Förderprogramm · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

KMU-innovativ: Bioökonomie

Spitzenforschung zur biobasierten Wirtschaft — bis zu 70 % Zuschuss für KMU.

KMU-innovativ: Bioökonomie ist die Bioökonomie-Förderlinie des BMFTR. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei risikoreicher Forschung zu biotechnologischen Verfahren, Bioraffinerien, biobasierten Produkten und nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft. Projektträger ist PtJ Jülich (Geschäftsbereich Bioökonomie, BIO2). Das Verfahren ist zweistufig: Projektskizze zum Stichtag, dann Vollantrag auf Einladung.

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, vormals BMBF)
DurchführungForschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Bioökonomie, Fachbereich Technologietransfer (BIO2), 52425 Jülich
ZielgruppeKMU gemäß EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio EUR Umsatz oder 43 Mio EUR Bilanzsumme) sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und 100 Mio EUR Umsatz mit Betriebsstätte in Deutschland.
FörderartZuschuss
FörderhöheRichtwert max. 500.000 EUR förderfähige Kosten je Antragsteller; Zuschusshöhe je nach FuE-Kategorie und Unternehmensgröße (Industrielle Forschung: kleine KMU bis 70 %, mittlere KMU bis 60 %; Experimentelle Entwicklung: kleine KMU bis 45 %, mittlere KMU bis 35 %). Hochschulen erhalten bis 100 % plus 20 % Projektpauschale.
Fördersatz35 %–70 % (KMU); bis 80 % mit Kooperationsaufschlag; 100 % + 20 % Projektpauschale für Hochschulen
FristStichtage jährlich am 15. April und 15. Oktober. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026.
Dauer24–36 Monate
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben); Rechtsgrundlage: BMFTR-Förderrichtlinie KMU-innovativ: Bioökonomie (BAnz AT 08.05.2020 B5, zuletzt geändert)

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Voraussetzungen

  • KMU-Status gemäß Annex I AGVO: unter 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio EUR. Mittelständische Unternehmen (250–1.000 MA, bis 100 Mio EUR Umsatz) sind antragsberechtigt, erhalten aber keine KMU-Aufschläge.
  • Betriebsstätte und Unternehmenssitz in Deutschland.
  • Forschungskern muss eindeutig der Bioökonomie zuzuordnen sein: biobasierte Produkte, biotechnologische Verfahren, Bioraffinerien, Biopolymere, nachwachsende Rohstoffe und Reststoffverwertung, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine Bioökonomie oder Lebensmittel- und Ernährungsforschung.
  • Spitzenforschungscharakter: Das Vorhaben muss hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen und über den internationalen Stand der Technik hinausgehen — reine Anwendung etablierter Bioverfahren genügt nicht.
  • Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gemäß AGVO Art. 25.
  • Plausibel quantifizierter Nachhaltigkeitsbeitrag (CO2-Einsparung, Ressourceneffizienz, Substitution fossiler Rohstoffe oder Beitrag zur Kreislaufwirtschaft); rein qualitative Aussagen reichen nicht aus.
  • Nachgewiesene FuE-Kompetenz im Bioökonomie-Bereich (mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft oder Kooperation mit einschlägiger Forschungseinrichtung).
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO.
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss für rechtswidrige Beihilfe.
  • Projektbeginn darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids liegen (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Bruttolohn plus AG-Sozialversicherung des am FuE-Projekt beteiligten Personals (Biotechnologinnen, Verfahrenstechniker, Bioinformatikerinnen, Pflanzenbiologen, Labor- und Pilotanlagenpersonal) — anteilig nach FuE-Anteil.
  • Materialkosten: Substrate (Biomasse, Lignocellulose, biogene Reststoffe), Reagenzien, Enzyme, Kulturmedien, Mikroorganismen-Stämme, Saatgut, Verbrauchsmaterial für Analytik (Säulen, Standards, Kits), Düngemittel für Feldversuche.
  • Gerätekosten (AfA-Anteil): anteilige Abschreibungen auf Bioreaktoren und Fermenter (Labor- bis Pilotmaßstab), Analytik (HPLC, GC-MS, NMR, Sequenzierer), Hochdurchsatz-Screening-Plattformen, Aufarbeitungsanlagen, Klimakammern, Gewächshausplätze.
  • Reisekosten: projektbezogene Dienstreisen nach BRKG (Konferenzbesuche, Verbundtreffen, Pilotkunden- und Lieferantenbesuche, Feldversuche).
  • Fremdleistungen und Unteraufträge: externe Analytik (NGS-Sequenzierung, Metabolomics, LCA-Studien), Auftragssynthesen, Pilotanlagen-Mietzeiten (z. B. Fraunhofer CBP), externe Fermentationsdienstleister, GenTG-Genehmigungs- und Sicherheitsgutachten, Stammhinterlegungsgebühren (DSMZ, IPK), IP-Beratung, Regulatorik-Spezialberatung (Novel Food, REACH, GenTG).
  • Hochschulen: Personalausgaben, Sachausgaben, Reisen, Fremdleistungen (AZA) plus 20 % Projektpauschale auf die Gesamtzuwendung.
  • Nicht förderfähig: Patentanmeldekosten (eigenes Programm WIPANO); Gemeinkosten werden für Unternehmen nicht pauschaliert.

