Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Worum es geht

Wenn Sie als Träger von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet in Gebäude und Ausstattung der Einrichtungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl).

Sie erhalten die Förderung für bedarfsgerechte Investitionen in

  • Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden sowie von materiellen und/oder digitalen Lehr-/Lernräumen,
  • die energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung,
  • energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten, insbesondere auf ehemaligen Bergbau- und anderen Brachflächen.
  • Außerdem können Sie eine Förderung für Ausgaben für Internate sowie Freianlagen und Verkehrsflächen erhalten, wenn sie für den Betrieb von förderfähigen Einrichtungen der beruflichen Bildung erforderlich sind.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr als EUR 200.000 betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Für Vorhaben im Rheinischen Revier ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, für Vorhaben im nördlichen Ruhrgebiet die Bezirksregierung Münster.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu folgenden Terminen ein:

  • Förderbereiche „Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden sowie von materiellen und/oder digitalen Lehr-/Lernräumen“ und „Energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung“: bis 31.12.2025
  • Förderbereich „Energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten“: bis 31.12.2024

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von

  • berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen, oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten,
  • Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung,
  • Einrichtungen mit speziellen berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten,
  • Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung, soweit sie im Rahmen von geregelten Bildungsgängen die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sowie
  • akademischen Einrichtungen mit staatlicher Anerkennung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Vorhaben im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet handeln, das einen erkennbaren Beitrag für das Gelingen des Transformationsprozesses und des Strukturwandels in diesen Regionen leistet.
  • Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu mindestens 80 Prozent für berufliche Erstausbildung, geregelte berufliche Fort- und Weiterbildung und Berufsvorbereitung nutzen.
  • Das Bildungsangebot Ihrer Einrichtung muss vom staatlichen Bildungsauftrag erfasst und für alle Interessentinnen und Interessenten diskriminierungsfrei zugänglich sein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie einen Finanzierungsplan und einen Projektplan vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördliche.