Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Fördergeber
- L-Bank
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die …
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ Vorhaben zum Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität.
Gefördert werden Erwerb beziehungsweise Leasing von neuen
E-Lastenrädern (EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e),
E-Lastenrädern von bis zu 25 Stundenkilometern und
- E-Lastenanhängern für Fahrräder.
- Ziel ist es, den Einsatz von E-Lastenrädern für einen schnellen, kostengünstigen und umweltfreundlichen Transport zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kommunen in Baden-Württemberg,
Voraussetzungen
Die E-Lastenräder/E-Lastenanhänger müssen für den Waren-, Material- oder Personentransport im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Bereich eingesetzt werden.
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind E-Lastenräder oder E-Lastenanhänger, die ausschließlich privat genutzt werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten für ein Standardmodell, maximal jedoch EUR 2.500 pro E-Lastenrad. Pro Antragsteller können maximal 20 E-Lastenräder bezuschusst werden.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und elektronisch an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, zu richten.
Quelle
Informationen der L-Bank und des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Stand August 2023.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Die Kumulierung mit dem Bundesprogramm Klimaschutzinitiative – E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist ausgeschlossen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – E-Lastenräder von Bunde.
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