Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie Biotope für Wildtiere und -pflanzen auf Agrarflächen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei, Lebensräume und Lebensstätten für wild lebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen des Naturschutzes,
  • den Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter oder landwirtschaftlich nutzbarer Flächen durch Gemeinden oder gemeinnützige juristische Personen, um dort Biotope zu gestalten, und
  • Schutzkonzepte einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, unabhängig von der Umsetzung des geplanten Vorhabens.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent, für Gemeinden und Gemeindeverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 250.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
  • Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften,
  • andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter,

Gemeinden, Gemeindeverbände sowie

gemeinnützige juristische Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in der Agrarlandschaft in Sachsen-Anhalt umsetzen.
  • Ihr Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06118 Halle (Saale)

0345 5140

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft von.