Förderprogramm · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Bis zu 70 % Förderung für risikoreiche Forschung zu Recycling, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – für KMU mit echtem Forschungsanspruch.

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft ist die Forschungsförderung des BMFTR für kleine und mittlere Unternehmen, die Spitzenforschung zu Ressourceneffizienz, Recycling, Urban Mining, Materialsubstitution und nachhaltigem Wassermanagement betreiben. Das Programm setzt die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) und die Deutsche Rohstoffstrategie um. Gefördert werden risikoreiche FuE-Vorhaben als Einzel- oder Verbundprojekte in einem zweistufigen Verfahren (Skizze → Vollantrag) mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober.

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
DurchführungProjektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltige Entwicklung und Innovation, Fachbereich Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft; Themenfeld Nachhaltiges Wassermanagement: Projektträger Karlsruhe (PTKA)
ZielgruppeKleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition (< 250 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio EUR) mit Betriebsstätte in Deutschland; Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Verbundpartner möglich
FörderartZuschuss
FörderhöheRichtwert bis 500.000 EUR pro Projekt; bei Verbundprojekten mit Pilotanlagen begründet höher möglich
FördersatzKleine KMU: bis 70 % (industrielle Forschung), bis 45 % (experimentelle Entwicklung); mittlere KMU: bis 60 % (industrielle Forschung), bis 35 % (experimentelle Entwicklung); +15 Prozentpunkte bei wirksamer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung (AGVO Art. 25 Abs. 6 lit. b); Hochschulen als Verbundpartner: bis 100 % + 20 % Projektpauschale
FristZweistufig; Stichtage jährlich am 15. April und 15. Oktober; nächster Stichtag: 15. Oktober 2026
DauerTypisch 24 Monate; max. 36 Monate bei begründeten Vorhaben (z. B. Pilotanlagenaufbau)
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation); Geltungsdauer der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027, Verlängerungsoption bis Ende 2030

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Voraussetzungen

  • KMU-Status gemäß EU-Definition (Annex I AGVO): weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio EUR; verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen
  • Vorhaben muss inhaltlich dem Technologiefeld Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Recycling, Urban Mining, Materialsubstitution oder nachhaltiges Wassermanagement zuzuordnen sein
  • Spitzenforschungscharakter: Das Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung (AGVO Art. 25); reine Anwendung etablierter Recyclingtechnik oder reine Markteinführung ist nicht förderfähig
  • Quantifizierbare Ressourcen- oder Kreislaufwirkung muss nachweisbar sein (Materialeinsparung in t/a, Recyclingquote in %, Substitutionsgrad kritischer Rohstoffe, Verlängerung der Produktnutzungsdauer oder Wassereinsparung in m³/a)
  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss für rechtswidrige Beihilfe (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a)
  • Nachgewiesene FuE-Kompetenz im Ressourcen-, Recycling- oder Verfahrenstechnikbereich oder Zusammenarbeit mit einer einschlägigen Forschungseinrichtung
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden (BHO § 44, AGVO Art. 6)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Bruttolohn inkl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, anteilig nach FuE-Einsatz (typisch: Verfahrensingenieure, Recyclingingenieure, Materialwissenschaftler, Aufbereitungstechniker, Chemiker)
  • Material- und Verbrauchskosten: Sekundärrohstoffe und Reststoffströme als Versuchsmaterial, Reagenzien, Lösungsmittel für chemisches Recycling, Sensorik, Kleinkomponenten, Verbrauchsstoffe für Materialanalytik
  • Geräte- und Anlagenkosten (AfA-Anteil): anteilige Abschreibungen auf Sortieranlagen (NIR, Röntgen, sensorgestützt), Schredder, Mühlen, Reaktoren (Pyrolyse, Solvolyse), Trenntechnik (Flotation, Magnetscheidung), Analytik (XRF, ICP-MS, REM-EDX); bei Pilotanlagen > 200.000 EUR frühzeitig mit PtJ abstimmen
  • Reisekosten: projektbezogene Dienstreisen nach BRKG (Verbundtreffen, Pilotanwender-Besuche, Fachkonferenzen, externe Versuchskampagnen)
  • Fremdleistungen: akkreditierte Materialanalytik (DIN EN ISO 17025), Materialflussanalysen (MFA), Lebenszyklusanalysen (LCA), externe Sortier- und Aufbereitungsversuche, Patentrecherchen, Prozesssimulationen, Ökobilanzierung
  • Schutzrechtskosten: anteilige Kosten für Patentrecherchen und -anmeldungen im Projektzeitraum (projektbezogen)
  • Projektpauschale: 20 % auf die Gesamtzuwendung, ausschließlich für Hochschulen als Verbundpartner

