Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.

Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als politische Partei erhalten Sie keine Förderung.
  • Sie können die Förderung jährlich für den Kauf von bis zu 5 neuen Lastenrädern oder Lastenpedelecs erhalten.
  • Sie dürfen die Räder frühestens nach 5 Jahren weiterverkaufen.

Sie erhalten keine Förderung

  • für S-Pedelecs und E-Bikes,
  • gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs,

Prototypen sowie

Lastenfahrräder von einer Lasten-Zuladung über 150 kg und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

1099 Dresden

0351 81390

www.lasuv.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad) von Bundesm.