Investitionskredit Kommune direkt
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Baden-Württemberg
- Bereich
- Infrastruktur, Mobilität
- Fördergeber
- L-Bank
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Investitionsvorhaben in die Infrastruktur Ihrer Kommune langfristig finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Die L-Bank vergibt im Rahmen des Infrastrukturprogrammes Baden-Württemberg in Kooperation mit der KfW zinsgünstige langfristige Darlehen. Mithilfe des Investitionskredits Kommune direkt können Sie Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren.
Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur aus folgenden Bereichen:
- Abwasserentsorgung,
- Baulanderschließung,
- Kindergärten,
- Schulen,
- Sporteinrichtungen,
- Krankenhäuser,
- Energieeinsparung,
- Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus,
- Verkehrsinfrastruktur,
Verwaltungsgebäude und
- Wasserversorgung.
- Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
- Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben und Haushaltsjahr.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Städte, Kreise),
- rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe,
- kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
- Ihr Vorhaben muss im aktuellen Haushaltsjahr in den Vermögenshaushalt beziehungsweise Vermögenshaushaltplan eingestellt sein und die Mindestanforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe einhalten.
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.
- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Investitionskredit Kommune direkt von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.
Verwandte Programme
Was wir im selben Durchgang prüfen würden.
ZuschussBaden-WürttembergLandesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-LastenräderLandesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die …L-Bank
ZuschussBaden-WürttembergDurchführung des LandesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzesWenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
ZuschussBaden-WürttembergDurchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler StraßenbauWenn Sie als Stadt oder Gemeinde in Ihre Verkehrsinfrastruktur investieren wollen und zum Beispiel neue Straßen oder Lärmschutzeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
ZuschussBaden-WürttembergDurchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher PersonennahverkehrWenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
ZuschussBaden-WürttembergDurchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und FußverkehrWenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
ZuschussBaden-WürttembergFörderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)Wenn Sie neue öffentlich zugängliche Ladestationen anschaffen und installieren oder vorbereitende Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergMehr in der Förderdatenbank: Infrastruktur in Baden-Württemberg · Mobilität in Baden-Württemberg · Förderprogramme in Baden-Württemberg · Förderprogramme für Infrastruktur · Förderprogramme für Mobilität · L-Bank — Förderprogramme