LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:

  • Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern,
  • schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler,

Menschen mit seelischer Behinderung sowie

Menschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.

Sie erhalten die Förderung

  • durch Lohnkostenzuschüsse,
  • für Berufsbegleitung und Jobcoaching,
  • durch Einstellungsprämien,

durch Ausbildungsprämien sowie

  • durch Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, bis zu 100 Prozent,
  • Einstellungsprämien bis zu EUR 7.000,
  • Ausbildungsprämien bis zu EUR 4.000,
  • Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf.
  • Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen,
  • bei Berufsbegleitung und Jobcoaching sowie Budgetleistungen: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten Förderleistungen nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.
  • Die Arbeitsverhältnisse müssen mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen sein.
  • Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss dem Mindestlohngesetz entsprechen.
  • Budgetleistungen als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen im Verbandsgebiet des LVR haben.
  • Sie erhalten Fördermittel nur dann, wenn Sie nicht Leistungen von anderer Seite für denselben Zweck erhalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion von Bundesministerium für Wirtschaft un.

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