Förderprogramm · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Bis zu 70 % Zuschuss für Spitzenforschung in Photonik und Quantentechnologien — zugeschnitten auf KMU.

KMU-innovativ Photonik & Quantentechnologien ist die BMFTR-Förderlinie für kleine und mittlere Unternehmen, die risikoreiche Spitzenforschung in optischen Technologien, Photonik, Quantencomputing, Quantenkommunikation oder Quantensensorik betreiben. Projektträger ist das VDI Technologiezentrum (VDI TZ, Düsseldorf). Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst eine Projektskizze (10–12 Seiten) zu den Stichtagen 15. April oder 15. Oktober, dann ein Vollantrag auf Einladung. Die förderfähigen Kosten je KMU-Anteil liegen im Richtwert bei 500.000 EUR; kleine KMU erhalten bei industrieller Forschung bis zu 70 % Zuschuss, bei Kooperation mit einer Forschungseinrichtung bis zu 85 %.

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, vormals BMBF)
DurchführungVDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ), Bereich Photonik und Quantentechnologien, Düsseldorf
ZielgruppeKleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR) mit Betriebsstätte in Deutschland und FuE-Vorhaben im Bereich Photonik oder Quantentechnologien
FörderartZuschuss
FörderhöheRichtwert max. 500.000 EUR förderfähige Kosten je KMU-Anteil; bei Verbundprojekten kann das Gesamtvolumen begründet höher liegen. Kleine KMU: bis 70 % (industrielle Forschung) bzw. 45 % (experimentelle Entwicklung). Mittlere KMU: bis 60 % (industrielle Forschung) bzw. 35 % (experimentelle Entwicklung). Bei wirksamer Kooperation mit Forschungseinrichtung: +15 Prozentpunkte auf den jeweiligen Fördersatz.
Fördersatz35 % bis 85 % der förderfähigen Kosten, abhängig von KMU-Größe, FuE-Kategorie und Kooperationsbonus (AGVO Art. 25)
FristStichtage 15. April und 15. Oktober jeden Jahres (Skizzeneinreichung); nächster Stichtag: 15. Oktober 2026
DauerMaximal 36 Monate; typisch 24–36 Monate
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation); Rechtsgrundlage: BMBF/BMFTR-Förderrichtlinie KMU-innovativ, zuletzt geändert BAnz AT 01.12.2025 B3

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Voraussetzungen

  • KMU-Status gemäß EU-Definition (Annex I AGVO): weniger als 250 Beschäftigte UND Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR — verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen
  • Betriebsstätte und Unternehmenssitz in Deutschland
  • Forschungskern des Vorhabens liegt im Technologiefeld Photonik und/oder Quantentechnologien (optische Technologien, Laser, Sensorik, PIC, biomedizinische Photonik, Quantencomputing, Quantenkommunikation, Quantensensorik, Quantenmaterialien); reine Software-/KI-Vorhaben ohne photonisch-quantentechnologischen Kern sind ausgeschlossen
  • Spitzenforschungscharakter: hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und signifikanter Innovationsgrad über den internationalen Stand der Forschung hinaus — bloße Integration kommerzieller Photonik-/Quantenkomponenten ist nicht ausreichend
  • Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Sinne von AGVO Art. 25
  • Nachgewiesene FuE-Kompetenz im Photonik-/Quanten-Bereich: mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft (z. B. promoviert oder M.Sc. aus Physik, Optik, Photonik, Elektrotechnik oder Quanteninformatik) oder Kooperation mit einschlägiger Forschungseinrichtung
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Nr. 18 AGVO; kein offener EU-Rückforderungsbeschluss (AGVO Art. 1 Abs. 4)
  • Bei Verbundprojekten: Das KMU muss die Konsortialführung (Verbundkoordination) übernehmen — Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nicht Konsortialführer sein
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen sein; kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Zuwendungsbescheid (BHO § 44, AGVO Art. 6)
  • Bei sensiblen Technologien (Hochleistungslaser, Quantenkommunikations-Hardware, kryptografierelevante Verfahren): Exportkontroll-Konformität gemäß Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und AWG/AWV muss sichergestellt sein

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Bruttolohn inklusive Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, multipliziert mit dem FuE-Zeitanteil; typische Rollen in Photonik/Quanten: Physiker:innen, Optik-Ingenieur:innen, Reinraum-Techniker:innen, Quanteningenieur:innen
  • Material- und Verbrauchskosten: optische Komponenten (Linsen, Spiegel, Filter, Wellenleiter), Substrate (Si, SiO₂, InP, LiNbO₃, Diamant), Spezialgase und Kryogene (Helium-3, Helium-4, flüssiger Stickstoff), Laserdioden, Photodioden, SNSPDs/SPADs, Halbleiter-Wafer, Photoresists, Reinraum-Verbrauchsmaterial
  • Geräte- und Anlagenkosten (AfA-Anteil): anteilige Abschreibungen auf projektgenutzte Geräte (z. B. Femtosekunden-Laser, OPCPA-Systeme, Streak-Kameras, Spektrometer, Vakuumkammern, Kryostaten, Reinraum-Equipment, Quantenmesstechnik); bei Großgeräten mit Restnutzung weit jenseits der Projektlaufzeit nur anteiliger AfA-Ansatz
  • Reisekosten: projektbezogene Dienstreisen nach BRKG, z. B. Konferenzen (SPIE Photonics, CLEO, OSA, APS March Meeting), Verbundtreffen, Reinraum-Aufenthalte bei Forschungspartnern
  • Fremdleistungen/Unteraufträge: Reinraum-Fertigung (z. B. Fraunhofer IPMS, IMS-CHIPS, FBH, AMO), Lithographie- und Ätzdienste, Spezialbeschichtungen (HR/AR), externe Charakterisierung (SIMS, XRD, TEM), Glasfaser-Spleiß-Dienste, Optik-Polier-/Schleif-Dienste
  • Schutzrechtskosten: Patentanmelde- und -aufrechterhaltungsgebühren (Patentanwalts-, Recherche- und Anmeldegebühren DPMA/EPA) — anteilig, keine Doppelförderung mit FZulG
  • Hochschulen (AZA): Personalausgaben, Sachausgaben, Reisekosten, Fremdleistungen zuzüglich 20 % Projektpauschale auf die Gesamtzuwendung

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst

Die Stichtage 15. April und 15. Oktober sind fix. Wer den Termin verpasst, wartet mindestens 6 Monate auf die nächste Bewertungsrunde. Skizze mindestens 2–3 Wochen vorher finalisieren — das easy-Online-System kann am Stichtag überlastet sein.

Skizze zu lang oder zu dünn

Die Projektskizze muss exakt 10–12 Seiten (DIN A4, 11 pt, Zeilenabstand 1,5) umfassen. Seiten über 12 werden nicht gelesen. Zusätzliche Anhänge sind in der Skizzenphase nicht erlaubt.

Fehlender Spitzenforschungscharakter

Reine Integration kommerzieller Optik- oder Quantenkomponenten ohne methodischen Forschungsbeitrag wird abgelehnt. Die Skizze muss quantitative SOTA-Benchmarks liefern (Wellenlänge, Pulsdauer, Linienbreite, Gate-Fidelity, T1/T2-Zeiten) und den Abstand zum internationalen Forschungsstand belegen.

Falscher Projektträger

Für Photonik- und Quantentechnologien-Vorhaben ist ausschließlich das VDI Technologiezentrum (VDI TZ, Düsseldorf) zuständig — nicht VDI/VDE-IT (IKT-SWS-Linie) und nicht DLR-PT, PT Jülich oder PTKA. Eine Einreichung beim falschen PT führt zu Verzögerungen oder Ablehnung.

Verbund ohne KMU-Konsortialführung

Bei Verbundprojekten muss zwingend ein KMU die Konsortialführung übernehmen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen (auch Fraunhofer-Institute) können nicht Konsortialführer sein — auch wenn sie die Reinraum-Fertigung tragen. Ein Verbund ohne KMU-Lead wird formal abgelehnt.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Keine Gerätebestellungen (Laser, Kryostaten, SNSPDs, optische Bänke), keine Vertragsabschlüsse und keine Personaleinstellungen für das Projekt vor dem Zuwendungsbescheid. Die Skizzeneinreichung gilt nicht als Projektbeginn, aber der Bewilligungszeitraum beträgt 2–3 Monate nach Vollantrag — lange Lieferzeiten bei Spezialhardware entsprechend in der Planung berücksichtigen.

Lieferketten- und Exportkontrollrisiken nicht adressiert

Hochwertiger Photonik-/Quanten-Hardware (Verdünnungskryostaten mit >12 Monaten Lieferzeit, SNSPD-Module, EUV-Optik, exportkontrollierte Femtosekundenlaser) muss im Arbeitsplan mit Pufferzeiten und Backup-Strategien begegnet werden. Zudem Exportkontroll-Konformität nach Dual-Use-VO 2021/821 frühzeitig prüfen — besonders bei internationalen Verbundpartnern.

Doppelförderung mit anderen Quantentechnologien-Linien

Dieselben Kostenpositionen dürfen nicht parallel über andere BMFTR-Quantenförderlinien (Handlungskonzept Quantentechnologien, EuroQCI, Quanten-Initiative) oder ZIM oder Horizon Europe gefördert werden. Abgrenzung im Finanzierungsplan offen darlegen.

Antragsprozess

  1. 11 — KMU-Status und Themenfeld klären. KMU-Eigenschaft nach Annex I AGVO prüfen (Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme, verbundene und Partnerunternehmen). Sicherstellen, dass der Forschungskern in Photonik oder Quantentechnologien liegt. Bei Grenzfällen VDI-TZ-Hotline nutzen: Di 9–11 Uhr, Do 13–15 Uhr, Telefon +49 211 6214-572 oder E-Mail kmui-photonik@vdi.de.
  2. 22 — Konsortium und Reinraum-Zugang sichern. Bei Verbundprojekten KMU als Konsortialführer festlegen. Bei PIC-, Quanten-Bauelement- oder Halbleiterphotonik-Vorhaben Letter of Intent vom Reinraum-/Foundry-Partner einholen (z. B. Fraunhofer IPMS, IMS-CHIPS, FBH). Exportkontroll-Klassifikation für sensible Technologien vornehmen.
  3. 33 — Projektskizze erstellen und einreichen. Skizze exakt 10–12 Seiten mit Zielsetzung, internationalem Forschungsstand (SOTA-Spezifikationen), FuE-Ansatz, Arbeitsplan (mesbare Meilensteine, Lieferketten-Pufferzeiten), Verwertungsplan (IP-Strategie, Fertigungskonzept, Marktpotenzial) und Teamqualifikation. Einreichung über easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) oder Skizzentool des VDI TZ zu den Stichtagen 15. April oder 15. Oktober. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026.
  4. 44 — Begutachtung abwarten. Das Gutachtergremium des VDI TZ bewertet die Skizzen und gibt ca. 2 Monate nach dem Stichtag Rückmeldung. Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung.
  5. 55 — Vollantrag erstellen und einreichen. Nach positiver Skizzenbewertung: Vollantrag über easy-Online innerhalb der gesetzten Frist (typisch 3 Monate nach Aufforderung). Erforderlich: Formantrag AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen), detaillierte Vorhabenbeschreibung, KMU-Erklärung gemäß Annex I AGVO, Verwertungsplan, letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug, Lebensläufe Schlüsselpersonen, ggf. Kooperationsvertrag und Letters of Intent.
  6. 66 — Bewilligung und Projektstart. Der Zuwendungsbescheid ergeht ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung. Erst nach Erhalt des Bescheids darf das Projekt beginnen: keine Gerätebestellungen, keine Foundry-/Reinraum-Slots verbindlich buchen vor diesem Zeitpunkt. Mittelabrufe erfolgen über profi-Online.

Wie upsmart hilft

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich, sofern keine Kostenposition doppelt angesetzt wird: Der Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ abgedeckte Personalkosten können für die FZulG-Bemessungsgrundlage genutzt werden. Keine Kumulation mit ZIM oder Horizon Europe für dieselben Kosten. Bei Quanten-Vorhaben keine Doppelförderung mit anderen BMFTR-Quantenförderlinien (z. B. Handlungskonzept Quantentechnologien, EuroQCI) für dieselben Kostenpositionen. Gesamtbeihilfeintensität darf AGVO Art. 25 Abs. 5–6 Obergrenzen nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Wer ist bei KMU-innovativ Photonik & Quantentechnologien antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR. Der Unternehmenssitz muss in Deutschland liegen. Bei Verbundprojekten können Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner teilnehmen, das KMU muss aber die Konsortialführung übernehmen. Größere Unternehmen und Konzerne sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ Photonik & Quantentechnologien?

Kleine KMU erhalten bei industrieller Forschung bis zu 70 % Zuschuss, bei experimenteller Entwicklung bis zu 45 %. Mittlere KMU erhalten 60 % bzw. 35 %. Kooperiert dein KMU wirksam mit einer Forschungseinrichtung (z. B. Fraunhofer IOF, MPQ, FBH), erhöht sich der Fördersatz um 15 Prozentpunkte — maximal also 85 % bei kleinen KMU in industrieller Forschung. Als Richtwert gelten förderfähige Kosten je KMU-Anteil von max. 500.000 EUR.

Wie beantrage ich KMU-innovativ Photonik & Quantentechnologien?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichst du eine Projektskizze (10–12 Seiten, strikt einzuhalten) über easy-Online oder das Skizzentool des VDI TZ zu den Stichtagen 15. April oder 15. Oktober ein. Nach positiver Bewertung (ca. 2 Monate Wartezeit) wirst du zur Vollantragstellung aufgefordert. Den Vollantrag reichst du ebenfalls über easy-Online ein, typischerweise innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung.

Was ist der Unterschied zwischen KMU-innovativ Photonik und ZIM?

KMU-innovativ Photonik verlangt Spitzenforschungsniveau mit internationalem Benchmark und photonisch-quantentechnologischem Forschungskern — ZIM akzeptiert auch angewandte Entwicklung ohne diesen Hochrisiko-FuE-Charakter. KMU-innovativ ist zweistufig (Skizze + Vollantrag), ZIM einstufig. Dafür ist KMU-innovativ bei industrieller Forschung mit bis zu 85 % großzügiger als ZIM. Beide Programme können nicht für dieselben Kosten kombiniert werden.

Kann ich KMU-innovativ Photonik mit der Forschungszulage (FZulG) kombinieren?

Ja, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die du in KMU-innovativ Photonik abrechnest, darfst du nicht nochmals in die FZulG-Bemessungsgrundlage einbeziehen. Dein Eigenanteil und durch KMU-innovativ nicht gedeckte Personalkosten können weiterhin für die Forschungszulage angesetzt werden. Bei materialintensiven Photonik-/Quanten-Projekten kann es sinnvoll sein, Material- und Gerätekosten über KMU-innovativ und Personalkosten (teils) über FZulG zu fördern.

Primärquellen

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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