Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Hessen
- Bereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Mobilität, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergeber
- Klimareferat Frankfurt am Main
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung wird online gestellt. Dafür müssen Sie sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden.
Das Fördergeld wird einige Wochen nach Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt. Den Link zur Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) erhalten Sie per Mail.
Bearbeitungsdauer
Förderantrag: 4 bis 12 Wochen
Fristen
Beantragung und Zuwendungsbescheid müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden.
Alle nötigen Genehmigungen müssen vorliegen.
Die Maßnahme muss für mindestens zehn Jahre aufrecht erhalten bleiben.
Mit der Maßnahme darf bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein.
Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.
Alle weiteren Details und Vorgaben können Sie der Richtlinie und dem Merkblatt zur Förderung entnehmen. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und gilt in der jeweils veröffentlichten Version.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Angebote mehrerer Firmen (bei Kosten > 10.000 €)
Fotos (für Begrünungsmaßnahmen)
Ggf. Gestaltungsplan (für Begrünungsmaßnahmen)
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Klimareferat Frankfurt am Main
60486 Frankfurt am Main
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Kl.
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