Sachsen-Anhalt Revier 2038

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
  • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
  • touristische Infrastruktur,
  • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
  • Naturschutz und Landschaftspflege.
  • Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Mindesteigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  • Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für den Förderbereich „Öffentlicher Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr zuzüglich Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz“ richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und für den Förderbereich „Städtebau und Stadtentwicklung“, wenn die Zuständigkeit nicht auf die IB übergeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
  • Bitte melden Sie Ihr Projekt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an, bevor Sie den Antrag stellen.
  • Sie können Ihren Antrag im direkten Antragsverfahren oder im Rahmen von Förderaufrufen stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
  • sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Vorhaben muss

  • unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
  • dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
  • die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein zusätzlich durchgeführtes Vorhaben handeln, mit dem Sie normalerweise nach dem 1.1.2020 begonnen haben. Ihr Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und grundsätzlich bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet worden sein.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und dafür sorgen, dass die Folgekosten getragen werden.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren bei baulichen Anlagen und von 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Sachsen-Anhalt Revier 2038 von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.