Förderprogramm · KfW

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (BEG WG)

Bis zu 45 % Tilgungszuschuss auf deinen KfW-Sanierungskredit – für Effizienzhaus-Sanierungen aller Stufen.

KfW 261 finanziert die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten und einem nachträglichen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln. Das Programm setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) um und gilt bundesweit für Sanierungen aller Effizienzhaus-Stufen von EH 85 bis EH 40.

FördergeberKfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Auftrag des BMWE
DurchführungKfW Bankengruppe über Hausbank/Finanzierungspartner
ZielgruppePrivatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und sonstige juristische Personen des Privatrechts – bundesweit, ohne Einschränkung nach Bundesland, Alter oder Eigennutzung vs. Vermietung
FörderartDarlehen
FörderhöheBis 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit (Standardstufen) bzw. bis 150.000 € bei EE- oder NH-Klasse. Zusätzlich bis 10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH) bzw. bis 40.000 € je Vorhaben (MFH) für energetische Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung – jeweils mit 50 % Tilgungszuschuss.
FördersatzTilgungszuschuss 5–20 % auf investive Kosten (Basis je EH-Stufe) + bis zu 5 Pp für EE-/NH-Klasse + bis zu 10 Pp WPB-Bonus + bis zu 15 Pp SerSan-Bonus (WPB+SerSan gemeinsam max. +20 Pp). Maximaler Tilgungszuschuss: 45 % (entspricht max. 67.500 € je WE). Für Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 % Tilgungszuschuss.
FristAntrag muss vor Abschluss des ersten Liefer-/Leistungsvertrags (Vorhabenbeginn) gestellt werden. Budget 2026: 2,0 Mrd € – frühzeitige Antragstellung empfohlen.
DauerKreditlaufzeit: min. 4 Jahre, max. 30 Jahre. Varianten: bis 10 Jahre (annuitätisch mit 1–2 Tilgungsfreijahren), bis 10 Jahre endfällig, bis 20 Jahre (1–3 Tilgungsfreijahre), bis 30 Jahre (1–5 Tilgungsfreijahre). Zinsbindung: erste 10 Jahre fest (bei endfälligem Kredit: gesamte Laufzeit).
BeihilferahmenBundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG); Richtlinie vom 09.12.2022 (BAnz 30.12.2022), in Kraft seit 01.01.2023

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Voraussetzungen

  • Antragsteller gehört zu einem förderfähigen Investorentyp (Privatperson, WEG, Freiberufler, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisation, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft oder sonstige juristische Person des Privatrechts) – kommunale Gebietskörperschaften sind ausgeschlossen (→ Programm 264)
  • Das geförderte Objekt ist ein Wohngebäude in Deutschland, das nach Sanierung unter den Anwendungsbereich des gültigen GEG fällt
  • Bauantrag oder Bauanzeige des Bestandsgebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück
  • Die Sanierung zielt auf eine anerkannte Effizienzhaus-Stufe: EH 85, EH 70, EH 55, EH 40 oder EH Denkmal – jeweils ggf. mit EE- oder NH-Klasse (EE und NH sind nicht kombinierbar)
  • Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der Bundes-Expertenliste (Kategorie 'BEG: Wohngebäude', bei EH Denkmal: 'Wohngebäude Denkmal') ist eingebunden und vorhabenbezogen unabhängig von bauausführenden Unternehmen und Lieferanten
  • Der EEE erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Antragstellung
  • Der Antrag wird über eine Hausbank (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung) bei der KfW gestellt – keine direkte Antragstellung bei der KfW möglich
  • Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Liefer-/Leistungsvertrags der Bauarbeiten eingereicht sein (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
  • Keine mit Gas betriebenen Wärmeerzeuger im Sanierungskonzept (Gasheizungen und zugehörige Abgassysteme sind generell ausgeschlossen)
  • Wohnnutzung des geförderten Gebäudes für mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung (Zweckbindung gemäß GEG §§ 46, 57)
  • Kein Geschäft zwischen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG), zwischen Gesellschaftern/nahestehenden Personen (§ 138 InsO), im Rahmen von Betriebsaufspaltungen oder zwischen Eheleuten/Lebenspartnern
  • Kein verdecktes Bauherrenmodell beim Ersterwerb (keine Aufspaltung in Grundstückskauf und separaten Sanierungsvertrag)

Förderfähige Kosten

  • Investive Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe (Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke; Fenster- und Türentausch; Anlagentechnik/Heizung/Lüftung) – bis 120.000 € je WE (Standard) bzw. bis 150.000 € je WE (EE- oder NH-Klasse)
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE – bis 10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH) bzw. bis 4.000 € je WE, max. 40.000 € je Vorhaben (MFH); 50 % Tilgungszuschuss
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) durch akkreditierte Stelle bei NH-Klasse – bis 10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH) bzw. bis 4.000 € je WE, max. 40.000 € je Vorhaben (MFH); 50 % Tilgungszuschuss
  • Mehrwertsteuer ist mitfinanzierbar, sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt
  • Eigenleistungen von Privatpersonen: nur Materialkosten förderfähig (EEE bestätigt fachgerechte Durchführung in der BnD)
  • Eigenleistungen von Unternehmen: bei HGB-Pflichtigen können Planungs- und Bauleistungen als aktivierte Eigenleistungen angesetzt werden
  • Ersterwerb eines fertig sanierten Effizienzhauses innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (§ 640 BGB)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Bauvertrags bei der KfW vorliegen. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, verliert die Förderung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden – Bauleistungen nicht. Tipp: Beratungsgespräch mit Hausbank per Formular 600 000 4806 dokumentieren, dann gilt erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn.

EEE nicht in der richtigen Kategorie oder nicht unabhängig

Nur EEE aus der Bundes-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie 'BEG: Wohngebäude' sind zugelassen. Bei EH Denkmal ist die Kategorie 'Wohngebäude Denkmal' erforderlich. Der EEE darf keine geschäftliche Verbindung (auch mittelbar) zu bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten haben.

Gas-Wärmeerzeuger im Sanierungskonzept

Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (Brennwertkessel, KWK, Strahler, Warmlufterzeuger) und zugehörige Abgassysteme sind generell nicht förderfähig. Entsprechende Kosten werden gestrichen; bei wesentlichem Bestandteil kann der gesamte Antrag abgelehnt werden.

EE- und NH-Klasse gleichzeitig beantragt

EE-Klasse (65 % erneuerbare Energien/Abwärme) und NH-Klasse (QNG-Nachhaltigkeitszertifikat) schließen sich gegenseitig aus. Nur eine der beiden Klassen kann pro Vorhaben beantragt werden.

Verwendungsnachweis nach 54-Monats-Frist

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) muss binnen 54 Monaten nach Zusage über die Hausbank bei der KfW eingehen – und mindestens 4 Monate vor dem festgelegten Verrechnungszeitpunkt. Wer die Frist verpasst, riskiert den Verfall des Tilgungszuschusses.

Doppelförderung mit unzulässigen Programmen

KfW 261 ist nicht kombinierbar mit § 35c EStG (Steuerermäßigung energetische Sanierung), § 35a EStG (Handwerkerleistungen), KfW 159/455-B/455-E, MAP, APEE, HZO oder CO2-Gebäudesanierung. Mit BEG EM ist eine Kombination grundsätzlich möglich, aber dieselben Kosten dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden. Bei EH-Stufe mit EE-Klasse ist die BEG Heizungsförderung ausgeschlossen. Die gesamte öffentliche Förderquote darf 60 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Bauantrag des Bestandsgebäudes unter 5 Jahren

Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag/Bauanzeige). Neubauten und junge Gebäude sind über KfW 261 nicht förderfähig – dafür gibt es separate Neubau-Programme.

