Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung im Bereich
  • Kinder und Jugendliche,

Verkehrssicherheitsaktionen für alle Verkehrsteilnehmer

  • Senioren,
  • Zweiradfahrzeuge,
  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung sowie die Beschaffung und Einrichtung von
  • stationären Jugendverkehrsschulen,

mobilen Jugendverkehrsschulen und

  • mobilen Kindergartenverkehrsschulen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt

  • bis zu 100 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähige Kosten bei Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen, höchstens jedoch EUR 65.000 bei stationären Jugendverkehrsschulen, EUR 50.000 bei mobilen Jugendverkehrsschulen und EUR 25.000 bei mobilen Kindergartenverkehrsschulen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte

  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung bis zum 30.11. des Vorjahres und unter Verwendung der Antragsformulare an das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
  • für Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung sowie der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und freie Träger, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen, mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung müssen Sie an allen Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmern im Hinblick auf die präventive Verkehrserziehung ausrichten.
  • Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung müssen Sie insbesondere an den Hauptrisikogruppen und den Hauptunfallursachen ausrichten.
  • Für Ihr Vorhaben der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen muss ein sachliches Bedürfnis bestehen. Die Auslastung einer stationären Jugendverkehrsschule muss mit einer Auslastung in den Ballungsgebieten Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ungefähr 1.200 zu schulenden Kindern sowie in allen übrigen Gebieten mit ungefähr 500 zu schulenden Kindern gesichert sein. Verkehrsschulen müssen instand gehalten und gemeinnützig betrieben werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Staatsministerium des Innern

01095 Dresden

0351 5643090

www.lpr.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherhei.