Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten

für die Koordinierung der Verbandstätigkeit und

  • zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Trägervereine der Naturparks bis zu 90 Prozent und

  • für anerkannte Naturschutzvereinigungen bis zu 80 Prozent, je nach Mitgliederzahl zwischen maximal EUR 10.000 und EUR 50.000,
  • der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als eine landesweit anerkannte Naturschutzvereinigung des Landes Sachsen-Anhalt.
  • Ihre Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06118 Halle (Saale)

0345 5140

lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Ric.

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