Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Fördergeber
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 5 erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000 Gebieten, Grün- und Erholungsflächen,
  • naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen/blauen Infrastruktur (inklusive Machbarkeitsstudien),
  • Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds,
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten,
  • Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, zum Beispiel durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Flüsterasphalt sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung et cetera),
  • Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, zum Beispiel Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr, Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten,
  • Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Maßnahme.
  • Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 200.000 förderfähige Gesamtkosten haben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet durch thematische Förderaufrufe.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,

öffentliche Unternehmen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin sowie landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
  • Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

10178 Berlin

030 3904233

www.bsu-berlin.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 5: Sc.

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