Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand
01.04.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, mit denen Sie die die Ressourceneffizienz und die Umsetzung der Abfallhierarchie verbessern.

Sie bekommen die Förderung für

  • Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz,
  • Beratungen zum Zusammenhang zwischen Digitalisierung und Ressourceneffizien,
  • Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und zur Umsetzung der Abfallhierarchie,
  • Beratungen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinne der Ressourceneffizienz und der Circular Economy.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 8.000 EUR. Damit können Sie bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Je Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.000 EUR förderfähig.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Referat Ressourceneffizienz.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie

kommunale Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 „Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)“ statt.
  • Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen.
  • Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus. Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

55116 Mainz

+49 6131 16-0

mkuem.rlp.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz von Bundes.

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