Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert das BMUKN folgende Handlungsfelder:

  • Wasser- und Abwasserwirtschaft,
  • Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
  • „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, vor allem mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen) – umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
  • Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
  • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
  • innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.

Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten:

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland,

Projekte zur Kompetenzentwicklung (Capacity Building) sowie

  • investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung von normalerweise 20 Prozent der Ausgaben ist vorzusehen. Auch eine Vollfinanzierung ist möglich. Eine Vollfinanzierung kommt aber normalerweise nicht in Betracht, wenn an dem Vorhaben insbesondere ein wirtschaftliches Interesse der Antragstellenden besteht.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu den jeweils festgelegten Stichtagen bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein.
  • Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Der Förderaufruf 2025/26 der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) ist gestartet. Bis zum 15.02.2026 (23:59 Uhr MESZ) konnten Sie Ihre Projektskizzen einreichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen),

Hochschulen und

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Weitere Voraussetzungen:

  • In das Projekt sind lokale Akteurinnen und Akteure sowie politische Entscheiderinnen und Entscheider aller Ebenen einzubinden.
  • Sie müssen die Ziele Ihres Projekts nachvollziehbar darstellen und mit aussagekräftigen projektspezifischen Indikatoren unterlegen sowie Aktivitäten sinnvolle Meilensteine zuordnen.
  • Sie verfügen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie müssen die Finanzierung Ihres gesamten Vorhabens sicherstellen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

10963 Berlin

+49 30 7261 8099-9

www.z-u-g.org/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinit.

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