Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Worum es geht

In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.

Gefördert werden:

  • Existenzgründer,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
  • freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater oder Architekten),
  • sonstige Dienstleister,
  • die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
  • Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.

Dabei werden

  • Alle Investitionen und tätige Beteiligungen (ab 10 Prozent) in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan)
  • gefördert.
  • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beztiehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 1.000.000 EUR je Darlehensnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer, Kreditinstitut und Bürgschaftsbank vereinbart.

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.

Beantragen Sie den Kredit einschließlich einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Die IFB prüft im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informiert Ihr Kreditinstitut.

Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.

Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.

Starten Sie Ihr Vorhaben.

rechtliche Voraussetzungen

Seit August 2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der ESG-Ausschussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge von Bundesministerium für Wirtschaft und K.