EXIST-Gründungsstipendium
Finanzielle Sicherheit für Gründerteams in der kritischen Vorgründungsphase.
Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Gründerteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die innovative technologieorientierte Geschäftsideen verfolgen. Es deckt Lebensunterhalt, Sachmittel und Coaching in der Vorgründungsphase ab — **vor** der formellen Unternehmensgründung.
Voraussetzungen
- Gründungsvorhaben mit klarem technologischen oder wissensbasierten Innovationscharakter.
- Unternehmen **noch nicht gegründet**. EXIST ist strikt ein Vorgründungs-Stipendium.
- Anbindung an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland (EXIST-Gründungsnetzwerk muss vorhanden sein).
- Team: mindestens eine Person mit Hochschulabschluss (FH/Uni-Master) der letzten 5 Jahre oder promoviert.
- Realistischer Businessplan mit Markt-, Technologie- und Umsetzungsanalyse.
- Idealerweise: Mentor:in aus dem EXIST-Gründungsnetzwerk der Hochschule.
Förderfähige Kosten
- Lebensunterhalt der Gründungsmitglieder (je nach Qualifikation gestaffelt).
- Sachmittel: Hardware, Software-Lizenzen, Material für Prototypen, Schutzrechte, Beratungsleistungen.
- Coaching durch zertifizierte EXIST-Coaches.
- Teilnahmegebühren an Gründerwettbewerben und Messen.
Typische Stolperfallen
Unternehmen bereits gegründet
EXIST ist **kein** Anschub für bereits registrierte GmbHs/UGs. Wer vor Antragstellung bereits ins Handelsregister eingetragen ist, wird abgelehnt. Diese Hürde wird häufig übersehen, wenn Teams vorschnell eine UG gründen, um einen ersten Kunden zu bedienen.
Hochschul-Anbindung fehlt
Ohne aktives EXIST-Gründungsnetzwerk an der Heimathochschule wird der Antrag nicht weitergeleitet. Vor Antragstellung mit dem Gründungsbüro sprechen.
De-Minimis-Grenze übersehen
Sachmittel fallen unter De-Minimis. Wer davor andere De-Minimis-geförderte Zuschüsse erhalten hat, kann die Obergrenze von 300.000 € / 3 Jahre sprengen. Saubere Dokumentation aller De-Minimis-Beihilfen erforderlich.
Keine Anschlussfinanzierung geplant
EXIST läuft exakt 12 Monate. Wer keine Anschlussfinanzierung (EXIST-Forschungstransfer, INVEST, VC) plant, steht nach Ablauf ohne Budget da. Anschluss muss von Tag 1 im Fokus stehen.
Antragsprozess
- 11. Kontakt zum Gründungsbüro. Kontakt zur EXIST-Gründungsberatung an der Heimat-Hochschule. Die Hochschule fungiert als formelle Antragstellerin, das Team ist intern.
- 22. Businessplan + Antrag. Entwicklung des Businessplans mit Gründungsberatung. Einreichung über easy-Online-Portal des PtJ.
- 33. Begutachtung. Fachliche Prüfung durch externe Gutachter des PtJ. Bewertungskriterien: Innovationsgrad, Marktpotenzial, Teamkompetenz, Umsetzungsplan.
- 44. Zuwendungsbescheid. Bei positivem Bescheid: Bewilligung mit 12-monatiger Laufzeit. Start in der Regel zum 1. des Folgemonats.
- 55. Durchführung + Abschluss. Monatliche Auszahlung des Stipendiums, halbjährliche Status-Reports, Abschlussbericht nach 12 Monaten. Anschließend: Gründung und idealerweise EXIST-Forschungstransfer oder Seed-Finanzierung.
Wie upsmart hilft
upsmart strukturiert den EXIST-Businessplan nach den Gutachter-Kriterien des PtJ (Innovationsgrad, Markt, Team, Umsetzung). Die Plattform trackt die De-Minimis-Belastung, plant die Anschlussfinanzierung (EXIST-Forschungstransfer, INVEST) parallel und verhindert die typischen Ablehnungsgründe (vorzeitige Gründung, fehlende Hochschul-Anbindung).
Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
Nach EXIST: EXIST-Forschungstransfer (für F&E-intensive Vorhaben), INVEST-Zuschuss für Business-Angel-Finanzierung, ZIM nach Gründung, Forschungszulage sobald F&E-Personal eingestellt ist.
Häufige Fragen
Kann ich EXIST auch nach Gründung meiner GmbH bekommen?
Nein. EXIST ist strikt ein Vorgründungs-Stipendium. Nach Eintragung ins Handelsregister ist EXIST ausgeschlossen. Wer bereits eine UG für einen ersten Kunden gegründet hat, hat die EXIST-Option verwirkt.
Wie hoch ist das Stipendium für Studierende?
1.000 € / Monat für Studierende ohne Hochschulabschluss. Bei Hochschulabschluss: 2.500 € (FH/Uni). Postdoc: 3.000 €. Plus 150 € Kinderzuschlag.
Brauche ich eine Universität in Deutschland?
Ja. EXIST setzt eine aktive Anbindung an eine deutsche Hochschule oder Forschungseinrichtung mit EXIST-Gründungsnetzwerk voraus. Die Hochschule ist formeller Antragsteller.
Was kommt nach EXIST?
Typischer Anschluss: EXIST-Forschungstransfer (bis 380.000 €) für F&E-Fortsetzung, INVEST-Zuschuss bei Beteiligung von Business-Angels, ZIM für nachfolgende F&E-Projekte. Frühzeitige Planung der Anschlussfinanzierung ist Pflicht.
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Primärquellen
- EXIST-Richtlinie (BMWK)— BMWK
- Projektträger Jülich — EXIST— Forschungszentrum Jülich / PtJ
- De-Minimis-Verordnung (EU) 2023/2831— Europäische Kommission
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