Infrakredit Breitband

LfA Förderbank Bayern

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zum Breitbandausbau für schnelles Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die LfA Förderbank Bayern gewährt Direktdarlehen an Kommunen, die eine Zuschussförderung im Rahmen der „Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)“ beziehungsweise eine Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern („Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0“) erhalten.

Sie bekommen die Förderung

auf Grundlage der BayGibitR zur Finanzierung

  • kommunaler Zuschüsse an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie
  • Ihrer Kosten für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen, die nach Errichtung Netzbetreibern zum Betrieb überlassen werden (Betreibermodell),
  • auf Grundlage der KofGibitR 2.0 für Ausgaben an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen sowie zur Realisierung eines Betreibermodells.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen

ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent,

unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent

  • Ihrer förderfähigen Investitionskosten.
  • Das Darlehen kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der jeweiligen Bezirksregierung als förderfähig anerkannten Aufwendungen der Gemeinde und der staatlichen Zuwendung gewährt werden.
  • Bitte beachten Sie: Sie dürfen pro Kalenderjahr Darlehenszusagen in Höhe von maximal EUR 150 Millionen aus dem dem KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (einschließlich der aus diesem refinanzierten Darlehen) bekommen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Gemeinden,

Zusammenschlüsse von Gemeinden und

Gemeindeverbände

in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für Ihr Vorhaben eine Zuwendung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erhalten. Oder Ihr Vorhaben wird nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 gefördert.
  • Die Förderung erfolgt auf Basis der BayGibitR beziehungsweise der KofGibitR 2.0.
  • Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben.

Sie bekommen keine Förderung, wenn

gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet sind oder

Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind

Ihr Vorhaben der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entspricht.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

LfA Förderbank Bayern

80539 München

089 21241505

www.lfa.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Infrakredit Breitband von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lize.