KMU-innovativ: IKT – Software-intensive Systeme
Bis zu 70 % Förderung für KI-Spitzenforschung – direkt vom Bund an dein KMU.
KMU-innovativ IKT-SWS ist die KI- und Softwarelinie der BMBF/BMFTR-Initiative KMU-innovativ. Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen, die risikoreiche Spitzenforschung in Künstlicher Intelligenz, Maschinellem Lernen und software-intensiven Systemen betreiben. Projektträger ist VDI/VDE-IT (PT KI Berlin). Das Verfahren ist zweistufig: zuerst eine Projektskizze (max. 12 Seiten), dann auf Einladung der Vollantrag über easy-Online. Stichtage für Skizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
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Voraussetzungen
- KMU-Status gemäß EU-Definition (Annex I AGVO): weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR – verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen
- Vorhaben muss dem Technologiefeld IKT / Software-intensive Systeme zuzuordnen sein: KI, ML, hybride KI, agentische Systeme, Computer Vision, NLP, Datenengineering oder software-intensive Systeme
- Spitzenforschungscharakter mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko und signifikantem Innovationsgrad über den internationalen Stand der Forschung hinaus – reine Anwendung vorhandener KI-Dienste genügt nicht
- Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung im Sinne von AGVO Art. 25
- Betriebsstätte in Deutschland
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO; kein offener EU-Rückforderungsbeschluss
- Nachgewiesene FuE-Kompetenz im KI-/Softwarebereich (mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft oder Kooperation mit einschlägiger Forschungseinrichtung)
- Bei Verbundprojekten: Das KMU muss die Konsortialführung übernehmen – Hochschulen oder Forschungseinrichtungen dürfen nicht Konsortialführer sein (Vorgabe PT KI Berlin)
- Projektstart erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß BHO §44 und AGVO Art. 6)
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: Bruttolohn einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, anteilig für das FuE-Projekt (ML-Engineers, Data Scientists, Research Engineers, Software-Architekten)
- Material- und Verbrauchskosten: z. B. Sensoren, Testhardware, Speichermedien, Annotationsmaterial
- Geräte- und Anlagenkosten (AfA-Anteil): anteilige Abschreibungen auf GPU-Workstations, Edge-Devices, Server, FPGAs, Inferenzbeschleuniger
- Reisekosten: projektbezogene Dienstreisen nach BRKG (Konferenzbesuche, Verbundtreffen, Pilotkundenbesuche)
- Fremdleistungen und Unteraufträge: Cloud-Compute-Kosten (AWS, Azure, GCP u. a. für Modelltraining), externe Datensätze, Annotationsdienstleister, Spezialberatung, Sicherheitsaudits, externe Validierung – projektbezogene Zuordnung erforderlich
- Hochschulen als Verbundpartner erhalten bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (AZA) plus 20 % Projektpauschale auf die Zuwendungssumme
Typische Stolperfallen
Stichtag verpasst
Der nächste Stichtag nach dem 15. April 2026 ist der 15. Oktober 2026. Wer diesen Termin verpasst, wartet sechs Monate auf die nächste Chance. Skizze mindestens 2–3 Wochen vorher abschließen – das Online-Tool kann am Stichtag überlastet sein.
Kein Spitzenforschungscharakter nachgewiesen
Die bloße Anwendung verfügbarer LLMs oder Hyperscaler-KI-Dienste ohne methodischen Forschungsbeitrag führt zur Ablehnung. Die Skizze muss den Innovationssprung gegenüber internationalem SOTA (NeurIPS, ICML, CVPR, ACL, ICLR) mit Benchmarks belegen.
Falscher Projektträger
KI- und softwarezentrierte Vorhaben gehören zu VDI/VDE-IT (PT KI Berlin), nicht zu DLR-PT, PT Jülich oder PTKA. Einreichung beim falschen Projektträger führt zur Verzögerung oder Ablehnung.
Verbund ohne KMU-Konsortialführung
Bei Verbundprojekten muss ein KMU die Konsortialführung übernehmen – auch wenn eine Hochschule inhaltlich treibend ist. Skizzen mit anderem Konsortialführer werden vom PT KI Berlin formal abgelehnt.
Fehlende Datenstrategie und AI-Act-Einordnung
Fehlt eine Aussage zur Datenherkunft, DSGVO-Konformität und ggf. AI-Act-Klassifikation (Hochrisiko-KI), bewertet das Gutachtergremium den Verwertungsplan als unglaubwürdig. Frühzeitig adressieren – schon in der Skizze.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Bestellungen, Verträge und Personaleinstellungen für das Projekt vor dem Zuwendungsbescheid sind verboten. Bei Verstoß droht vollständige Rückforderung. Die Skizzeneinreichung gilt nicht als Projektbeginn.
Antragsprozess
- 11 – KMU-Status und Themenfeld prüfen. KMU-Status gemäß Annex I AGVO verifizieren (inkl. VC-Beteiligungen und verbundene Unternehmen). Projektkern prüfen: Liegt der Forschungsschwerpunkt in KI/ML/Software-intensiven Systemen? Im Zweifel PT-KI-Hotline kontaktieren: kmui-ikt@vdivde-it.de, Tel. 030-310078-498 (Di 9–11, Do 13–15 Uhr).
- 22 – Verbund oder Einzelprojekt entscheiden. Bei Verbund mit Hochschule oder Forschungseinrichtung (+15 % Fördersatz, stärkere Bewertung) muss das KMU die Konsortialführung übernehmen. Kooperationspartner frühzeitig einbinden.
