KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (Produktionsforschung)
60 % Zuschuss für Produktions-FuE – zwei Stichtage pro Jahr, zweistufiges Verfahren, kein Beraterhonorar vorab.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung ist das BMFTR-Förderprogramm für risikoreiche FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen in Industrie 4.0, smarter Produktion, Robotik, Wertschöpfungsketten und Arbeitsforschung. KMU erhalten 60 % ihrer zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Antrag läuft zweistufig: Skizze zum Stichtag 15. April oder 15. Oktober, danach Vollantrag über easy-Online. Projektträger ist der PTKA am KIT in Karlsruhe.
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Voraussetzungen
- KMU-Status gemäß Annex I AGVO: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR. Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen.
- Vorhaben muss dem Fachprogramm 'Zukunft der Wertschöpfung' zuzuordnen sein: Industrie 4.0, smarte Produktion, Robotik in neuen Wertschöpfungsfeldern, Resilienz und Nachhaltigkeit von Wertschöpfungsketten, neue Produktionsverfahren, Dienstleistungsinnovationen oder Arbeits- und Qualifizierungsforschung.
- Vorwettbewerblicher und risikoreicher FuE-Charakter: Das Vorhaben muss in seiner Komplexität deutlich über typische Unternehmensaktivitäten hinausgehen und auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen. Reine Standardautomatisierung oder marktnahe Produktentwicklung sind nicht förderfähig.
- Einordnung als Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung gemäß AGVO Art. 25.
- Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Deutschland.
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO; kein offener EU-Rückforderungsbeschluss.
- Nachgewiesene FuE-Kompetenz im Produktions- oder Fertigungsbereich (mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft oder Kooperation mit einschlägiger Forschungseinrichtung).
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Projektstart erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (keine Bestellungen, Verträge, Personaleinstellungen oder Maschinenbeschaffungen für das Projekt vor Bewilligung).
- Klare betriebliche und wirtschaftliche Verwertungsperspektive mit Wertschöpfungseffekten, die über das eigene Unternehmen hinausgehen.
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, anteilig auf das Projekt – typisch Produktionsingenieure, Maschinenbauer, Mechatroniker, Robotik-Entwickler, Arbeitswissenschaftler.
- Material- und Verbrauchskosten: Werkstoffe, Halbzeuge, Sensorik-Komponenten, Verbrauchsteile für Pilotaufbauten und Prüfmaterial.
- Geräte- und Anlagenkosten (AfA-Anteil): Anteilige Abschreibungen auf projektbezogen eingesetzte Werkzeugmaschinen, Roboter, Sensorik, Mess- und Prüftechnik, Industrie-PCs, Edge-Devices oder additive Fertigungsanlagen.
- Reisekosten: Projektbezogene Dienstreisen nach BRKG (z. B. Verbundtreffen, Pilotanwender-Besuche, Messen wie Hannover Messe, EMO oder AUTOMATICA).
- Fremdleistungen / Unteraufträge: Externe Versuche und Werkstoffprüfungen, Pilot- und Demonstratoraufbauten, Engineering-Dienstleistungen (Roboter-Programmierung, SPS-Entwicklung, Simulationsstudien), Spezialberatung (Arbeitsschutz, Ergonomie), Zertifizierungen und Sicherheitsabnahmen.
- Projektpauschale 20 % auf die Zuwendung (ausschließlich für Hochschulen als Verbundpartner).
- NICHT förderfähig: Investitionen in Standard-Produktionsanlagen ohne direkten FuE-Bezug; Kosten, die bereits durch andere Programme (ZIM, Horizon Europe, FZulG) für dieselben Kostenblöcke gefördert werden.
Typische Stolperfallen
Stichtag verpasst
Wer den 15. Oktober verpasst, wartet sechs Monate bis zum 15. April. Skizze mindestens 2–3 Wochen vor dem Stichtag finalisieren; das PTKA-System kann kurz vor Deadline überlastet sein.
