Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften in Einrichtungen der Kindertagespflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher in Kindertagesseinrichtungen für Schülerinnen oder Schüler als Auszubildende in einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durch Beteiligung an den Ausbildungskosten im 1. Jahr der Erzieherweiterbildung,
  • die Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 1 Stunde je Woche für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,
  • Qualifizierungsmaßnahmen nach der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) sowie Praktikums- und Fortbildungskosten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der

  • praxisorientierten Ausbildung pauschal EUR 400,00 je Monat und je Schülerin und Schüler im 1. Ausbildungsjahr,
  • Anleitungsfreistellung pauschal EUR 25,00 je Woche und je Schülerin und Schüler im 1. Jahr der praxisintegrierten Ausbildung für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,
  • Qualifizierung nach PQVO pauschal EUR 500,00 je Monat für die Dauer von 6 Monaten.
  • Sie müssen für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“, „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „Qualifizierung nach PQVO“ jeweils einen separaten Antrag einreichen.
  • Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“ und „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich „Qualifizierung nach PQVO“ jährlich mehrfach stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die die Mittel an ihre Standortgemeinde (kommunale Träger von Kindertagesstätten) oder über die Standortgemeinde an die Letztempfängerinnen beziehungsweise Letztempfänger (freie Träger von Kindertagesstätten) weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen zur Praxisanleitung nur Personen einsetzen, die als Gruppenleitung tätig sind und über mehrjährige Kita-Praxis verfügen.
  • Die Praxisanleitung hat in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Qualifizierungsträger zu geschehen. Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen.
  • Die praxisintegrierte Ausbildung muss mit dem Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“ auf DQR-6-Niveau enden.
  • Sie beschäftigen die Fachschülerinnen und Fachschüler sozialversicherungspflichtig im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und gruppieren sie mindestens analog zum „TVAöD besonderer Teil Pflege“ ein.
  • Sie stellen die anleitende Person mindestens im Umfang von 1 Anleitungsstunde pro Woche frei.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

24143 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlich.