Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie in einem internationalen Konsortium zum Thema Welternährung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei internationalen Forschungsvorhaben, die der weltweiten Ernährungssicherung dienen. Sie erhalten die Förderung für
- internationale Forschungskooperationen zur Welternährung,
- den bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie
internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern.
Gefördert werden Forschungskonsortien zu folgenden Themen:
- Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort,
- Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten in der Kette von der Produktion bis zum Verbraucher,
- Lebensmittelsicherheit und -qualität (Produkt- und Prozessqualität) in der Wertschöpfungskette,
- Aufbau und Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch durch Erzeugergenossenschaften,
- Ernährungsqualität und Reduzierung von verstecktem Hunger,
- Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung,
- Bildungs- und Beratungssysteme sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Land- und Ernährungswirtschaft,
- Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze.
- Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab. Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bekommen.
- Ihren Antrag stellen Sie nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht bei der vom BMLEH beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMLEH,
- deutsche Universitäten oder außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungsinstitute,
- Nichtregierungsorganisationen,
- Vereine,
- Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter,
Genossenschaften sowie
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Forschungskonsortium muss mindestens eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin und mindestens eine Einrichtung aus mindestens einem Partnerland beteiligt sein.
- Die deutsche Einrichtung muss zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein sowie über das notwendige Wissen und die Infrastruktur verfügen, um eine Weiterleitung ordnungsgemäß durchführen zu können.
- Die ausländischen Partnerinnen und Partner müssen Forschungseinrichtungen in der Zielregion beziehungsweise im Partnerland sein, in dem die Forschung umgesetzt werden soll.
- Die Arbeiten im Projekt sind dem jeweiligen Forschungsansatz angemessen und sachgerecht auf die deutschen Partnerinnen und Partner und diejenigen in den Partnerländern zu verteilen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung von Bundesmi.
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