- 33 – Projektskizze erstellen (max. 12 Seiten). Skizze exakt 10–12 Seiten (DIN A4, 11 pt, Zeilenabstand 1,5). Struktur: Thema/Zielsetzung, Stand der Wissenschaft mit SOTA-Vergleich, innovativer FuE-Ansatz, Arbeitsplan mit messbaren Meilensteinen, Verwertungsplan, Teamqualifikation. Datenstrategie und AI-Act-Einordnung bereits skizzieren.
- 44 – Skizze zum Stichtag einreichen. Einreichung über das Online-Tool des PT KI Berlin (vdivde-it.de/de/kmu-innovativ-ikt). Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026. Skizze muss inkl. KMU-Selbsterklärung (Kurzform) und Unternehmensprofil eingereicht werden. Bei Verbund: Partnerliste und Aufgabenteilung beifügen.
- 55 – Begutachtung abwarten. Das Gutachtergremium des PT KI Berlin bewertet die Skizzen innerhalb von ca. 2 Monaten nach dem Stichtag. Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung.
- 66 – Vollantrag über easy-Online einreichen. Frist typisch 3 Monate nach der Aufforderung. Vollantrag über foerderportal.bund.de/easyonline/ einreichen: AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen), detaillierte Vorhabenbeschreibung, formelle KMU-Erklärung (Annex I AGVO), Verwertungsplan, Kooperationsvertrag bei Verbund, letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug, Lebensläufe der Projektleitung.
- 77 – Zuwendungsbescheid und Projektstart. Ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung ergeht der Zuwendungsbescheid mit Nebenbestimmungen (NKBF 2017 für Unternehmen, NABF für Hochschulen). Das Projekt darf erst nach Zustellung des Bescheids beginnen.
Wie upsmart hilft
upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen 1.488+ Programme ab – und prüft dabei, ob PT KI Berlin oder ein anderer Träger zuständig ist. Die KI bestimmt die FuE-Kategorie (industrielle Forschung vs. experimentelle Entwicklung) und berechnet den maximalen Fördersatz inkl. Kooperationsbonus nach AGVO Art. 25, validiert den KMU-Status unter Einbezug verbundener Unternehmen und VC-Beteiligungen und trackt den nächsten Stichtag (15. Oktober 2026). Kumulierung mit der Forschungszulage und AGVO-Intensitätsgrenzen werden automatisch auf Überschneidungen geprüft – du entscheidest, dein Team reicht ein.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich – allerdings ausschließlich für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die durch KMU-innovativ gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig in die FZulG-Bemessungsgrundlage einfließen. Eine Kombination mit ZIM oder Horizon Europe ist für dieselben Kosten ausgeschlossen. Kumulierung mit anderen Programmen ist zulässig, solange die AGVO-Beihilfeintensitätsgrenzen (Art. 25 Abs. 5–6) eingehalten werden.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, KMU-innovativ IKT-SWS zu beantragen?
Ausschließlich KMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR. Der Unternehmenssitz und die Betriebsstätte müssen in Deutschland liegen. Größere Unternehmen sind – anders als bei ZIM – nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ IKT-SWS?
Kleine KMU erhalten bei industrieller Forschung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, mittlere KMU bis zu 60 %. Bei experimenteller Entwicklung sind es 45 % (kleine) bzw. 35 % (mittlere KMU). Kooperierst du wirksam mit einer Forschungseinrichtung, kommen bis zu 15 Prozentpunkte hinzu. Der Richtwert für förderfähige Kosten pro KMU-Anteil liegt bei 500.000 EUR.
Wie beantrage ich KMU-innovativ IKT-SWS?
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichst du eine Projektskizze (max. 12 Seiten) über das Online-Tool des PT KI Berlin ein – Stichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Nach positiver Bewertung (ca. 2 Monate Wartezeit) wirst du zur Vollantragstellung über easy-Online aufgefordert. Projektträger ist VDI/VDE-IT, PT KI Berlin (kmui-ikt@vdivde-it.de).
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Skizzenbewertung?
Die drei häufigsten Fehler: (1) kein Spitzenforschungscharakter – wer nur bestehende LLMs oder KI-Dienste anwendet, ohne einen methodischen Beitrag zu leisten, wird abgelehnt; (2) Skizze länger als 12 Seiten – Seiten darüber werden nicht gelesen; (3) falscher Projektträger – KI/Software-Vorhaben gehören zu VDI/VDE-IT, nicht zu DLR-PT oder PT Jülich.
Kann ich KMU-innovativ IKT-SWS mit der Forschungszulage kombinieren?
Ja, eine Kombination ist möglich – aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die durch KMU-innovativ gefördert werden, dürfen nicht in die FZulG-Bemessungsgrundlage einfließen. Den Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ abgedeckte Personalkosten kannst du für die Forschungszulage ansetzen.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- Förderdatenbank Bund – KMU-innovativ IKT— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- VDI/VDE-IT – KMU-innovativ IKT (Projektträger)— VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Themenportal KI und Software-intensive Systeme— VDI/VDE Innovation + Technik GmbH / PT KI Berlin
- BMFTR – KMU-innovativ Programmseite— Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- easy-Online – Antragsportal Bund— Bundesbehörden / BMBF
KMU-innovativ: IKT – Software-intensive Systeme mit upsmart beantragen.
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