Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)
Worum es geht
Ziel und Gegenstand Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den …
Ziel und Gegenstand
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) finanziert Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in den Transformationsstaaten.
Gefördert werden Projekte zu übergreifenden Maßnahmen in den folgenden vier Förderbereichen:
- Minderung von Treibhausgasemissionen,
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt auf die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (REDD+),
- Schutz der biologischen Vielfalt.
- Die Projekte sollen die Kooperationsländer beim Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP), der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (VN), der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions – NDCs) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) unterstützen.
- Das Förderinstrument „IKI Large Grants“ schreibt jährlich einen Ideenwettbewerb über Themen- und Länderschwerpunkte aus für Großprojekte mit einer Projektdauer von bis zu 8 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 5.000.000 EUR und 20.000.000 EUR. Die IKI Large Grants Auswahlverfahren für Großprojekte richten sich an Zusammenschlüsse von Organisationen und Unternehmen in einem Konsortium.
- Durch das Förderinstrument „IKI Invest“ werden jährlich Finanzierungsfonds und Multilaterale Initiativen gefördert. Die Einzahlungen der IKI verfolgen das Ziel der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und der Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in den Klima- und Biodiversitätsschutz. Förderfähig sind internationale Organisationen, multilaterale Entwicklungsbanken sowie die KfW, bei denen die Bundesrepublik als Mitglied/Anteilseigner über Mitbestimmungsrechte verfügt.
- Unter dem Förderinstrument „IKI Medium Grants“ werden jährlich Förderschwerpunkte für Kleinprojekte mit einer Projektdauer von 2 bis 3 Jahren und einer Förderhöhe zwischen 300.000 EUR und 800.000 EUR vorgegeben. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung
- Das Förderinstrument „IKI Small Grants“ unterstützt Projekte mit einer Projektdauer von 1 bis 3 Jahren, die über einen internationalen Wettbewerb ausgewählt werden, mit jeweils bis zu 200.000 EUR. „IKI Small Grants“ richtet sich an regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind unterschiedliche Akteure aus dem In- und Ausland, wie
- Nichtregierungsorganisationen,
- Wirtschaftsunternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Durchführungsorganisationen der Bundesrepublik Deutschland,
- Institutionen in den Kooperationsländern (unter anderem akkreditierte nationale Umsetzungsorganisationen bei internationalen oder multilateralen Organisationen) sowie
internationale zwischenstaatliche Organisationen und Einrichtungen, wie Entwicklungsbanken, Organisationen und Programme der Vereinten Nationen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der geplanten Maßnahme.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Anträge für IKI Large Grants und IKI Medium Grants können Sie auf der Grundlage von Ausschreibungen einreichen.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze in englischer Sprache über die IKI-Onlineplattform (siehe weiterführende Links) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden positiv bewertete Projektskizzen zur Einreichung ausführlicher Projektvorschläge aufgefordert.
Konzepte für IKI Invest können über die IKI-Homepage eingereicht werden. Die Auswahl der geeigneten Fondsvorhaben erfolgt auf Basis der Bedarfe der Ressorts.
Mit der Betreuung des Förderprogramms von IKI Large Grants, IKI Invest und IKI Medium Grants ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt. Für die Betreuung der IKI Small Grants ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt.
rechtliche Voraussetzungen
Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
Die förderfähigen Kooperationsländer müssen auf der Liste der Official Development Assistance (ODA)-fähigen Staaten stehen.
Die Bewerbung muss in der Regel als Konsortium, das heißt als Zusammenschluss von mindestens 2 Organisationen erfolgen.
Das Projekt muss sich an der Wirkungslogik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) orientieren.
Das Projekt muss einen Ansatz mit Innovationskraft und ambitionierte Ziele verfolgen und auf messbare Ergebnisse ausgelegt sein.
Im Projekt müssen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Grundsätze der Chancengleichheit berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten des Projektes sollen nach dem Ende der Förderung fortgeführt werden oder erhalten bleiben. Das im Projekt erzielte Wissen soll über das Projekt hinaus nutzbar gemacht werden.
Eine angemessene Eigenbeteiligung und Eigenleistungen der Durchführungsorganisationen werden in der Regel vorausgesetzt.
Sprachen
Die Skizze, der spätere Antrag sowie die Fondskonzepte müssen ausschließlich auf Englisch gestellt werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) von Bundesministerium für Wirtschaft .