Förderprogramm · Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

EXIST-Gründungsstipendium

Finanzielle Sicherheit für Gründerteams in der kritischen Vorgründungsphase.

Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Gründerteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die innovative technologieorientierte Geschäftsideen verfolgen. Es deckt Lebensunterhalt, Sachmittel und Coaching in der Vorgründungsphase ab — **vor** der formellen Unternehmensgründung.

FördergeberBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
DurchführungProjektträger Jülich (PtJ)
ZielgruppeGründerteams (1–3 Personen) aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Institute). Mindestens ein:e Promovierende:r oder Postdoc oder ein:e Studierende:r mit Hochschulabschluss der letzten 5 Jahre.
FörderartStipendium
FörderhöheLebensunterhalt: 3.000 € / Monat (Postdoc), 2.500 € (Hochschulabsolvent:innen), 1.000 € (Studierende) + Kind­zuschlag 150 €. Sachmittel: bis 30.000 € (Einzelperson), bis 10.000 € pro weitere Person. Coaching: 5.000 €.
FristLaufende Antragstellung, Bewertung quartalsweise
Dauer12 Monate (nicht verlängerbar)
BeihilferahmenDe-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 für Sachmittel

Voraussetzungen

  • Gründungsvorhaben mit klarem technologischen oder wissensbasierten Innovationscharakter.
  • Unternehmen **noch nicht gegründet**. EXIST ist strikt ein Vorgründungs-Stipendium.
  • Anbindung an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland (EXIST-Gründungsnetzwerk muss vorhanden sein).
  • Team: mindestens eine Person mit Hochschulabschluss (FH/Uni-Master) der letzten 5 Jahre oder promoviert.
  • Realistischer Businessplan mit Markt-, Technologie- und Umsetzungsanalyse.
  • Idealerweise: Mentor:in aus dem EXIST-Gründungsnetzwerk der Hochschule.

Förderfähige Kosten

  • Lebensunterhalt der Gründungsmitglieder (je nach Qualifikation gestaffelt).
  • Sachmittel: Hardware, Software-Lizenzen, Material für Prototypen, Schutzrechte, Beratungsleistungen.
  • Coaching durch zertifizierte EXIST-Coaches.
  • Teilnahmegebühren an Gründerwettbewerben und Messen.

Typische Stolperfallen

Unternehmen bereits gegründet

EXIST ist **kein** Anschub für bereits registrierte GmbHs/UGs. Wer vor Antragstellung bereits ins Handelsregister eingetragen ist, wird abgelehnt. Diese Hürde wird häufig übersehen, wenn Teams vorschnell eine UG gründen, um einen ersten Kunden zu bedienen.

Hochschul-Anbindung fehlt

Ohne aktives EXIST-Gründungsnetzwerk an der Heimathochschule wird der Antrag nicht weitergeleitet. Vor Antragstellung mit dem Gründungsbüro sprechen.

De-Minimis-Grenze übersehen

Sachmittel fallen unter De-Minimis. Wer davor andere De-Minimis-geförderte Zuschüsse erhalten hat, kann die Obergrenze von 300.000 € / 3 Jahre sprengen. Saubere Dokumentation aller De-Minimis-Beihilfen erforderlich.

Keine Anschlussfinanzierung geplant

EXIST läuft exakt 12 Monate. Wer keine Anschlussfinanzierung (EXIST-Forschungstransfer, INVEST, VC) plant, steht nach Ablauf ohne Budget da. Anschluss muss von Tag 1 im Fokus stehen.

Antragsprozess

  1. 11. Kontakt zum Gründungsbüro. Kontakt zur EXIST-Gründungsberatung an der Heimat-Hochschule. Die Hochschule fungiert als formelle Antragstellerin, das Team ist intern.
  2. 22. Businessplan + Antrag. Entwicklung des Businessplans mit Gründungsberatung. Einreichung über easy-Online-Portal des PtJ.
  3. 33. Begutachtung. Fachliche Prüfung durch externe Gutachter des PtJ. Bewertungskriterien: Innovationsgrad, Marktpotenzial, Teamkompetenz, Umsetzungsplan.
  4. 44. Zuwendungsbescheid. Bei positivem Bescheid: Bewilligung mit 12-monatiger Laufzeit. Start in der Regel zum 1. des Folgemonats.
  5. 55. Durchführung + Abschluss. Monatliche Auszahlung des Stipendiums, halbjährliche Status-Reports, Abschlussbericht nach 12 Monaten. Anschließend: Gründung und idealerweise EXIST-Forschungstransfer oder Seed-Finanzierung.

Wie upsmart hilft

upsmart strukturiert den EXIST-Businessplan nach den Gutachter-Kriterien des PtJ (Innovationsgrad, Markt, Team, Umsetzung). Die Plattform trackt die De-Minimis-Belastung, plant die Anschlussfinanzierung (EXIST-Forschungstransfer, INVEST) parallel und verhindert die typischen Ablehnungsgründe (vorzeitige Gründung, fehlende Hochschul-Anbindung).

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Nach EXIST: EXIST-Forschungstransfer (für F&E-intensive Vorhaben), INVEST-Zuschuss für Business-Angel-Finanzierung, ZIM nach Gründung, Forschungszulage sobald F&E-Personal eingestellt ist.

Häufige Fragen

Kann ich EXIST auch nach Gründung meiner GmbH bekommen?

Nein. EXIST ist strikt ein Vorgründungs-Stipendium. Nach Eintragung ins Handelsregister ist EXIST ausgeschlossen. Wer bereits eine UG für einen ersten Kunden gegründet hat, hat die EXIST-Option verwirkt.

Wie hoch ist das Stipendium für Studierende?

1.000 € / Monat für Studierende ohne Hochschulabschluss. Bei Hochschulabschluss: 2.500 € (FH/Uni). Postdoc: 3.000 €. Plus 150 € Kinderzuschlag.

Brauche ich eine Universität in Deutschland?

Ja. EXIST setzt eine aktive Anbindung an eine deutsche Hochschule oder Forschungseinrichtung mit EXIST-Gründungsnetzwerk voraus. Die Hochschule ist formeller Antragsteller.

Was kommt nach EXIST?

Typischer Anschluss: EXIST-Forschungstransfer (bis 380.000 €) für F&E-Fortsetzung, INVEST-Zuschuss bei Beteiligung von Business-Angels, ZIM für nachfolgende F&E-Projekte. Frühzeitige Planung der Anschlussfinanzierung ist Pflicht.

Primärquellen

EXIST-Gründungsstipendium mit upsmart beantragen.

30-minütige Demo am konkreten Fall. Wir zeigen Ihnen, wie die Plattform Förderprogramme strukturiert und Doppelförderungen mit anderen Programmen sichtbar macht.

Demo buchen
Zuletzt redaktionell gepflegt: 21. April 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
“The final layer of corporate funding.”
Frankfurt · DSGVO · keine US-Clouds.