Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben im Wald umsetzen wollen, die dem Erhalt, Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.

Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche:

  • lebenslanger Nutzungsverzicht von Biotopbäumen,
  • Belassen von abgestorbenen stehenden oder liegenden Bäumen oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall (Totholz),
  • Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen,
  • Pflege in Waldlebensräumen,
  • biotopverbessernde Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.1. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes als Besitzerinnen und Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Auch als anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss und gleichgestellter Zusammenschluss im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind Sie antragsberechtigt.

Nicht gefördert werden Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt, die als Natura-2000-Gebiet nach der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 ausgewiesen sind, oder auf Waldflächen mit hohem Naturschutzwert durchführen.
  • Forstbetriebe ab 30 Hektar Forstbetriebsfläche müssen die für die Förderung relevanten Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan, Forsteinrichtungswerk oder Forstbetriebsgutachten vorlegen.
  • Sie müssen die Nutzungsberechtigung an der Fläche oder die Mitgliedschaft der Nutzungsberechtigten oder des Nutzungsberechtigten im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nachweisen.
  • Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt handeln oder um eine aufgrund einer anderweitigen rechtlichen Verpflichtung durchzuführenden Maßnahme.
  • Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten und in der Insolvenz werden nicht gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

alff.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälde.