GAK – Agrarstruktur und Küstenschutz
Bis zu 40 % Zuschuss für Stallbau, Tierwohl und Klimainvestitionen in der Landwirtschaft – bundesweit, Antrag über die Landes-Bewilligungsstelle.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist Deutschlands zentrales Bund-Länder-Förderprogramm für die Landwirtschaft. Sie ist im Grundgesetz Art. 91a verankert und im GAKG geregelt. Der GAK-Rahmenplan 2024–2027 finanziert Investitionen in Stallbau mit Tierwohl-Premium, Präzisionslandwirtschaft, Klimaanpassung, Hofverarbeitung, Diversifizierung, Forstwirtschaft und Küstenschutz. Der Bund trägt 60 % der Kosten, die Länder 40 % (Küstenschutz: Bund 70 %, Länder 30 %). Anträge stellt du immer bei der zuständigen Landes-Bewilligungsstelle – eine zentrale Bundesbewilligungsstelle gibt es nicht.
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Voraussetzungen
- Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb (Einzelunternehmen, GbR, GmbH & Co. KG, eG, KG, GmbH) i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 1 ALG oder EU-Definition, oder ein landwirtschaftlicher Verarbeitungsbetrieb/Genossenschaft (Verarbeitung/Vermarktung) bzw. Waldbesitzende (Forstwirtschaft) – gemäß GAKG § 1 und GAK-Rahmenplan 2024–2027
- Betriebssitz oder Bewirtschaftungsschwerpunkt in Deutschland (eines der 16 Bundesländer)
- Betriebsleiter:in weist eine landwirtschaftliche Berufsausbildung (Berufsausbildung, Fachschule, Hochschule) oder mindestens 5 Jahre nachgewiesene praktische Erfahrung nach – gemäß Agrar-AGVO (VO (EU) 2022/2472) und Landes-AFP-Richtlinie
- Ordnungsgemäße Buchführung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG sowie testierte Jahresabschlüsse (mind. 2 abgeschlossene Wirtschaftsjahre) – Sonderregelungen für Junglandwirte/Neugründungen möglich
- Investitionssumme erreicht die landesspezifische Mindestschwelle (AFP typisch 20.000 EUR); kumulierter Zuschussbetrag überschreitet nicht die Höchstgrenze (AFP typisch 600.000 EUR / Betrieb – landesspezifisch)
- Vorhaben fällt unter förderfähige Investitionsarten: Stallbau/Tierhaltung mit Premium-Tierwohl oder Emissionsminderung, Maschinen/Technik (Präzisionslandwirtschaft, Digitalisierung), Bauinvestitionen Verarbeitung/Vermarktung, Diversifizierungsinvestitionen, Energieeffizienz/Erneuerbare Energien im Betrieb, Junglandwirte-Niederlassung, Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Wasserwirtschaft/Küstenschutz
- Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: Antrag muss vor erster verbindlicher Bestellung, Vertragsabschluss oder Baubeginn gestellt werden – gemäß Agrar-AGVO Art. 6 (Anreizeffekt)
- Antragsteller ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. d. EU-Beihilferechts (Agrar-AGVO Art. 2 Nr. 14) und unterliegt keinem offenen EU-Rückforderungsbeschluss
- Keine aktuellen Cross-Compliance-/Konditionalitäts-Verstöße gemäß GAP-Strategieplan Deutschland 2023–2027 (Düngeverordnung, Tierschutzgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Wasserrahmenrichtlinie) – gemäß GAPDZV/GAPKondV
- Keine Doppelförderung identischer Kosten durch andere öffentliche Zuschüsse (insbesondere ELER / GAP-Säule II / Landesprogramme) – gemäß Agrar-AGVO Art. 8
- Ausreichende Bonität für die Eigenanteilsfinanzierung (Bilanzen, Liquiditätsplan, Hausbank- oder Rentenbank-Förderkredit oder Bürgschaft)
- Schriftliche Zusage der Zweckbindung: geförderte Wirtschaftsgüter verbleiben 5 Jahre (bewegliche WG) bzw. 10–12 Jahre (Stallbauten) im Betrieb – gemäß Agrar-AGVO Art. 14 Abs. 5 und landesspezifischer ANBest-P
Förderfähige Kosten
- Investitionskosten für den Erwerb oder die Herstellung von Anlagevermögen: Stallbau, Tierhaltungsanlagen, Wirtschaftsgebäude (einschließlich Premium-Tierwohl-Ausstattung und Emissionsminderungstechnik)
- Maschinen und technische Anlagen für Präzisionslandwirtschaft, Digitalisierung, Sensorik, Datenmanagement und Klimaanpassung
- Bauinvestitionen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Hofkäserei, Mosterei, Schlachthof, Kühl-/Lagergebäude, Logistikgebäude, Hofladen)
- Diversifizierungsinvestitionen in nicht-landwirtschaftliche Erwerbszweige im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs (Hofcafé, Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktungsinfrastruktur, Bioenergieanlagen – soweit GAK-förderfähig)
- Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Investitionen im Betrieb (Photovoltaik auf Wirtschaftsgebäuden, Biomasseanlagen – soweit GAK-förderfähig)
- Planungs- und Vorleistungskosten (Erstellung von Planungsunterlagen, Gutachten, Genehmigungsunterlagen) als Bestandteil des Investitionsvorhabens
- Forstwirtschaftliche Maßnahmen: Waldumbau, Wiederbewaldung, forstwirtschaftlicher Wegebau (für Waldbesitzende und deren Zusammenschlüsse)
- Flurbereinigung und ländlicher Wegebau / Hofwegeerschließung (primär öffentliche Träger)
- Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Hochwasserschutz im Binnenland (primär öffentliche Träger)
- Küstenschutz-Maßnahmen: Deichbau, Sturmflutschutz, Küsteningenieurbau (primär Deichverbände, Länder, Kommunen)
- Nicht förderfähig: reine Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungs-/Tierwohl-/Klimaeffekt, reine Bodenbewirtschaftungskosten, Pflanzenschutzkosten, Investitionen in fossile Energien ohne Klimabezug, Käfighaltung/Pelztierhaltung
Typische Stolperfallen
Vorzeitiger Vorhabenbeginn – häufigster Ablehnungsgrund
Sobald du eine verbindliche Bestellung aufgibst, einen Vertrag unterzeichnest oder den ersten Spatenstich setzt, gilt das Vorhaben als begonnen. Der Antrag muss vorher eingereicht sein. Marktrecherchen, Angebotsanfragen und Vorgespräche sind unschädlich. Quelle: Agrar-AGVO Art. 6 (Anreizeffekt).
Antrag beim Bund statt beim Bundesland einreichen
Eine zentrale Bundesbewilligungsstelle existiert nicht. Der Antrag läuft immer über die Landes-Bewilligungsstelle des Bundeslandes, in dem dein Betrieb sitzt (z. B. WIBank Hessen, NBank Niedersachsen, StMELF/AELF Bayern, LWK NRW). Ein Antrag beim BMLEH in Berlin wird abgelehnt.
Antragsstichtag verpasst
Das AFP hat landesspezifische Einreichungsfristen, typisch 15. September und/oder 31. März. Ein verspäteter Antrag verschiebt sich in die nächste Runde – mit bis zu 12 Monaten Verzögerung. Stichtag vor der Investitionsplanung beim zuständigen Land erfragen.
Premium-Tierwohl-Stufe nicht belegt
Die erhöhte Förderquote von 30–40 % beim Stallbau setzt voraus, dass du die Premium-Tierwohl-Stufen der Landesrichtlinie (KTBL- oder ITW-Premium-Anforderungen) nachweislich erfüllst. Ohne lückenlosen Beleg (Bauplanung, Fachgutachten, Zertifikate) fällt die Förderung auf 20–25 % Basis zurück.
Doppelförderung mit ELER / GAP-Säule II
Identische Kosten dürfen nicht gleichzeitig über GAK und ELER (EU-Agrarfonds für ländliche Entwicklung) oder andere öffentliche Zuschüsse gefördert werden. Klar abgrenzbare Vorhabensteile aus anderen Programmen (z. B. KfW für PV auf dem Stalldach) sind möglich, solange keine Kostenüberschneidung besteht. Quelle: Agrar-AGVO Art. 8.
Zweckbindung verletzen
Geförderte Wirtschaftsgüter müssen über die gesamte Zweckbindungsfrist im Betrieb verbleiben: 5 Jahre für bewegliche Güter, 10–12 Jahre für Stallbauten. Vorzeitige Veräußerung, Stilllegung oder Nutzungsänderung führen zur anteiligen Rückforderung.
Cross-Compliance-Verstöße
Aktuelle Verstöße gegen Düngeverordnung, Tierschutzgesetz oder Wasserrahmenrichtlinie können zur Kürzung oder zum Ausschluss führen. Vor Antragstellung sicherstellen, dass alle Konditionalitäts-Anforderungen des GAP-Strategieplans 2023–2027 (GAPDZV/GAPKondV) erfüllt sind.
Antragsprozess
- 11. Förderbereich und Bundesland bestimmen. Kläre, welcher GAK-Förderbereich für dein Vorhaben zutrifft: AFP (Stallbau, Tierwohl, Maschinen, Klimaanpassung), Junglandwirte (Erstniederlassung ≤ 5 Jahre, Alter ≤ 40, +10 % Zuschlag + Niederlassungsprämie bis 70.000 EUR), Diversifizierung (Hofladen, Hofcafé, Urlaub auf dem Bauernhof), Verarbeitung/Vermarktung, Forstwirtschaft oder öffentliche Infrastruktur (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft, Küstenschutz). Die zuständige Bewilligungsstelle richtet sich nach dem Betriebssitz.
- 22. Vorab-Gespräch mit der Landwirtschaftskammer / Bewilligungsstelle. Vereinbare vor der formalen Antragstellung einen Beratungstermin bei der zuständigen Landes-Bewilligungsstelle oder Landwirtschaftskammer. Dort klärst du den Premium-Tatbestand (Tierwohl-Stufe, Emissionsminderung), die exakte Förderquote, den Antragsstichtag und die Investitionsstruktur. In vielen Ländern ist die Vorab-Beratung Pflicht.
- 33. Investitionsplan und Nachweise zusammenstellen. Erstelle einen Investitionsplan mit Aufschlüsselung nach Bau, Maschinen und sonstigen Wirtschaftsgütern. Dokumentiere Premium-Tatbestände (Bauplanung, Fachgutachten, KTBL-/ITW-Belege für Tierwohl-Stufe, Emissionsminderungs-Konzept). Bereite Buchführungsunterlagen (mind. 2 Jahresabschlüsse), Qualifikationsnachweise des Betriebsleiters und Bonitätsnachweise für den Eigenanteil vor.
- 44. Formalen Antrag einreichen – vor Vorhabenbeginn. Reiche den Antrag über das Antragsportal der Landes-Bewilligungsstelle ein – vor dem landesspezifischen Stichtag (AFP typisch 15.09. oder 31.03.) und in jedem Fall vor der ersten verbindlichen Bestellung oder dem Baubeginn. Keine Antragstellung beim Bund.
- 55. Bewilligungsbescheid abwarten. Die Landes-Bewilligungsstelle prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid (Haushaltsvorbehalt; Bearbeitungsdauer landesspezifisch, typisch 3–6 Monate). Erst nach positivem Bescheid kannst du das Vorhaben verbindlich beauftragen.
- 66. Vorhaben durchführen und Mittel abrufen. Setze das Vorhaben innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist um (typisch 24–36 Monate). Rufe die Fördermittel gemäß den Nebenbestimmungen ab und erstatte Zwischenberichte, falls die Landesrichtlinie dies vorsieht.
- 77. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss reiche den Verwendungsnachweis ein (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis + Originalbelege). Starte die Zweckbindungsphase: Bestätige jährlich gegenüber der Bewilligungsstelle, dass die geförderten Wirtschaftsgüter im Betrieb verbleiben und Premium-Tatbestände (Tierwohl, Emissionsminderung) eingehalten werden.
Wie upsmart hilft
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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Kombination mit klar abgrenzbaren Vorhabensteilen aus anderen Programmen möglich, sofern keine identischen Kosten doppelt gefördert werden: KfW-261/270 für Energieeffizienz-Komponenten (z. B. PV auf dem Stalldach), BAFA-Energieberatung, Landwirtschaftliche Rentenbank-Förderkredite zur Eigenanteilsfinanzierung, Initiative Tierwohl (laufende Tierwohl-Prämie, keine Investitionsförderung), EFRE-/Landesprogramme bei Diversifizierungsvorhaben. Kombination mit ELER / GAP-Säule II für identische Maßnahmen ausgeschlossen. Beihilfekumulierung unterliegt den Obergrenzen der Agrar-AGVO bzw. der Agrar-De-minimis-Schwelle (25.000 EUR / 3 Steuerjahre, VO (EU) 1408/2013).
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, GAK-Fördermittel zu beantragen?
Antragsberechtigt im AFP und in der Diversifizierung sind landwirtschaftliche Betriebe (Einzelunternehmen, GbR, GmbH & Co. KG, eG, KG, GmbH) mit Sitz oder Bewirtschaftungsschwerpunkt in Deutschland. Für Verarbeitung/Vermarktung kommen auch Verarbeitungsbetriebe und Genossenschaften in Frage, für Forstwirtschaft Waldbesitzende. Flurbereinigung, Wasserwirtschaft und Küstenschutz richten sich primär an öffentliche Träger (Kommunen, Verbände). Der Betriebsleiter muss eine landwirtschaftliche Berufsausbildung oder mindestens 5 Jahre Praxis nachweisen.
Wie hoch ist die Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP?
Die Förderquote beträgt 20–25 % für Basisinvestitionen und 30–40 % für Premium-Maßnahmen (Tierwohl über gesetzlichem Mindeststandard, Emissionsminderung, Klimaanpassung). Junglandwirte erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % auf die jeweilige Basis- oder Premium-Quote sowie optional eine Niederlassungsprämie von bis zu 70.000 EUR pauschal (landesspezifisch). Die Mindestinvestitionssumme liegt typisch bei 20.000 EUR, der Höchst-Förderbetrag kumuliert bei 600.000 EUR je Betrieb (jeweils landesspezifisch).
Wie beantrage ich GAK-Fördermittel?
Der Antrag läuft immer über die zuständige Landes-Bewilligungsstelle des Bundeslandes, in dem dein Betrieb sitzt – eine zentrale Bundesbehörde gibt es nicht. Schritt 1: Zuständige Stelle identifizieren (z. B. WIBank Hessen, NBank Niedersachsen, StMELF/AELF Bayern, LWK NRW). Schritt 2: Beratungsgespräch vereinbaren. Schritt 3: Antrag über das Landesportal einreichen – vor dem landesspezifischen Stichtag (AFP typisch 15.09. oder 31.03.) und vor jedem Investitionsbeginn.
Was ist der Unterschied zwischen GAK und ELER?
Die GAK ist ein nationales Bund-Länder-Programm (Grundgesetz Art. 91a, GAKG), das Bund und Länder gemeinsam finanzieren. ELER ist der EU-Agrarfonds für ländliche Entwicklung und fließt über den GAP-Strategieplan Deutschland 2023–2027. Beide haben inhaltliche Schnittmengen, aber identische Kosten dürfen nicht aus beiden Programmen gleichzeitig gefördert werden. Die Abgrenzung muss vor Antragstellung mit der Landes-Bewilligungsstelle geklärt werden.
Welche Stolperfallen gibt es beim GAK-Antrag?
Die häufigsten Fehler: (1) Vorzeitiger Vorhabenbeginn (verbindliche Bestellung oder Baubeginn vor Antragstellung – sofortiger Ablehnungsgrund), (2) Antrag beim Bund statt beim Land, (3) Antragsstichtag verpasst, (4) Premium-Tierwohl-Stufe nicht ausreichend dokumentiert (führt zur Reduzierung auf Basis-Förderquote), (5) Zweckbindung verletzt durch vorzeitige Veräußerung der geförderten Anlagen. Cross-Compliance-Verstöße (Düngeverordnung, Tierschutz) können ebenfalls zum Ausschluss führen.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- BMLEH – GAK-Dossier (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)— Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- GAKG – Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“— Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
- Förderdatenbank des Bundes – GAK-Programmeinträge— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- WIBank Hessen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP— Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- NBank Niedersachsen – AFP— NBank Niedersachsen
- StMELF Bayern – Agrarförderung— Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
GAK – Agrarstruktur und Küstenschutz mit upsmart beantragen.
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