Förderung des Umbaus von Barkassen
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg Barkassen, die als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen sind, in der Aufbauhöhe reduzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert besonders folgende Umbaumaßnahmen an Barkassen zur Personenbeförderung:
- absenkbares Ruderhaus (Hubdach),
- Einbau eines Ballastierungssystems zur Erhöhung des Tiefgangs bei Hochwasser sowie
- vergleichbare Maßnahmen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 60.000 EUR.
- Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme mit den entsprechenden Antragsformularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind die im Schiffsregister eingetragenen Eigentümer beziehungsweise Verfügungsberechtigten der für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen als Hafenfahrzeug zugelassenen Barkassen. Dazu gehören
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU; gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen),
- Selbstständige,
sonstige gewerblich handelnde Personen sowie
Vereine
- mit Hauptsitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg.
- Ebenfalls Anträge stellen können Sie als Privatperson mit 1. Wohnsitz in Hamburg.
- Die Barkasse muss als Hafenfahrzeug für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen zugelassen sein und die Speicherstadtroute nutzen.
- Ihre Umbaumaßnahmen müssen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe führen.
- Ihre Umbaumaßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen (zum Beispiel der Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO).
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Umbaus von Barkassen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.