Förderprogramm · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Invest BW – Innovationsförderung

Bis zu 650.000 € Zuschuss für dein FuE-Vorhaben – das größte einzelbetriebliche Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs.

Invest BW – Innovationsförderung ist das Leitprogramm des Landes Baden-Württemberg für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus schreibt das Programm in thematisch zugespitzten Förderaufrufen aus – bisher zu Klimaneutralität, Digitalisierung, KI, Quantentechnologien, Gesundheitswirtschaft, Resilienz und Mobilität. Unternehmen jeder Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20.000 bis 650.000 € (Einzelvorhaben) oder bis zu 1,3 Mio. € im Verbund. Die Förderquote staffelt sich nach Unternehmensgröße: 45 % für kleine, 35 % für mittlere, 25 % für Mid-Cap- und 15 % für Großunternehmen. Forschungseinrichtungen im Verbund können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Das Verfahren ist zweistufig: Erst Projektskizze, dann – nach positiver Bewertung – Vollantrag. Zum Stand 07.05.2026 ist kein Aufruf offen; neue Aufrufe werden auf invest-bw.de angekündigt.

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (StM WiBW)
DurchführungVDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Projektträger, Standort Stuttgart)
ZielgruppeUnternehmen aller Größenklassen sowie Selbstständige der freien Berufe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg (oder geplanter BW-Niederlassung im Zuge des Vorhabens); bei Verbundvorhaben zusätzlich gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit BW-Sitz
FörderartZuschuss
Förderhöhe20.000 € bis 650.000 € je Einzelvorhaben; bis zu 1.300.000 € je Verbundvorhaben (Gesamtförderung aller Partner)
Fördersatz45 % (kleine Unternehmen, < 50 MA und < 10 Mio. € Umsatz/Bilanz) | 35 % (mittlere Unternehmen, < 250 MA und ≤ 50 Mio. € Umsatz) | 25 % (Mid-Cap, < 3.000 MA – verification_pending je Aufruf) | 15 % (Großunternehmen, ≥ 3.000 MA) | bis 100 % (Forschungseinrichtungen im Verbund in begründeten Fällen)
FristKein Aufruf offen (Stand 07.05.2026). Letzter Aufruf 'Innovation IV: Mobilität und Transport' endete am 20.02.2026. Nächsten Aufruf auf invest-bw.de prüfen.
DauerMaximal 24 Monate Projektlaufzeit (aufrufspezifische Abweichungen möglich – verification_pending je Aufruf)
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (FuE-Beihilfen, VO (EU) Nr. 651/2014); je Aufruf ggf. weitere AGVO-Artikel oder De-minimis-Verordnung (VO (EU) 2023/2831) – verification_pending je Aufruf

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Voraussetzungen

  • Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg (oder Errichtung einer BW-Niederlassung im Zuge des Vorhabens); Vorhaben muss überwiegend in BW durchgeführt werden
  • Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen antragsberechtigt (Einzelvorhaben); gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit BW-Sitz nur im Verbund
  • Öffentliche Beteiligung am Unternehmen unter 25 %
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO Art. 2 Nr. 18
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gemäß AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a
  • Keine Invest-BW-Innovationsförderung in den letzten 12 Monaten erhalten (12-Monats-Karenz – verification_pending je Aufruf)
  • Bonität für die Eigenanteilsfinanzierung muss nachweisbar sein (Bilanzen, Liquiditätsplan, ggf. Hausbank-Schreiben)
  • Vorhaben passt thematisch zum aktuell offenen Aufruf-Steckbrief (vor Antragstellung auf invest-bw.de prüfen)
  • Klarer Innovationsgehalt und Pioniercharakter gegenüber Stand der Technik muss plausibel dargelegt sein
  • Mindestzuschuss 20.000 € (Bagatellgrenze)
  • Vorhaben darf nicht vor Bewilligungsbescheid begonnen werden (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn)

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten für Forscher:innen, Techniker:innen und projektbezogenes Personal – gedeckelt auf 120.000 € Bruttojahresgehalt je Person und Jahr
  • Aufträge an Dritte (Subcontracting) – maximal 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (verification_pending je Aufruf)
  • Overhead-Pauschale in Höhe von 20 % auf die zuwendungsfähigen Direktkosten – pauschal, ohne Einzelnachweise (deckt Verwaltungs-, Gemein-, IT- und Bürokosten ab)
  • Bei Forschungseinrichtungen im Verbund zusätzlich: Material- und Verbrauchskosten sowie projektbezogene Reisekosten
  • Anschaffung und Herstellung von Anlagegütern (Maschinen, Geräte, Software) mit direktem Projektbezug
  • Nicht förderfähig: reine Markteinführung, Vertrieb und Werbung außerhalb des FuE-Anteils, Hardware-Investitionen ohne FuE-Bezug, Mehrwertsteuer (sofern Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Jede Auftragserteilung, Einstellung projektspezifischer Mitarbeiter oder verbindliche Bestellung vor dem Bewilligungsbescheid führt zur Ablehnung oder Rückforderung. Vorgespräche, Marktrecherchen und Angebotsanfragen sind dagegen unschädlich.