Antragsprozess

  1. 11. Energieeffizienz-Experten auswählen und beauftragen. EEE aus der Bundes-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de, Kategorie 'BEG: Wohngebäude') auswählen. Unabhängigkeit vom Bauausführer sicherstellen. Bei EH Denkmal: Kategorie 'Wohngebäude Denkmal' erforderlich. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung beginnen.
  2. 22. Energetisches Gesamtkonzept und Effizienzhausstufe festlegen. EEE erstellt Bestandsaufnahme, legt Effizienzhaus-Zielstufe fest und plant alle Maßnahmen (Wärmeschutz + Anlagentechnik). Boni prüfen: WPB-Status (+10 Pp), EE-Klasse (+5 Pp, höhere Kreditgrenze), Serielle Sanierung (+15 Pp).
  3. 33. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. EEE erstellt die BzA über sein Online-Portal. Die BzA enthält BzA-Nummer, förderfähige Kosten je Kategorie, EH-Stufe und TMA-Bestätigung. Antragsteller unterschreibt die BzA.
  4. 44. Hausbank auswählen und Kreditantrag stellen – VOR Vorhabenbeginn. Hausbank (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung) auswählen. Optional: Beratungsgespräch per Formular 600 000 4806 dokumentieren. Hausbank stellt Kreditantrag bei KfW – vor Abschluss des ersten Bauvertrags. Maßgeblich ist das Antragseingangsdatum bei der KfW.
  5. 55. KfW-Zusage abwarten und Kreditvertrag abschließen. KfW prüft formal und technisch, gibt Zusage an Hausbank. Danach: Kreditvertrag mit Hausbank abschließen, Sicherheiten bestellen. Bereitstellungsprovision fällt ab Monat 13 nach Zusage an (0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge).
  6. 66. Sanierung durchführen und Mittel abrufen. Sanierung gemäß Gesamtkonzept und TMA durchführen. Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen (auf Antrag verlängerbar bis 24 Monate). Rechnungen müssen unbar bezahlt werden, auf Deutsch, auf Antragsteller ausgestellt, mit Adresse des Investitionsobjekts.
  7. 77. Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen. EEE erstellt BnD nach Abschluss der Sanierung – mit Belegliste und TMA-Bestätigung. BnD muss mindestens 4 Monate vor dem Verrechnungszeitpunkt eingereicht werden (über Hausbank an KfW), spätestens jedoch binnen 54 Monaten nach Zusage.
  8. 88. Tilgungszuschuss-Gutschrift erhalten. Nach Anerkennung der BnD durch die KfW wird der Tilgungszuschuss auf den Restkredit angerechnet. Die Laufzeit verkürzt sich bei gleichbleibenden Annuitäten. Unterlagen 10 Jahre ab Kreditzusage aufbewahren.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Vorhaben gegen alle BEG-Linien und Boni-Kombinationen ab: welche EH-Stufe erreichbar ist, ob WPB-, EE- oder SerSan-Bonus stapelbar sind, und ob BEG EM-Einzelmaßnahmen parallel beantragt werden können ohne die 60-%-Kumulierungsgrenze zu reißen. Fristen laufen automatisch mit – Vorhabenbeginn, 54-Monats-BnD-Frist und das laufende Jahresbudget (2026: 2,0 Mrd €). Erfolgsbasiert, kein Honorar vorab.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Mit BEG EM (Einzelmaßnahmen) grundsätzlich kombinierbar, sofern dieselben Kosten nicht doppelt geltend gemacht werden. Bei EH-Stufe mit EE-Klasse: BEG Heizungsförderung ausgeschlossen. Nicht kombinierbar mit: § 35c EStG, § 35a EStG, KfW 159/455-B/455-E, MAP/APEE/HZO/CO2-Gebäudesanierung, KWKG/EEG/BEW/NKI für gleiche Kosten. Gesamte öffentliche Förderquote (Zuschüsse + Tilgungszuschüsse) max. 60 % der förderfähigen Kosten – Zinsverbilligungen und öffentliche Bürgschaften zählen nicht zur Förderquote.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, KfW 261 zu beantragen?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und sonstige juristische Personen des Privatrechts – bundesweit. Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden) sind ausgeschlossen und nutzen stattdessen KfW-Programm 264.

Wie hoch ist die Förderung bei KfW 261?

Bis zu 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit (Standardstufen) oder bis zu 150.000 € bei EE- oder NH-Klasse. Der nachträgliche Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhaus-Stufe und Boni zwischen 5 % und 45 % des bewilligten Kreditbetrags – maximal 67.500 € je Wohneinheit. Fachplanung und Baubegleitung wird mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss gefördert.

Muss ich einen Energieeffizienz-Experten einbinden?

Ja, die Einbindung eines EEE aus der Bundes-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de) ist Pflicht. Ohne gelisteten und unabhängigen EEE ist keine Förderung möglich. Der EEE erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Wie beantrage ich KfW 261?

Ausschließlich über eine Hausbank (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung) – eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Die Hausbank reicht den Antrag inkl. BzA bei der KfW ein. Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Bauvertrags gestellt sein.

Was ist der Tilgungszuschuss und wie wird er ausgezahlt?

Der Tilgungszuschuss ist ein prozentualer Erlass auf den bewilligten Kreditbetrag. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern nach Einreichung und Anerkennung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) auf den Restkredit angerechnet – die Laufzeit verkürzt sich dadurch bei gleichbleibenden Raten. Die Einreichung muss binnen 54 Monaten nach Zusage erfolgen.

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (BEG WG) mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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