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst

Skizzen werden nur zum 15. April oder 15. Oktober bewertet. Wer einen Stichtag verpasst, wartet 6 Monate bis zum nächsten. easy-Online kann am Stichtag überlastet sein – Einreichung 2 bis 3 Wochen vorher planen.

Materialeinsparung nicht quantifiziert

Die fehlende Quantifizierung der Ressourcen- oder Kreislaufwirkung ist der häufigste Ablehnungsgrund. Recyclingquote, Materialeinsparung in t/a, CRM-Substitutionsgrad und Markthochlauf-Szenario müssen mit nachvollziehbaren Annahmen (UBA-Stoffstromdaten, Destatis Abfallbilanz, ecoinvent) belegt sein.

Falscher Projektträger

Wassermanagement-Vorhaben werden nicht beim PtJ Jülich, sondern beim PTKA Karlsruhe eingereicht (Kontakt: Dr. Carsten Jobelius, +49 721 608-22358). KI-Vorhaben gehören in die IKT-SWS-Linie (VDI/VDE-IT), Klimavorhaben in die KMU-innovativ Klima-Linie (DLR-PT). Ein falscher Projektträger bedeutet Ablehnung oder Verzögerung.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Kein Projektstart, keine Bestellungen von Pilotanlagen, keine Personaleinstellungen und keine Stoffstrom-Off-take-Verträge vor dem Zuwendungsbescheid. Verstöße können zur vollständigen Rückforderung führen. Die Skizzeneinreichung gilt nicht als Beginn.

Kein BAT- oder BREF-Vergleich

Skizzen ohne Vergleich zur Best-Available-Technology (BAT) und zu BVT-Merkblättern (BREF) werden als nicht spitzenforschungsadäquat bewertet. Der Innovationssprung muss gegenüber dem Stand der Technik quantifiziert nachgewiesen werden.

LCA und MFA fehlen

Fehlende Lebenszyklus- und Materialflussbetrachtung führt zu Punktabzug. Trade-offs zwischen Energieaufwand des Recyclingverfahrens und Materialeinsparung müssen offen adressiert werden – auch ein qualitatives LCA-Konzept ist besser als keine Aussage.

KMU-Status nicht geprüft

Beteiligungen > 25 % durch Recyclingkonzerne, Rohstoffunternehmen oder Industriekonzerne können den KMU-Status aufheben (Annex I AGVO). Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen. Falscher KMU-Status bedeutet höchstens Großunternehmen-Fördersätze oder vollständigen Ausschluss.

