InnoVentureFonds – Venture Capital für Hamburger Startups

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderart
Beteiligung
Region
Hamburg
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Ihr Startup die Seed-Phase erfolgreich absolviert hat und Sie in Hamburg innovative Vorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem InnoVentureFonds erhalten.

Der InnoVentureFonds unterstützt Sie als innovatives Start-up durch Beteiligungskapital, um Ihre Eigenkapitalausstattung zu stärken und Ihre Liquidität zu sichern.

Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen einschließlich Akquisitionen sowie für allgemeine Unternehmensfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung als Beteiligung beziehungsweise beteiligungsähnliches Finanzinstrument, beispielsweise offene Beteiligung, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption und Wandeldarlehen.

Der InnoVentureFonds beteiligt sich mit weniger als 50 Prozent am Stammkapital Ihres Unternehmens. Die Beteiligung erfolgt immer gemeinsam mit einem privaten Investor zu gleichen Bedingungen (pari passu).

Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 7.000.000 EUR pro Unternehmen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoVentureFonds (siehe weiterführenden Link).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit innovativen (beispielsweise ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen.

Der InnoVentureFonds richtet sich an Startups mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Auf Ihr Startup trifft normalerweise mindestens eins der folgenden Merkmale zu:

  • skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell,
  • innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell,
  • Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate,
  • Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate,
  • Geschäftsmodell, das innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt.
  • Ihr Unternehmen darf keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung (Do-no-significant-harm-Prinzip) verursachen.

Ihr Unternehmen muss

  • neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln,
  • die Seed Phase erfolgreich absolviert haben,
  • ein überzeugendes Managementteam haben,
  • großes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie eine attraktive Exitperspektive besitzen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW und der ESG-Ausschlussliste der IFB Innovationsstarter GmbH vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Team des InnoVentureFonds der Innovationsstarter GmbH

20097 Hamburg

innovationsstarter.com/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter InnoVentureFonds – Venture Capital für Hamburger Startups von Bundesministerium .

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