Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Worum es geht

Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 2 erhalten Sie die Förderung für die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt höchstens EUR 100.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,
  • öffentliche und private kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen
  • mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
  • Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
  • Die Einführung Ihres Umwelt-/Energiemanagementsystems muss direkt oder indirekt einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) mindern.
  • Für Ihr Umwelt- beziehungsweise Energiemanagementsystem muss eine externe Auditierung, Zertifizierung oder Validierung mit Registrierung erforderlich sein und das System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

10178 Berlin

030 3904233

www.bsu-berlin.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2: Um.