusätzlich durchgeführtes Vorhaben handeln, mit dem Sie normalerweise nach dem 1.1.2020 begonnen haben. Ihr Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und grundsätzlich bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet worden sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und dafür sorgen, dass die Folgekosten getragen werden.
- Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren bei baulichen Anlagen und von 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sachsen-Anhalt Revier 2038 von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussNordrhein-WestfalenFörderung aus der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRWWenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
ZuschussbundesweitFörderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
ZuschussSachsenFörderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
ZuschussNiedersachsenFörderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
ZuschussThüringenAusbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
ZuschussBerlinBerliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und KlimaschutzMehr in der Förderdatenbank: Infrastruktur in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme in Sachsen-Anhalt · Förderprogramme für Digitalisierung · Förderprogramme für Infrastruktur · Förderprogramme für Regionalförderung · Förderprogramme für Smart Cities & Regionen · Förderprogramme für Umwelt- & Naturschutz