Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Worum es geht

Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  • Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder.
  • Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich.
  • Ihr Projekt hat Modellcharakter.
  • Ihr Vorhaben hat Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Naturschutz

53179 Bonn

0228 84911012

www.bfn.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspfleg.