Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche Forschung für ganze Branchen – Zuschuss bis 750.000 EUR, offen für alle KMU.
Die IGF fördert themenoffene, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse allen KMU einer Branche zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Den Antrag stellt eine gemeinnützige, autorisierte Forschungsvereinigung; KMU bringen Ideen ein und wirken im projektbegleitenden Ausschuss mit. Das zweistufige Verfahren läuft über den DLR Projektträger. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2026.
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Voraussetzungen
- Antragsteller ist eine rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigung mit Hauptsitz in Deutschland.
- Ab 1. Januar 2026 ist eine positive Autorisierungsentscheidung des DLR Projektträgers zwingend erforderlich (Antrag auf Autorisierung frühzeitig stellen).
- Die Forschungsvereinigung ist wirtschaftsgetragen und hat einen wesentlichen KMU-Anteil unter ihren Mitgliedern.
- Das Vorhaben ist unternehmensübergreifend ausgerichtet und einer der vier FuEuI-Kategorien zuzuordnen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudie.
- Für das Vorhaben ist ein projektbegleitender Ausschuss (PA) mit mindestens drei Wirtschaftsvertretern zu bilden, davon mindestens drei KMU. Bei mehr als 6 PA-Mitgliedern: 4 KMU; >8: 5 KMU; >11: 6 KMU; >14: 7 KMU.
- Die vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) sollen mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung betragen.
- Das Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden (kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
- Keine parallele Förderung durch andere technologieorientierte Programme des Bundes, der Länder oder der EU für dasselbe Vorhaben.
- Das Vorhaben wird nicht im Auftrag Dritter durchgeführt und führt nicht zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen.
- Forschungseinrichtungen als Letztempfänger müssen öffentlich, nicht gewinnorientiert oder gemeinnützig sein und Sitz in Deutschland haben.
- Die Forschungsvereinigung gilt nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Abs. 18 VO (EU) 651/2014.
Förderfähige Kosten
- Personalausgaben für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag bei der durchführenden Einrichtung, entsprechend tatsächlichem Zeitaufwand bis zu den behördlich festgesetzten Höchstbeträgen.
- Geräteausgaben für Anschaffungen mit einem Einzelwert von mehr als 2.500 EUR, in voller Höhe.
- Leistungen Dritter in voller Höhe.
- Sonstige projektbezogene Ausgaben als Pauschale von maximal 20 Prozent der Summe aus Personalausgaben und Geräteausgaben (Geräte werden für die Pauschalbasis nur bis 50.000 EUR berücksichtigt).
- Koordinierungspauschale bei Sondervariante Leittechnologien: max. 2,5 Prozent bzw. 20.000 EUR.
- Koordinierungspauschale bei CORNET: max. 5 Prozent bzw. 20.000 EUR.
Typische Stolperfallen
Direktantrag durch ein Unternehmen
Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt. Den Antrag stellt ausschließlich die Forschungsvereinigung. KMU wirken über den projektbegleitenden Ausschuss und als Ideengeber mit.
Fehlende Autorisierung ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 sind nur autorisierte Forschungsvereinigungen zugelassen. Den Autorisierungsantrag beim DLR Projektträger mehrere Monate vor der geplanten Antragstellung einreichen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Bestellungen, Verträge oder Beauftragungen vor dem Bewilligungsdatum machen das gesamte Vorhaben förderunfähig. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
Zu geringer KMU-Anteil im PA
Weniger als drei KMU im projektbegleitenden Ausschuss führen zur Ablehnung oder Benachteiligung im Wettbewerb. Die Skalierungsregeln bei wachsendem PA beachten und Letters of Support frühzeitig einholen.
vAW-Anteil unter 10 Prozent
Die vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft sollen mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung betragen. Unterschreitung muss im Antrag explizit plausibilisiert werden.
Falsche Berechnung der Pauschale sonstige Ausgaben
Die 20-Prozent-Pauschale berechnet sich nur auf Personalausgaben plus Geräteausgaben bis maximal 50.000 EUR. Geräte unter 2.500 EUR Einzelwert nicht als Geräteausgaben deklarieren.
Parallele Förderung durch andere Programme
Die gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens durch andere Bundes-, Länder- oder EU-Programme ist ausdrücklich verboten. Doppelförderung führt zur Rückforderung.
Transferplan zu allgemein
Ein pauschaler Hinweis auf geplante Veröffentlichungen reicht nicht. Konkrete Transfermaßnahmen, Zielgruppen und Zeithorizonte benennen. Ergebnisse müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums verbreitet werden.
Antragsprozess
- 11. Autorisierung der Forschungsvereinigung sicherstellen. Ab 1. Januar 2026 ist eine positive Autorisierungsentscheidung Pflicht. Antrag auf Autorisierung frühzeitig beim DLR Projektträger stellen. Unterlagen umfassen Nachweis der Gemeinnützigkeit, Registerauszug, Wirtschaftsstruktur, KMU-Anteil der Mitglieder und Forschungsgebiet.
- 22. Projektidee und PA zusammenstellen. FuEuI-Kategorie festlegen, vorwettbewerblichen Charakter prüfen und projektbegleitenden Ausschuss mit mindestens drei KMU-Vertretern aufbauen. Letters of Support einholen und KMU-Nutzen quantifizieren.
