Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsprojekte).

Zu den Aufgabenbereichen der interkommunalen Kooperationsprojekte gehören insbesondere

Erledigung von allgemeinen Verwaltungstätigkeiten der Kommunen sowie

  • Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt EUR 50.000 je Kooperationsprojekt, jedoch maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonders ausgewiesenen Fördergebieten mit besonderem Handlungsbedarf ist eine erhöhte Zuwendung bis zu EUR 90.000 möglich.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörde an die örtlich zuständige Regierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern muss sich auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns beziehen, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsorganisation oder die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben.
  • Ihr Kooperationsprojekt hat Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit.
  • Sie halten das Kooperationsprojekt nach seiner Einrichtung mindestens 5 Jahre lang aufrecht.
  • Sie können nachweisen, dass Sie durch die Zusammenarbeit personelle und sächliche Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr einsparen.
  • Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich neue Kooperationsprojekte.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit von Bundesministerium für Wirtschaf.

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