Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderart
Zuschuss

Worum es geht

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Ihre Forschung an nachhaltigen Anbausystemen für Leguminosen.

Das Programm unterstützt Projekte zur Optimierung nachhaltiger Anbausysteme. Dies umfasst den Anbau in Reinkultur oder Mischkultur. Ziele sind eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine starke regionale Proteinversorgung.

Gefördert werden Vorhaben zur Eiweißpflanzenstrategie des Bundes. Dazu zählen neue Anbauverfahren oder der Schutz vor Schadorganismen. Leguminosen sind Pflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen. Sie binden Stickstoff aus der Luft im Boden. Dieser Vorgang heißt Stickstofffixierung. Dadurch verbessern sie die Bodenstruktur und sparen Dünger ein.

Verwenden Sie ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei). Die Förderung ist für den ökologischen und konventionellen Landbau offen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat möchte die ökologische Landwirtschaft besonders stärken.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Prozess.

Skizzenphase: Zuerst reichen Sie Ihre Projektskizze elektronisch über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.

Auswahlphase: Ihre Skizze wird nach fachlichen Kriterien bewertet.

Antragsphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.

Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt für eine Beratung mit dem Projektträger aufzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Es existiert keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsdauer.

Fristen

Die Einreichung der Projektskizze ist bis zum 21.05.2026 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Sie betreiben Ihr Geschäft in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie nutzen ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei).

Ihr Vorhaben ordnet sich in die Ziele der Eiweißpflanzenstrategie ein.

Ihr Projekt ist in der Regel auf eine Laufzeit von 3 Jahren ausgelegt.

Sie weisen bei Bedarf die Relevanz für die ökologische Landwirtschaft nach.

Ausschlussgründe: Vorhaben zur Züchtung oder zur Verwertung von Leguminosen in der Fütterung und Humanernährung sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind zudem Fragestellungen zum Grünland sowie Projekte zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe. Untersuchungen, die unmittelbar der Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dienen, können Sie nicht fördern lassen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Das zweistufige Verfahren dient der Ressourceneffizienz. Der detaillierte Antrag wird erst nach einer positiven Vorab-Prüfung der Skizze fällig.

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Einreichung der Projektskizze.
  • Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) unter Verwendung der Vorlage für die Skizzeneinreichung.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag nach Aufforderung.
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung.
  • Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

53179 Bonn

+49 228 6845-0

www.ble.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen von Bundesministerium f.

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