Aufrufthema verfehlt

Invest BW schreibt thematisch fokussierte Aufrufe aus. Eine Skizze ohne klaren inhaltlichen Bezug zum aktuell offenen Aufruf-Steckbrief (z. B. 'Mobilität und Transport', 'KI', 'Klimaneutralität') wird in Stufe 1 abgelehnt. Vor der Einreichung immer den Aufruf-Steckbrief auf invest-bw.de lesen.

Subcontracting über 40 %

Der Anteil externer Auftragnehmer darf maximal 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Wer mehr auslagern will, muss die Vorhabenstruktur überarbeiten (mehr Eigenleistung aufbauen) oder Auftragnehmer als Verbundpartner einbinden.

Personalkosten-Cap übersehen

Förderfähig sind höchstens 120.000 € Bruttojahresgehalt je Person. Überschüsse – etwa bei Geschäftsführergehältern – werden nicht bezuschusst. Das führt nicht zur Ablehnung, aber zu einer reduzierten Fördersumme.

Falsche Bewilligungsstelle kontaktiert

Invest BW – Innovation wird vom StM WiBW bewilligt und von VDI/VDE-IT Stuttgart abgewickelt. Die L-Bank ist für dieses Programm nicht zuständig. Antragsportal und Beratungskontakt: invest-bw.de / Innovationsprogramm-BW@vdivde-it.de.

12-Monats-Karenz vergessen

Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten eine Invest-BW-Innovationsförderung bewilligt bekommen haben, können nicht erneut beantragen. Bei Ablehnung (nicht Bewilligung) gilt die Sperre nicht.

Doppelförderung identischer Kosten

Dieselben Personalstunden oder Sachkosten dürfen nicht parallel über ZIM, KMU-innovativ, Horizon Europe oder andere öffentliche Zuschüsse abgerechnet werden. Klar abgegrenzte Vorhaben können aus unterschiedlichen Programmen finanziert werden.

Antragsprozess

  1. 11 – Aufruf prüfen. Auf invest-bw.de und wm.baden-wuerttemberg.de den aktuell offenen Aufruf-Steckbrief lesen: Thema, Stichtag, Aufrufbudget und etwaige Spezialanforderungen. Ohne offenen Aufruf ist keine Einreichung möglich.
  2. 22 – Vorhaben qualifizieren. BW-Sitz oder -Betriebsstätte bestätigen, Unternehmensgrößenklasse nach EU-KMU-Definition feststellen, 12-Monats-Karenz prüfen, Bonität für den Eigenanteil einschätzen und entscheiden: Einzel- oder Verbundvorhaben (bis 1,3 Mio. € Zuschuss im Verbund mit Forschungseinrichtung).
  3. 33 – Stufe 1: Projektskizze einreichen. Projektskizze über das elektronische Antragsportal von VDI/VDE-IT vor Ablauf des Aufrufstichtags einreichen. Inhalt: Ausgangslage, Innovationsgehalt gegenüber Stand der Technik, Arbeitspakete, Zeitplan (max. 24 Monate), Kostenrahmen, Verwertungsperspektive und thematische Aufrufpassung.
  4. 44 – Skizzenbewertung abwarten. VDI/VDE-IT bewertet Skizzen gutachterlich (typisch 2–4 Monate nach Stichtag – verification_pending je Aufruf). Nur positiv bewertete Skizzen erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Stufe 2.
  5. 55 – Stufe 2: Vollantrag einreichen. Detaillierte Vorhabenbeschreibung, Arbeits- und Zeitplan, Kostenplan (Personalkosten je Person, Subcontracting ≤ 40 %, Overhead 20 %), KMU-Erklärung, beihilferechtliche Selbsterklärungen, Bonitätsnachweis (Jahresabschlüsse, Liquiditätsplan, ggf. Hausbank-Schreiben) und – bei Verbund – Konsortialvertrag über das VDI/VDE-IT-Portal einreichen.
  6. 66 – Bewilligungsbescheid. Das StM WiBW entscheidet unter Haushaltsvorbehalt über die Bewilligung. Mit dem Bescheid darf das Vorhaben beginnen – kein Tag früher.
  7. 77 – Durchführung und Abschluss. Vorhaben innerhalb der bewilligten Laufzeit (max. 24 Monate) umsetzen. Laufende Belegpflege und Time Sheets für Personalkosten führen. Nach Abschluss Verwendungsnachweis mit Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegen bei VDI/VDE-IT einreichen. Aufbewahrungsfrist der Belege: 5 Jahre.