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst

Die Stichtage 15. April und 15. Oktober sind fest. Wer einen Termin versäumt, wartet 6 Monate. Nicht am Stichtag selbst einreichen — das easy-Online-Portal kann überlastet sein. Frist mindestens 2 Wochen vor dem Stichtag anpeilen.

Nachhaltigkeitsbeitrag nicht quantifiziert

Aussagen wie 'umweltfreundlich' oder 'nachhaltig' ohne LCA-Indikatoren, CO2-Bilanz oder Substitutionsbilanz gegenüber fossilen Referenzverfahren führen zu Punktabzug oder Ablehnung. Konkrete Zahlen sind Pflicht: t CO2-äq./Jahr, Ressourceneffizienz in Prozent, Substitutionspotenzial.

Spitzenforschungscharakter nicht überzeugend belegt

Reine Anwendung etablierter Fermentations- oder Extraktionsverfahren ohne methodischen Beitrag reicht nicht. Der Vergleich mit aktuellem internationalem Forschungsstand (einschlägige Fachzeitschriften wie Nature Biotechnology, Trends in Biotechnology, Bioresource Technology) und klare Quantifizierung des Innovationsgrads sind entscheidend.

Falscher Projektträger

KMU-innovativ: Bioökonomie läuft ausschließlich über PtJ Jülich, Geschäftsbereich Bioökonomie (BIO2). Eine Einreichung bei BLE oder FNR (BMEL-Förderung) oder bei anderen KMU-innovativ-Projektträgern (VDI/VDE-IT, DLR-PT) führt zur Verzögerung oder Ablehnung.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Kein Projektbeginn vor dem Zuwendungsbescheid. Das gilt auch für Bestellungen, Verträge, Personaleinstellungen, Stamm- und Saatgutbeschaffungen sowie Pilotanlagen-Buchungen für das Projekt. Skizzeneinreichung und Vorarbeiten gelten nicht als Projektbeginn.

Regulatorik nicht adressiert

Gentechnische Arbeiten (GenTG/GenTSV), neuartige Lebensmittel (Novel-Food-VO EU 2015/2283), chemische Stoffe über 1 t/Jahr (REACH), Feldversuche (PflSchG, SaatG) und biobasierte Dünger (DüMV) müssen im Verwertungsplan erkennbar sein. Nicht adressierte Regulatorik macht den Verwertungsplan unglaubwürdig.

Nagoya-Protokoll ignoriert

Bei Nutzung genetischer Ressourcen (Mikroorganismen, Pflanzen) aus Drittländern, die das Nagoya-Protokoll ratifiziert haben, greift die EU-VO 511/2014 (ABS-Compliance): Prior Informed Consent (PIC) und Mutually Agreed Terms (MAT) müssen nachweisbar sein. Kommerzielle Stammkulturen aus DSMZ oder ATCC sind oft unkritischer als Wildsammlungen.

