Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Vorhaben zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte:

  • Wissenstransfer wie Kongresse, Konferenzen, Workshops, Seminare, Festivals,
  • Markterschließung, zum Beispiel zur Vorstellung neuer Verfahren, Produkte, Ideen und Innovationen sowie Wettbewerbe,
  • Vernetzung und Kooperation, Informations- und Mentoringangebote,
  • Imagebildung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandorts,
  • Talentaktivierung, Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung, insbesondere durch Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten,
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Zuwendungen bis zu EUR 5.000 erhalten Sie als Festbetragsfinanzierung.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.
  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen in Anspruch nehmen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Hochschulen und Kammern, sowie
  • juristische und natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen. In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Projekte, die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten,
  • Filmförderung und andere Projekte, die durch Hessen Film und Medien GmbH gefördert werden können,
  • Angebote ohne Hessenbezug,
  • überwiegend eigene unternehmerische Betätigungen,
  • überwiegend individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

HA Hessen Agentur GmbH

65189 Wiesbaden

0611 9501780

www.hessen-agentur.de/startseite

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft von B.

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