Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
- Fördergeber
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Stand
- 13.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft)
Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF)
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Es gilt ein Antrags- und Bewilligungsstopp für die Förderung der Teilnahme am European Energy Award für Kommunen. Die übrigen über dieses Förderprogramm zu beantragenden Maßnahmen bleiben davon unberührt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
- Zweckverbände,
- Unternehmen,
- Verbandskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
- Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen,
- Privatpersonen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Voraussetzungen richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) von .
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