Antragsprozess

  1. 11 — Themenfeld und Verbundstrategie klären. Prüfe, ob der Forschungskern eindeutig der Bioökonomie zuzuordnen ist (kein reines Software- oder Medizinprodukt-Vorhaben). Entscheide früh, ob du als Einzelantragsteller oder im Verbund mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung antrittelst — ein Verbundpartner erhöht den Fördersatz um bis zu 15 Prozentpunkte. Für Zweifelsfälle: PtJ-BIO2 unter ptj-bio2@fz-juelich.de oder +49 2461 61-3622 kontaktieren.
  2. 22 — KMU-Status und Förderfähigkeit prüfen. Prüfe den KMU-Status gemäß Annex I AGVO. Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig einbezogen — bei VC-Beteiligungen über 25 % oder industriellen Konzernbeteiligungen sorgfältig prüfen. Stelle sicher, dass kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18 vorliegt.
  3. 33 — Nachhaltigkeitsbeitrag quantifizieren. Berechne vor der Skizzenerstellung konkrete Nachhaltigkeitsindikatoren: CO2-Einsparung in t CO2-äq./Jahr oder pro Produkteinheit, Substitutionspotenzial gegenüber fossiler Referenz in Prozent, LCA-Hotspots. Eine externe LCA-Studie ist als Fremdleistung im Projekt ansetzbar und stärkt Skizze und Verwertungsplan erheblich.
  4. 44 — Projektskizze einreichen (Stufe 1). Reiche die Projektskizze (typisch 10–15 Seiten DIN A4 gemäß Bekanntmachungsvorgaben, Schriftgröße 11pt, Zeilenabstand 1,5) über das easy-Online-Portal (foerderportal.bund.de/easyonline/) ein. Nächster Stichtag: 15. Oktober 2026. Pflichtbestandteile: Projektskizze als PDF, KMU-Selbsterklärung (Kurzform), Unternehmensprofil; bei Verbund: Liste der Verbundpartner.
  5. 55 — Begutachtung (ca. 2 Monate). Ein externes Gutachtergremium, organisiert durch PtJ Jülich (BIO2), bewertet die Skizze nach fünf Kriterien: wissenschaftlich-technische Exzellenz (ca. 25 %), Beitrag zur Bioökonomie und Nachhaltigkeit (ca. 25 %), Arbeitsplan (ca. 20 %), Team-Qualifikation (ca. 15 %) und Verwertungsplan (ca. 15 %). Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Vollantragaufforderung.
  6. 66 — Vollantrag einreichen (Stufe 2). Nach positiver Skizzenbewertung reiche den Vollantrag über easy-Online ein (Frist typisch 2–3 Monate nach Aufforderung). Pflichtunterlagen: Formantrag AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen), detaillierte Vorhabenbeschreibung, KMU-Erklärung formell (Annex I AGVO), Verwertungsplan mit LCA-Indikatoren, Kooperationsvertrag (bei Verbund), letzte 2 Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug, Kurzlebensläufe Projektleitung.
  7. 77 — Bewilligung und Projektstart. Der Zuwendungsbescheid ergeht ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung. Das Projekt darf nicht vor Zustellung des Bescheids begonnen werden — keine Bestellungen, Verträge, Stamm- oder Saatgutbeschaffungen vorab.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen 1.488+ Programme ab — inklusive Kumulierungsprüfung mit FZulG und Abgrenzung zu ZIM und FNR-Programmen für dieselben Kostenblöcke. Der KMU-Status nach Annex I AGVO (inkl. Beteiligungsstruktur bei VC- oder Konzernbeteiligungen) wird maschinell berechnet, der optimale Fördersatz je FuE-Kategorie und Verbundkonstellation ausgegeben. Die Stichtage 15. April und 15. Oktober werden automatisch getrackt; du entscheidest, ob und wann du einreichst.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Kumulierung mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich — aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke. Kosten, die durch KMU-innovativ gefördert werden, dürfen nicht in die FZulG-Bemessungsgrundlage einfließen; der nicht gedeckte Eigenanteil und zusätzliche Personalkosten können für FZulG angesetzt werden. Keine Doppelförderung mit ZIM, BMEL/FNR-Programmen (z. B. FNR-Programm Nachwachsende Rohstoffe) oder Horizon Europe für dieselben Kosten.

Häufige Fragen

Wer ist für KMU-innovativ Bioökonomie antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio EUR Umsatz oder 43 Mio EUR Bilanzsumme) sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und max. 100 Mio EUR Jahresumsatz — jeweils mit Betriebsstätte in Deutschland. Mittelständische Unternehmen jenseits der echten KMU-Schwelle erhalten keine KMU-Aufschläge beim Fördersatz.

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ Bioökonomie?

Der Fördersatz hängt von Unternehmensgröße und FuE-Kategorie ab: Industrielle Forschung — kleine KMU bis 70 %, mittlere KMU bis 60 %; Experimentelle Entwicklung — kleine KMU bis 45 %, mittlere KMU bis 35 %. Bei wirksamer Kooperation mit einer Forschungseinrichtung steigt der Satz um 15 Prozentpunkte. Hochschulen erhalten bis 100 % der Ausgaben plus 20 % Projektpauschale. Der Richtwert für förderfähige Kosten liegt bei max. 500.000 EUR je Antragsteller.

Wie beantrage ich KMU-innovativ Bioökonomie?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichst du eine Projektskizze (typisch 10–15 Seiten) über das easy-Online-Portal (foerderportal.bund.de/easyonline/) beim Projektträger PtJ Jülich (BIO2) ein — zum Stichtag 15. April oder 15. Oktober. Nach positiver Begutachtung (ca. 2 Monate) wirst du zur Vollantragstellung aufgefordert. Der Vollantrag läuft ebenfalls über easy-Online, Frist typisch 2–3 Monate nach Aufforderung.

Was ist der nächste Einreichungstermin für KMU-innovativ Bioökonomie?

Der nächste Stichtag für Projektskizzen ist der 15. Oktober 2026. Skizzen können jederzeit eingereicht werden, werden aber jeweils zum nächsten Stichtag bewertet. Reiche mindestens 2 Wochen vor dem Stichtag ein — das Portal kann am Stichtag überlastet sein.

Was macht KMU-innovativ Bioökonomie anders als ZIM?

KMU-innovativ verlangt Spitzenforschungsniveau und risikoreiche FuE — ZIM akzeptiert auch angewandte Entwicklung. Dafür sind die Fördersätze bei KMU-innovativ höher (bis 70 %). Ein weiterer Unterschied: KMU-innovativ ist zweistufig (Skizze → Vollantrag), ZIM einstufig. Die Bioökonomie-Linie hat zusätzlich einen verpflichtenden quantifizierten Nachhaltigkeitsbeitrag als Bewertungskriterium.

Primärquellen

KMU-innovativ: Bioökonomie mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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