Förderprogramm · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Bis zu 70 % Zuschuss für Klimaforschung — zweistufig, wettbewerblich, ohne Mengenbegrenzung.

KMU-innovativ Klima ist die Klima- und Umwelt-Linie der BMFTR-Initiative KMU-innovativ. Das Programm fördert risikoreiche Spitzenforschung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Bereichen Energieeffizienz, Treibhausgasminderung, klimarelevante Querschnittstechnologien, erneuerbare Energien und Klimaanpassung. Projektträger ist der DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, Bonn. Das Verfahren ist zweistufig: Projektskizze zum Stichtag, danach bei positiver Bewertung Vollantrag. Stichtage sind der 15. April und der 15. Oktober jeden Jahres. Der nächste Stichtag ist der 15. Oktober 2026. Die Förderrichtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
DurchführungDLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, Bonn
ZielgruppeKleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR, Betriebsstätte in Deutschland. Größere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner mitwirken.
FörderartZuschuss
FörderhöheRichtwert max. 500.000 EUR förderfähige Kosten pro KMU-Anteil. Für Hochschulen als Verbundpartner: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben plus 20 % Projektpauschale.
FördersatzIndustrielle Forschung: kleines KMU bis 70 %, mittleres KMU bis 60 %. Experimentelle Entwicklung: kleines KMU bis 45 %, mittleres KMU bis 35 %. Bei wirksamer Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung (AGVO Art. 25 Abs. 6 lit. b) jeweils +15 Prozentpunkte. AGVO-Gesamtmaxima: kleines KMU industrielle Forschung 80 %, experimentelle Entwicklung 60 %.
FristProjektskizzen jederzeit einreichbar, Bewertungsstichtage 15. April und 15. Oktober. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026. Vollantrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung durch DLR-PT.
DauerIn der Regel 24 bis 36 Monate, maximal 36 Monate.
BeihilferahmenAGVO Art. 25 — Beihilfe für FuE-Vorhaben. Rechtsgrundlage: Förderrichtlinie vom 22. Januar 2024 (BAnz AT 01.03.2024 B5). Keine De-minimis-Förderung.

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Voraussetzungen

  • KMU-Status gemäß EU-Definition (Annex I AGVO): weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR. Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen.
  • Betriebsstätte und Unternehmenssitz in Deutschland.
  • Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Sinne von AGVO Art. 25.
  • Spitzenforschungscharakter: Das Vorhaben muss über die reine Anwendung etablierter Effizienz- oder Klimatechnik (Best-Available-Technology, BAT) hinausgehen.
  • Themenfeld Energieeffizienz, Klimaschutz oder Klimaanpassung: Forschungskern muss in einem dieser Bereiche liegen (Energieeffizienz, Treibhausgasminderung, klimarelevante Querschnittstechnologien, erneuerbare Energien, Klimaanpassung).
  • Quantifizierbare Klima- oder Energiewirkung: CO2-Einsparung in t CO2eq/a, Energieeinsparung in MWh/a oder vergleichbare Klimaanpassungswirkung muss darstellbar und gegen ein Baseline-Szenario / BAT plausibel hergeleitet sein.
  • Mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft im Energie-, Klima- oder Umweltbereich oder Zusammenarbeit mit einer einschlägigen Forschungseinrichtung.
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO.
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss für rechtswidrige Beihilfe (AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a).
  • Projektbeginn erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).
  • Keine Doppelförderung derselben Kosten durch andere Klima- oder Energieförderprogramme (z. B. BMWK-EEW, KfW-Klimaprogramme, Horizon Europe Cluster 5).

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Bruttolohn inkl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, anteilig auf das FuE-Projekt (Stundenaufzeichnung erforderlich). Typisch: Verfahrensingenieure, Energietechniker, Umweltingenieure, Messtechniker.
  • Material- und Verbrauchskosten: Werkstoffe, Reagenzien, Sensorik, Kleinkomponenten, Brennstoffe und Energieträger für den Versuchsbetrieb, Verbrauchsstoffe für Mess- und Analytikarbeiten.
  • Geräte- und Anlagenkosten (AfA-Anteil): Anteilige Abschreibungen auf Prüfstände, Messtechnik, Monitoring-Sensorik, Pilot- und Demonstrationsanlagen, Wärmeübertrager, Versuchskomponenten. Bei Investitionen über 200.000 EUR frühzeitig mit DLR-PT abstimmen.
  • Reisekosten: Projektbezogene Dienstreisen nach BRKG (Fachkonferenzen, Verbundtreffen, Pilotanwender-Besuche, Feldmessungen).
  • Fremdleistungen und Unteraufträge: Lebenszyklusanalysen (LCA), externe Messdienstleistungen, akkreditierte Prüflabore (DIN EN ISO 17025), Emissionsmessungen, Klimabilanzierungsberatung, externe Strömungs-, Energie- und Klimasimulationen.
  • Schutzrechtskosten (anteilig): Projektbezogene Patentrecherchen und -anmeldungen.
  • Projektpauschale (nur Hochschulen als Verbundpartner): 20 % auf die Gesamtzuwendung für Overhead-Kosten, keine Einzelnachweise erforderlich.

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst

Die nächste Chance kommt erst sechs Monate später. Stichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Nicht am Stichtag selbst einreichen — easy-Online kann überlastet sein. Mindestens zwei bis drei Wochen Vorlauf einplanen.

CO2-Einsparung nicht quantifiziert

Fehlende oder nicht plausibel hergeleitete Klima-/Energiewirkung ist der häufigste Ablehnungsgrund. CO2-Einsparung in t CO2eq/a und Energieeinsparung in MWh/a müssen ausgewiesen werden — projektbezogen und im Markthochlauf-Szenario. Annahmen und Quellen offenlegen (z. B. UBA-Emissionsfaktoren, ProBas, ecoinvent).

Kein Spitzenforschungscharakter

Die reine Anwendung etablierter Effizienz- oder Klimatechnik wird abgelehnt. Das Vorhaben muss methodisch oder technologisch über die Best-Available-Technology (BAT) hinausgehen. Vergleich zu BAT und aktuellem Forschungsstand (einschlägige Journals) explizit dokumentieren.

Falscher Projektträger

Für diese Klima-Linie ist ausschließlich der DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, Bonn, zuständig. Einreichung bei PtJ Jülich (Ressourcen/Kreislaufwirtschaft) oder VDI/VDE-IT (IKT/KI) führt zur Ablehnung.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Kein Projektbeginn vor Zustellung des Zuwendungsbescheids. Das gilt auch für Bestellungen von Pilotanlagen, Bauverträge und projektbezogene Neueinstellungen. Skizzeneinreichung und wissenschaftliche Vorarbeiten gelten nicht als Projektbeginn.

Lebenszyklusbetrachtung fehlt

Trade-offs zwischen Herstellungs- und Betriebsphase müssen adressiert werden. Auch ein qualitatives LCA-Konzept (DIN EN ISO 14040/44) ist besser als keine Aussage. Bei materialintensiven Vorhaben (Batterien, Wasserstoff-Komponenten) ist die LCA besonders kritisch.

Doppelförderung derselben Kosten

Dieselben Kostenblöcke dürfen nicht gleichzeitig durch KMU-innovativ Klima und andere Programme (z. B. BMWK-EEW, KfW-Klimaprogramme, Horizon Europe Cluster 5) gefördert werden. Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist nur für unterschiedliche Kostenblöcke möglich.

Antragsprozess

  1. 1Stufe 1 — Projektskizze einreichen. Projektskizze über das Portal easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline) beim DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, einreichen. Umfang in der Regel 10–15 Seiten DIN A4 gemäß DLR-PT-Skizzenleitfaden. Pflichtbestandteile: Zielsetzung, Stand der Wissenschaft und Technik mit BAT-Vergleich, innovativer FuE-Ansatz, quantifizierte Klima-/Energiewirkung, Arbeitsplan mit messbaren Meilensteinen, Verwertungsplan mit Markthochlauf. Außerdem: KMU-Selbsterklärung (Kurzform), Kurzdarstellung des Unternehmens, bei Verbund: Liste der Partner und Aufgabenteilung. Stichtage: 15. April und 15. Oktober — nächster Termin: 15. Oktober 2026.
  2. 2Begutachtung abwarten. Ein Gutachtergremium des DLR-PT bewertet die Skizzen nach Wissenschaftlich-technischer Exzellenz, Klima-/Energiewirkung, Arbeitsplan, Teamqualifikation, Verwertungsplan und Lebenszyklusbetrachtung. Rückmeldung erfolgt ca. 2–3 Monate nach dem Stichtag. Nur positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung.
  3. 3Stufe 2 — Vollantrag einreichen. Vollantrag über easy-Online, Frist typisch 3 Monate nach Aufforderung. Einzureichen: Formantrag AZK (Unternehmen) bzw. AZA (Hochschulen), detaillierte Vorhabenbeschreibung, KMU-Erklärung formell (Annex I AGVO), Verwertungsplan (detailliert mit kumulierter Klimawirkung im Markthochlauf), Klima- und Wirkungskonzept (quantitative CO2- und Energieeinsparung, LCA-Konzept), letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug, Lebensläufe der Projektleitung. Bei Verbundprojekten: Kooperationsvertrag mit IP-Regelungen.
  4. 4Bewilligung und Projektstart. Der Zuwendungsbescheid ergeht ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung. Projekt darf erst nach Zustellung des Bescheids beginnen — das gilt auch für Bestellungen von Pilotanlagen. Nebenbestimmungen: NKBF 2017 für Unternehmen, NABF/ANBest-P für Hochschulen.
  5. 5Projektdurchführung und Berichterstattung. Mittelabrufe über profi-Online. Zwischenberichte und Zwischen-Verwendungsnachweise jährlich oder nach DLR-PT-Vorgabe. Bei Pilotanlagen: Klimawirkungs-Validierungsbericht. Nach Projektende: Abschlussbericht und Verwendungsnachweis. Erfolgskontrollbericht mit erreichten Klimakennzahlen 5 Jahre nach Projektende.

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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke: Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ gedeckte Personalkosten können in der FZulG-Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Keine Kombination mit ZIM, BMWK-EEW, KfW-Klimaprogrammen oder Horizon Europe für dieselben Kosten. Bei Pilotanlagen: KMU-innovativ Klima deckt die FuE-Phase; Markteinführung und Investitionen können danach über BMWK- oder KfW-Programme gefördert werden — sorgfältige zeitliche und kostenrechnerische Abgrenzung erforderlich.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, einen Antrag auf KMU-innovativ Klima zu stellen?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR, mit Betriebsstätte in Deutschland. Größere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner mitwirken, aber nicht als KMU-Hauptantragsteller.

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ Klima?

Für industrielle Forschung erhalten kleine KMU bis zu 70 %, mittlere KMU bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Für experimentelle Entwicklung sind es bis zu 45 % (klein) bzw. 35 % (mittel). Bei wirksamer Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung erhöht sich der Satz um 15 Prozentpunkte. Als Richtwert gilt ein KMU-Anteil von max. 500.000 EUR förderfähigen Kosten.

Wie beantrage ich KMU-innovativ Klima und wann sind die Fristen?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichst du eine Projektskizze (in der Regel 10–15 Seiten) über easy-Online beim DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, ein. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Der nächste Stichtag ist der 15. Oktober 2026. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zum Vollantrag — Frist dann 3 Monate.

Was unterscheidet KMU-innovativ Klima von ZIM?

KMU-innovativ Klima verlangt Spitzenforschungscharakter — das Vorhaben muss methodisch oder technologisch über die Best-Available-Technology hinausgehen. ZIM fördert auch angewandte Entwicklung. KMU-innovativ Klima ist zudem thematisch auf Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung beschränkt und läuft zweistufig (Skizze → Vollantrag). Die Fördersätze können bei KMU-innovativ Klima höher liegen.

Kann ich KMU-innovativ Klima mit der Forschungszulage kombinieren?

Ja, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die durch KMU-innovativ Klima gefördert werden, dürfen nicht in der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage angesetzt werden. Der Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ gedeckte Personalkosten können dagegen für die Forschungszulage genutzt werden. Bei Klima-Projekten mit hohem Personalanteil ist diese Kombination besonders relevant.

Primärquellen

KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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