Antragsprozess

  1. 11 – Themenfeld und Projektträger klären. Prüfen, ob das Vorhaben der Linie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft zuzuordnen ist. Bei Unsicherheit: PtJ-Hotline (Tilo Rauchhaus, +49 30 20199-3216, t.rauchhaus@ptj.de) oder BMFTR-Lotsendienst (lotsendienst@bmbf.bund.de) kontaktieren. Wassermanagement-Vorhaben gehören zum PTKA Karlsruhe.
  2. 22 – KMU-Status und Förderfähigkeit prüfen. KMU-Status nach Annex I AGVO berechnen (< 250 Beschäftigte, Umsatz ≤ 50 Mio EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio EUR), Beteiligungen > 25 % einbeziehen. Ressourcen-/Kreislaufwirkung initial quantifizieren (t/a Materialeinsparung, Recyclingquote, CRM-Substitution).
  3. 33 – Projektskizze erstellen und einreichen (Stufe 1). Skizze gemäß PtJ-Skizzenleitfaden erstellen (i. d. R. 10–15 Seiten DIN A4). Pflichtbestandteile: quantifizierte Ressourcen-/Kreislaufwirkung, BAT-/BREF-Vergleich, LCA-/MFA-Konzept, Arbeitsplan mit messbaren Meilensteinen, Verwertungsplan mit Markthochlauf. Einreichung über easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026.
  4. 44 – Begutachtung abwarten. Ein Gutachtergremium des PtJ (Fachbereich Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft) bewertet die Skizze. Dauer: ca. 2 bis 3 Monate nach dem Stichtag. Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung.
  5. 55 – Vollantrag einreichen (Stufe 2). Vollantrag über easy-Online einreichen, typisch 2 bis 3 Monate nach Aufforderung. Erforderlich: Formantrag AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen), detaillierte Vorhabenbeschreibung, KMU-Erklärung (Annex I AGVO), Verwertungsplan, Ressourcen-/Kreislaufwirkungs-Konzept, letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug, Lebensläufe der Projektleitung. Bei Verbund: Kooperationsvertrag mit IP-Regelungen und Verwertungsrechten an Sekundärrohstoffen.
  6. 66 – Bewilligung erhalten und Projekt starten. Bewilligungszeitraum: ca. 2 bis 3 Monate nach Vollantragstellung. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf das Projekt beginnen – kein Kauf von Pilotanlagen, keine Personaleinstellungen, keine Off-take-Verträge vorab.

Wie upsmart hilft

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke: Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ gedeckte Personalkosten können für die FZulG-Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Keine Kumulierung mit ZIM, Horizon Europe Cluster 6, LIFE-Programm oder BMWK-EEW für dieselben Kosten. BMWK-EEW und KfW-Umweltprogramme sind für die Markteinführungs- und Investitionsphase gedacht – KMU-innovativ Ressourcen deckt ausschließlich die FuE-Phase ab.

Häufige Fragen

Wer ist für KMU-innovativ Ressourcen und Kreislaufwirtschaft berechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio EUR, mit Betriebsstätte in Deutschland. Das Vorhaben muss inhaltlich Ressourceneffizienz, Recycling, Kreislaufwirtschaft, Urban Mining, Materialsubstitution oder nachhaltiges Wassermanagement adressieren und Spitzenforschungscharakter haben. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner mitwirken.

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ Ressourcen?

Die Fördersumme beträgt bis zu 500.000 EUR pro Projekt (Richtwert). Der Fördersatz beträgt für kleine KMU bis zu 70 % bei industrieller Forschung und bis zu 45 % bei experimenteller Entwicklung; für mittlere KMU bis zu 60 % bzw. 35 %. Bei wirksamer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung erhöht sich der Satz um 15 Prozentpunkte. Hochschulen erhalten bis zu 100 % plus 20 % Projektpauschale.

Wie beantrage ich KMU-innovativ Ressourcen und Kreislaufwirtschaft?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst wird eine Projektskizze (i. d. R. 10–15 Seiten) über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Die Stichtage sind jährlich am 15. April und 15. Oktober. Nach positiver Begutachtung (ca. 2–3 Monate) werden ausgewählte Antragsteller zur Vollantragstellung aufgefordert. Die Vollantragstellung erfolgt ebenfalls über easy-Online.

Was ist der Unterschied zwischen KMU-innovativ Ressourcen und ZIM?

KMU-innovativ Ressourcen verlangt Spitzenforschungsniveau und ist auf das Themenfeld Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft beschränkt. ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) ist themenoffen und akzeptiert auch angewandte Entwicklung ohne Spitzenforschungsanspruch. KMU-innovativ ist zweistufig mit fixen Stichtagen, ZIM ist einstufig mit rollierendem Verfahren. Beide Programme können nicht für dieselben Kosten kombiniert werden.

Kann ich KMU-innovativ Ressourcen mit der Forschungszulage kombinieren?

Ja, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die durch KMU-innovativ gefördert werden, dürfen nicht in der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage (FZulG) angesetzt werden. Der Eigenanteil und nicht geförderte Personalkosten können für die Forschungszulage genutzt werden. Eine sorgfältige Kostenabgrenzung ist Pflicht.

Primärquellen

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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