- 33. Skizze in PT-Outline einreichen (Phase 1). Die Forschungsvereinigung reicht die Vorhabenbeschreibung (Skizze) über das Tool PT-Outline beim DLR Projektträger ein. Die Skizze umfasst Stand der Technik, Forschungsziel, Methodik, KMU-Nutzen, PA-Zusammensetzung, Transferplan und Finanzierungsübersicht.
- 44. Begutachtung abwarten (Phase 1). Unabhängige Gutachter aus Wirtschaft und Wissenschaft bewerten den Antrag nach vier Kriterien: wirtschaftliche Relevanz für KMU, wissenschaftlich-technischer Ansatz, Lösungsweg und Qualifikation der Forschungseinrichtungen sowie Umsetzbarkeit und Transfer. Mindestpunktzahl für Phase 2: 24 Punkte. Begutachtungsrunden finden ca. alle vier Monate statt.
- 55. Förderantrag in easy-Online einreichen (Phase 2). Nach positiver Begutachtung fordert der DLR Projektträger zur Einreichung des vollständigen Förderantrags in easy-Online auf. Der Antrag umfasst Vorhabenbeschreibung, detaillierten Finanzierungsplan aller beteiligten Forschungseinrichtungen, vAW-Plan und Weiterleitungsvereinbarung. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- 66. Bewilligungsverfahren und Projektstart. Die Bewilligungsbehörde bzw. der DLR Projektträger prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid. Erst nach Bescheiddatum darf das Vorhaben beginnen. 5 Prozent der Zuwendung werden erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Wie upsmart hilft
upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen alle Bundes-, Länder- und EU-Programme ab – und schlägt damit auch fest, welche Programme wegen Doppelförderungsverbots ausscheiden und welche (z. B. ZIM, KMU-innovativ) für Folgevorhaben in Frage kommen. Die CORNET-Stichtage und die ca. viermonatigen Begutachtungsrunden trackt das System automatisch; du erhältst rechtzeitig vor jedem Stichtag einen Hinweis. Prüfungssichere Antragsentwürfe – Skizze wie Vollantrag – erstellt upsmart als Entwurf; dein Team entscheidet und unterschreibt.
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Die IGF schließt die gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens durch andere technologieorientierte Programme des Bundes, der Länder oder der EU ausdrücklich aus (Verbot der Doppelförderung, Nr. 4 der Richtlinie). Eine zeitliche Abfolge oder thematische Ergänzung mit ZIM oder KMU-innovativ für Folgevorhaben ist möglich, sofern keine Kostenüberschneidung besteht.
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, einen IGF-Antrag zu stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen. Ab 1. Januar 2026 müssen diese zusätzlich eine positive Autorisierungsentscheidung des DLR Projektträgers vorweisen. Unternehmen – auch KMU – können keinen Direktantrag stellen; sie wirken über den projektbegleitenden Ausschuss mit.
Wie hoch ist die Förderung bei der IGF?
Im Normalverfahren beträgt der maximale Zuschuss 275.000 EUR bei einer Forschungseinrichtung, 525.000 EUR bei zwei und 750.000 EUR bei drei Forschungseinrichtungen (max. 250.000 EUR je Einrichtung). Bei den Sondervarianten Leittechnologien und PLUS gelten abweichende Höchstbeträge, die je Förderaufruf bekanntgegeben werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre.
Wie beantrage ich IGF-Förderung?
Das Verfahren ist zweistufig. In Phase 1 reicht die Forschungsvereinigung eine Skizze über das Tool PT-Outline beim DLR Projektträger ein. Nach positiver Begutachtung (mindestens 24 Punkte) erfolgt in Phase 2 der vollständige Förderantrag in easy-Online mit qualifizierter elektronischer Signatur. Begutachtungsrunden finden ca. alle vier Monate statt.
Kann ich IGF mit ZIM oder anderen Bundesförderprogrammen kombinieren?
Nein – die gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens durch andere technologieorientierte Programme des Bundes, der Länder oder der EU ist verboten. Eine zeitliche Abfolge oder Förderung anderer, klar abgegrenzter Vorhaben durch ZIM oder KMU-innovativ ist jedoch möglich.
Was ist der projektbegleitende Ausschuss (PA) und warum ist er wichtig?
Der PA ist ein Pflichtgremium aus mindestens drei Wirtschaftsvertretern, davon mindestens drei KMU. Er sichert die Praxisrelevanz des Vorhabens und ist ein eigenständiges Bewertungskriterium. Ein schwach besetzter PA mit zu wenigen KMU führt zur Benachteiligung im wettbewerblichen Verfahren oder zur Ablehnung.
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Primärquellen
- BMWK-Förderrichtlinie IGF vom 21.12.2022 (BAnz AT 29.12.2022 B1)— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- IGF-Förderprogramm beim DLR Projektträger— DLR Projektträger
- IGF-Portal – Antrag auf Begutachtung— Industrielle Gemeinschaftsforschung / DLR Projektträger
- Förderdatenbank des Bundes – IGF— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- IGF-Förderung – Programminformationen— AiF / IGF
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