Hamburg-Kredit Mikro
Worum es geht
Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Investitionen in folgenden Bereichen:
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Vorfinanzierung vorliegender Aufträge.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt
- für Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR;
- für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.
- Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.
- Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in digitaler Form an die IFB Hamburg. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10.000.000 EUR nicht übersteigen.
- Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.
Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn
- sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet,
- unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen,
- Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.
Nicht antragsberechtigt sind außerdem
öffentliche Unternehmen sowie
Kreditinstitute und Finanzintermediäre.
Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
- Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hamburg-Kredit Mikro von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.