Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Ressourcen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.
Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:
- nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
- Resourcenaufbereitung und -verarbeitung,
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
Herausforderungen des Wandels sowie
gesellschaftlicher Dialog.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:
Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent
industrielle Forschung bis zu 50 Prozent
experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent
Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
- Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMEL beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms und unterstützt die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden,
- eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen,
- Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge,
- Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen,
- Investitionen auf der Einzelhandelsstufe,
- Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind sowie
- Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ von Bundesministerium für Wi.