„Sport integriert Hessen“

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei der Bereitstellung und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge, für Menschen mit Migrationshintergrund und für sozial benachteiligte Menschen in hessischen Städten und Gemeinden.

Sie erhalten die Förderung als Regelförderung für

Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches,

Aufwandsentschädigungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie

  • Sachmittel (zum Beispiel Sportkleidung und Transportmittel).
  • Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen für Flüchtlinge.
  • Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bestehend aus Sport-Coaches mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 40.000.
  • Für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte können Sie eine kumulierte Aufwandsentschädigung in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags erhalten und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.400.
  • Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann Ihr Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu EUR 15.000 erhöht werden.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst online bis zum 30.4. des Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Beantragen Sie einen Zuschuss zu Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, gilt als Frist für das Einreichen des Antrages der 30.9., Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandems müssen Sie bis zum 30.6. eines Jahres einreichen.
  • Grundlage Ihres Antrags sind die Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Sie der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.8. des Vorjahres gemeldet haben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie der Bundesagentur für Arbeit zum 31.8. des Vorjahres normalerweise mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in Ihrer Gemeinde gemeldet haben und/oder in Ihrer Gemeinde befindet sich eine Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (inklusive deren Außenstellen und „Notaufnahmeeinrichtungen“).
  • Sie müssen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Verwaltung benennen, die oder der eng mit dem Sport-Coach oder den Sport-Coaches Ihrer Gemeinde zusammenarbeitet und Ansprechperson für die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist.
  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen mindestens einen Sport-Coach benennen.
  • Ihre Sport-Coaches sind verpflichtet, pro Kalenderjahr an einer speziell auf die integrative und soziale Arbeit im Sport ausgerichteten eintägigen Fortbildung der Sportjugend Hessen teilzunehmen.
  • Pro Sport-Coach müssen Sie einmalig EUR 250,00 an die Sportjugend Hessen für die Organisation und Durchführung der Schulungsmaßnahmen zahlen.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Cateringkosten bei Sportfesten, Turnieren und so weiter,
  • Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren,
  • Gebühren für Spieler- und Startpässe,
  • Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen) sowie
  • Kosten für bauliche Maßnahmen

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

65193 Wiesbaden

0611 32190

familie.hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter „Sport integriert Hessen“ von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .