Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Worum es geht
Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.
Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter
- Seminare,
- Tagungen,
- Unterrichtseinheiten,
- Projekttage,
- Kampagnen,
- Ausstellungen,
- entwicklungspolitisches Theater,
- andere Formen innovativer Bildungsarbeit.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000 EUR für ein Kalenderjahr.
- Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
- Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten stellen. Bis spätestens 30. Juni können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 1. Januar des Folgejahres und bis spätestens 30. November mit Projektbeginn ab 1. Mai des Folgejahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH stellen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Anträge können immer zum 30. Juni und 30. November eines Jahres gestellt werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem
- eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen),
- Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen,
- rechtsfähige Stiftungen,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten,
- gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie
gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
- Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar.
- Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar.
- Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
- Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen.
- Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) von Bundesministerium für Wi.