Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Fördergeber
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in schnelles Internet für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser oder Rathäuser in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Investitionen in Glasfaserleitungen zur Anbindung von öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern an das Internet. Darüber hinaus fördert der Freistaat in Plankrankenhäusern auch den Aufbau drahtloser lokaler Funknetze (WLAN).

Sie bekommen die Förderung für

  • gigabitfähige und durchgängige Glasfaseranschlüsse einschließlich Netzabschlusseinheiten bis in die Gebäude (FTTB-Förderung) sowie
  • die WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude. Voraussetzung ist, dass darüber auch das BayernWLAN ausgestrahlt werden kann (WLAN-Förderung).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, erhalten 90 Prozent.
  • Sie bekommen je öffentlicher Schule oder Krankenhaus bei der FTTB-Förderung maximal EUR 50.000 – in besonderen Fällen EUR 60.000. Bei der WLAN-Förderung ist der Förderbetrag auf EUR 5.000 begrenzt.
  • Für die FTTB-Erschließung der Rathäuser können Sie maximal EUR 20.000 je Gemeinde/Bezirk erhalten. Eine Aufstockung auf EUR 50.000 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Bagatellgrenzen betragen bei der

  • FTTB-Förderung: EUR 5.000,
  • WLAN-Förderung: EUR 2.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise per E-Mail an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Träger öffentlicher Schulen,
  • Träger der in den Krankenhausplan des Freistaates aufgenommenen Krankenhäuser sowie

Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirke

im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Bei Projekten der FTTB-Förderung müssen Sie sicherstellen, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht.

Eine FTTB-Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht,
  • die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oder
  • die öffentliche Schule, das Plankrankenhaus oder das Rathaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen einen anderweitig geförderten Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat.
  • Bei Projekten der WLAN-Förderung müssen Sie Ihre Berechtigung vorlegen, das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen. Sie müssen das BayernWLAN für mindestens 24 Monate verfügbar machen.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor dem Antragseingang bei der Bewilligungsbehörde beginnen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

80538 München

089 21291404

www.ldbv.bayern.de/index.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rath.

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