Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind, und Dampf-, Diesel- und Elektrolokomotiven sowie Triebwagen mit einem Alter von mindestens 50 Jahren nach Indienststellung und einer Spurweite von 1435 mm.

Sie erhalten die Förderung für

Bau, Umbau, Modernisierung und Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung des Werkstattkonzepts der Sächsischen Schmalspurbahnen sowie

nicht im Schienenpersonennahverkehr betriebene Schmalspurbahnen:

  • Bau und Instandsetzung der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik),
  • Bau und Instandsetzung von Verkehrsstationen und Empfangsgebäuden,

Bau von Abstellanlagen für Schmalspurfahrzeuge und

  • die erforderlichen Haupt- und Zwischenuntersuchungen der Schmalspurbahnlokomotiven,
  • erforderliche Haupt- und Zwischenuntersuchungen einschließlich der festgestellten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an normalspurigen historischen Triebfahrzeugen, die für touristische und historische Verkehre sowie in Einzelfällen für Hilfsleistungen bei Havarien und Unfällen eingesetzt werden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

bei Schmalspurbahnen bis zu 75 Prozent, im Ausnahmefall bis zu 90 Prozent,

bei normalspurigen historischen Triebfahrzeugen bis zu 50 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie darstellen, dass die Förderung ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen dient.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

1099 Dresden

0351 81390

www.lasuv.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (.

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