Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Träger einer Stützpunkteinrichtung für den Spitzensport sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bekommen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt den Leistungssport, indem es ein Stützpunktsystem für den Spitzensport fördert.

Sie können die Förderung erhalten für

  • Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Olympiastützpunkten,
  • sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Betreuungsangebote bei Olympiastützpunkten,
  • Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Bundesleistungszentren,
  • Ausgaben für das tägliche Training der Olympiakader (Top-Team), Athleten der Kader A bis C sowie perspektivreiche Nachwuchskader bei Bundesstützpunkten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag bittean das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA leitet Ihren Antrag an das BMI weiter.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
  • Wenn Sie Träger eines Olympiastützpunktes sind,
  • betreuen Sie eine ausreichende Anzahl an herausgehobenen Spitzenkadern, an Athletinnen und Athleten der Kader A bis C sowie an perspektivreichen Nachwuchskadern,
  • weisen Sie einen ausreichenden Umfang an Schwerpunktbetreuungen und eine ausreichende Anzahl an Bundesstützpunkten nach,
  • sind Sie für eine Trainerfinanzierung im Rahmen der Trainerkonzeption des betreffenden Bundessportfachverbandes tätig.
  • Wenn Sie Träger eines Bundesleistungszentrums sind, ist die Einrichtung ein wesentliches Element in der Schulungsstruktur des jeweiligen Bundessportfachverbandes sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesverwaltungsamt (BVA)

50933 Köln

+49 228 9935-80

www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) von .

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