Wie upsmart hilft

Invest BW ist wettbewerblich: Aufrufbudgets sind begrenzt, und der thematische Fit zum jeweiligen Aufruf-Steckbrief entscheidet schon in Stufe 1. upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen den aktuell offenen Aufruf ab und trackt den Stichtag, damit du nicht leer ausgehst, weil du einen Aufruf verpasst hast. Für Stufe 2 erstellt die KI-Infrastruktur einen prüfungssicheren Antragsentwurf – mit korrektem Overhead (20 %), Subcontracting-Cap (≤ 40 %), KMU-Größenklasse und De-minimis-/AGVO-Selbsterklärungen; dein Team prüft und entscheidet. Erfolgsbasiert, kein Honorar vorab.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Programmen ist möglich, wenn die Kosten klar abgegrenzt sind und keine identischen Kosten doppelt bezuschusst werden. Grundsätzlich kombinierbar mit: ZIM (Bund/BMWE, für klar getrennte Vorhabensteile), KMU-innovativ (Bund/BMFTR, technologiespezifisch), Horizon Europe / EIC (EU, größere internationale Vorhaben). Die L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0 (Darlehen, kein Zuschuss) kann zur Eigenanteilsfinanzierung neben dem Invest-BW-Zuschuss eingesetzt werden. Doppelförderung identischer Kosten ist ausgeschlossen und kann zu Rückforderungen führen.

Häufige Fragen

Wann öffnet der nächste Invest-BW-Aufruf?

Zum Stand 07.05.2026 ist kein Aufruf offen. Der letzte Aufruf 'Innovation IV: Mobilität und Transport' endete am 20.02.2026. Neue Aufrufe werden auf invest-bw.de und über Pressemeldungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW angekündigt. Prüfe invest-bw.de regelmäßig oder melde dich beim Projektträger VDI/VDE-IT unter Innovationsprogramm-BW@vdivde-it.de.

Wer ist zuständig für den Antrag – die L-Bank oder jemand anderes?

Nicht die L-Bank. Antragsportal und Antragsbearbeitung laufen über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT, Standort Stuttgart). Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW. Die L-Bank ist für Invest BW – Innovation nicht zuständig.

Wie hoch ist der Zuschuss und welche Förderquote gilt für mein Unternehmen?

Einzelvorhaben erhalten zwischen 20.000 € und 650.000 €; Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 €. Die Förderquote richtet sich nach der EU-KMU-Größenklasse: 45 % für kleine Unternehmen (< 50 MA, < 10 Mio. € Umsatz), 35 % für mittlere (< 250 MA, ≤ 50 Mio. € Umsatz), 25 % für Mid-Caps (< 3.000 MA – je Aufruf prüfen), 15 % für Großunternehmen. Forschungseinrichtungen im Verbund können bis zu 100 % ihrer zuwendungsfähigen Kosten gefördert bekommen.

Darf ich als Start-up ohne BW-Sitz einen Antrag stellen?

Du kannst auch dann antragsberechtigt sein, wenn du im Zuge des Vorhabens eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichtest. Das Vorhaben muss jedoch überwiegend in BW durchgeführt werden. Für den Vollantrag in Stufe 2 musst du deine Bonität für die Eigenanteilsfinanzierung nachweisen – bei Start-ups zum Beispiel über Investor:innen-Zusagen oder Eigenkapitalnachweise.

Kann ich Invest BW mit ZIM oder Horizon Europe kombinieren?

Grundsätzlich ja – aber nur für klar voneinander abgegrenzte Vorhabensteile mit eindeutiger Kostenzuordnung. Identische Kosten dürfen nicht doppelt bezuschusst werden. Bei Verbund-Vorhaben lohnt sich zudem ein Blick auf die L-Bank Innovationsfinanzierung 4.0 (Darlehen), die zur Eigenanteilsfinanzierung neben dem Invest-BW-Zuschuss genutzt werden kann.

Primärquellen

Invest BW – Innovationsförderung mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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