Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Worum es geht

Akademien, Einrichtungen und Vorhaben innerhalb des bundesweiten Leistungssportfördersystems können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die einer erfolgreichen Vertretung der Bundesrepublik an internationalen Sportwettbewerben, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Spielen, dienen.

Gefördert werden Sportakademien, sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im bundesweiten Leistungssportfördersystem, insbesondere

  • zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtungen,
  • Veranstaltungen, die hochqualifiziertes Leistungssportpersonal heranbilden,
  • sportwissenschaftliche Forschung,
  • sportartübergreifende Publikationen, die den Austausch von Informationen sicherstellen

sowie Maßnahmen und Projekte zum Zweck der internationalen sportpolitischen Zusammenarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das BMI.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.

Die betreffende Sportart

  • muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
  • hat ein Kadersystem, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
  • hat ein Wettkampfsystem, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesverwaltungsamt (BVA)

50933 Köln

+49 228 9935-80

www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte u.