Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)

HessenFilm und Medien GmbH

Worum es geht

Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:

  • Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung),
  • Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion),
  • Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm),
  • Verleih und Vertrieb,
  • Kinoinvestition,
  • Festivals, Veranstaltungen und Reihen,

Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie

  • sonstige Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die HessenFilm und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,

Körperschaften (zum Beispiel eingetragene Vereine), die

gewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen, Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben,

Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder

  • Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten,
  • Studierende der hessischen Hochschulen auf Empfehlung der zuständigen Dozentinnen und Dozenten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen.
  • Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb oder Medien durchführen, muss dieses einen „Hessen-Effekt“ aufweisen oder es muss ein besonderes kulturelles und/oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen an dem Projekt bestehen.
  • Die Kosten Ihres Projekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein.
  • Sie müssen die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Rechte sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.
  • Für Industrie-, Werbe- oder Imagefilme oder ähnliche Projekte erhalten Sie keine Förderung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

HessenFilm und Medien GmbH

60320 Frankfurt am Main

069 15324040

www.hessenfilm.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm) von Bundesministerium für Wirt.