Falscher Projektträger
KI- und Software-fokussierte Vorhaben gehören zur KMU-innovativ IKT/SWS-Linie beim PT KI Berlin / VDI/VDE-IT, nicht zum PTKA. Wer ein reines Softwareprojekt beim PTKA einreicht, riskiert Ablehnung oder Weiterleitung. Im Zweifel vorab PTKA-Hotline (0721 608-26567) kontaktieren.
Fehlende KPI-Quantifizierung
Gutachter erwarten mindestens zwei konkrete Produktions-KPIs (z. B. OEE, Durchlaufzeit, Stückkosten, Energie/CO2) mit Baseline und Zielwert. Rein qualitative Aussagen wie 'Produktivitätssteigerung' führen zu Punktabzug im Kriterium 'Produktionseffizienz'.
Kein Demonstrator / keine Skalierbarkeit
Ohne geplanten Pilot- oder Demonstratoraufbau in realer Fertigungsumgebung und ohne Skalierungsperspektive auf andere Unternehmen oder Branchen fällt die Bewertung regelmäßig schwach aus. Ein Letter of Intent eines Pilotanwenders stärkt die Skizze erheblich.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Kein einziger Auftrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Bestellvorgang für das Projekt darf vor dem Zuwendungsbescheid ausgelöst werden. Verstöße können zur vollständigen Rückforderung führen. Skizzeneinreichung und Vorarbeiten zählen NICHT als Projektbeginn.
Robotik-Vorhaben Hardware-lastig
Der BMFTR-Schwerpunkt liegt auf Anwendungsdesign, Mensch-Roboter-Interaktion und Integration in die Wertschöpfung – nicht auf der Roboter-Hardware selbst. Skizzen, die primär eine Roboter-Beschaffung darstellen, werden abgelehnt.
KMU-Status falsch berechnet
VC-Beteiligungen über 25 % und Konzernzugehörigkeiten vergrößern den konsolidierten Mitarbeiter- und Umsatzwert. Wer den KMU-Status falsch einschätzt, riskiert zu niedrige Förderquote oder Rückforderung.
Antragsprozess
- 11 – PTKA-Vorabkontakt und Themenfit. Kontaktaufnahme mit dem PTKA per E-Mail (info@ptka.kit.edu) oder Hotline (0721 608-26567) vor Skizzeneinreichung. Das PTKA empfiehlt diesen Schritt ausdrücklich, um die thematische Zuordnung zur Linie 'Zukunft der Wertschöpfung' zu bestätigen und Einreichungsfehler zu vermeiden.
- 22 – KMU-Status und Förderfähigkeit prüfen. KMU-Berechnung gemäß Annex I AGVO durchführen: Mitarbeiterzahl (FTE), Jahresumsatz und Bilanzsumme inkl. verbundener und Partnerunternehmen. Ergebnis bestimmt Förderquote (60 % KMU / 50 % Mittelstand).
- 33 – Projektskizze erstellen (Stufe 1). Projektskizze mit typisch 10 Seiten DIN A4 (11 pt, Zeilenabstand 1,5) über das PTKA-Skizzentool erstellen. Pflichtinhalt: Zielsetzung, Stand der Forschung mit KPI-Baseline, FuE-Ansatz und vorwettbewerblicher Charakter, Arbeitsplan mit messbaren Meilensteinen, Pilot-/Demonstratorkonzept und Verwertungsplan mit Skalierungsperspektive.
- 44 – Skizze zum Stichtag einreichen. Einreichung über das Skizzentool des PTKA (verlinkt von zukunft-der-wertschoepfung.de) spätestens zum Stichtag 15. April oder 15. Oktober. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026.
- 55 – Begutachtung abwarten (ca. 2 Monate). Das PTKA-Gutachtergremium bewertet alle eingereichten Skizzen im Wettbewerbsverfahren. Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung, negativ bewertete eine Ablehnungsnachricht mit Begründung.
- 66 – Vollantrag über easy-Online (Stufe 2). Nach positiver Skizzenbewertung: Vollantrag über easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) einreichen. Frist: typisch 3 Monate nach Aufforderung. Erforderlich sind Formantrag AZK/AZA, detaillierte Vorhabenbeschreibung, KMU-Erklärung gemäß Annex I AGVO, Verwertungsplan, Kooperationsvertrag (bei Verbund), letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug und Kurzlebensläufe.
- 77 – Zuwendungsbescheid und Projektstart. Die Bewilligung erfolgt ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung. Erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids darf das Projekt starten. Mittelabrufe laufen über profi-Online; Zwischenberichte und Verwendungsnachweise sind jährlich fällig.
Wie upsmart hilft
upsmart gleicht dein Produktionsvorhaben in Sekunden gegen 1.488+ Förderprogramme ab – so siehst du sofort, ob KMU-innovativ Produktionsforschung die passende Linie ist oder ob ZIM, FZulG oder eine Landesförderung besser trifft. Kumulierungs- und De-minimis-Regeln (AGVO Art. 25) prüft das System automatisch; der nächste Stichtag 15. Oktober 2026 wird im Dashboard getrackt. Auf Basis dieser Daten erstellt upsmart einen prüfungssicheren Skizzenentwurf – dein Team entscheidet, kein Beraterhonorar vorab.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Kumulierung mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich, solange dieselben Kostenblöcke nicht doppelt angesetzt werden: Der durch KMU-innovativ geförderte Anteil darf nicht in die FZulG-Bemessungsgrundlage einfließen, der Eigenanteil und ungeförderte Personalkosten hingegen schon. Keine Kumulierung mit ZIM oder Horizon Europe für dieselben Kosten. De-Minimis-Förderung ist nicht anwendbar (AGVO Art. 25). Ab 15. April 2026 entfällt die ESF-Plus-Kofinanzierung.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, KMU-innovativ Produktionsforschung zu beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR) sowie mittelständische Unternehmen oberhalb dieser Schwelle, sofern sie eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner teilnehmen.
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung?
KMU erhalten 60 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss, mittelständische Unternehmen 50 %. Als Richtwert gilt ein KMU-Anteil von max. 500.000 EUR förderfähiger Kosten; in Verbünden kann das Gesamtvolumen höher liegen. Hochschulen als Verbundpartner erhalten 100 % plus 20 % Projektpauschale.
Wie beantrage ich KMU-innovativ Produktionsforschung und bis wann?
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst Projektskizze (typisch 10 Seiten) über das PTKA-Skizzentool einreichen – Stichtage sind der 15. April und 15. Oktober jedes Jahres. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026. Nach positiver Begutachtung (ca. 2 Monate) folgt der Vollantrag über easy-Online mit einer Frist von typisch 3 Monaten.
Welche Forschungsthemen sind in dieser Linie förderfähig?
Gefördert werden vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Industrie 4.0 / smarter Produktion, Robotik in neuen Wertschöpfungsfeldern, resiliente und nachhaltige Wertschöpfungsketten, neue Produktionsanlagen und -verfahren, Dienstleistungsinnovationen sowie Qualifizierung und Arbeitsforschung. Reine KI- oder Software-Vorhaben ohne Produktionsbezug gehören zur IKT/SWS-Linie.
Kann KMU-innovativ Produktionsforschung mit der Forschungszulage kombiniert werden?
Ja – beide Programme können für dasselbe Projekt genutzt werden, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die das BMFTR über KMU-innovativ fördert, dürfen nicht gleichzeitig in die FZulG-Bemessungsgrundlage einfließen. Der verbleibende Eigenanteil und nicht geförderte Personalkosten sind hingegen FZulG-fähig.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- BMFTR – KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (offizielles Programm)— Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Themenportal Zukunft der Wertschöpfung – Projektträger PTKA— Projektträger Karlsruhe (PTKA) am KIT
- Förderdatenbank Bund – KMU-innovativ Produktionsforschung— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Förderdatenbank)
- easy-Online – Vollantrag-Portal des Bundes— Bundesverwaltungsamt / PTKA
- PTKA – Projektträger Karlsruhe am KIT— Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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