Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Förderart
Zuschuss
Stand
05.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen.

Die Förderung gliedert sich in 2 Teile:

Programmteil A: Gutachten, Konzepte und vorbereitende Untersuchungen

  • Programmteil B: Maßnahmen im Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestens EUR 15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen.
  • Haben Sie im vorvergangenen Jahr eine Fehlbetragszuweisung erhalten, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Gesamtkosten.
  • Im Programmteil A stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, IV 24.
  • Im Programmteil B stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Voraussetzungen im Programmteil A:

  • Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen.
  • Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf.
  • Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung.
  • Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil.

Voraussetzungen im Programmteil B:

  • Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung.
  • Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor.
  • Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

24105 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/iv_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnr.

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