INTERREG 2021-2027
Grenzüberschreitend zusammenarbeiten — die EU finanziert bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
INTERREG ist das EU-Programm für Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) im Rahmen des EFRE. Es finanziert Kooperationsprojekte zwischen Partnern aus mindestens 2 verschiedenen Staaten. Das Gesamtbudget 2021–2027 beträgt rund 10 Mrd. EUR EFRE-Mittel, verteilt auf rund 100 Programme in vier Strängen: Strand A (Cross-Border, ~80 % des Budgets), Strand B (Transnational, ~15 %), Strand C (Interregional, ~5 %) und Strand D (Outermost Regions). Den Antrag stellst du nicht zentral bei der EU-Kommission, sondern bei der Verwaltungsbehörde des jeweiligen INTERREG-Programms.
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Voraussetzungen
- Konsortium aus mindestens 2 unabhängigen Rechtspersonen aus mindestens 2 verschiedenen Staaten des jeweiligen Kooperationsraums (Art. 23 VO (EU) 2021/1059).
- Mindestens 1 Partner hat seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (Art. 23 VO (EU) 2021/1059).
- Alle Partner haben ihren Sitz in der Gebietskulisse (NUTS-Regionen) des jeweiligen INTERREG-Programms. Partner außerhalb dürfen typisch nicht mehr als 10–20 % der EFRE-Mittel auf sich vereinen — programmabhängig (Art. 22 VO (EU) 2021/1059).
- Ein Konsortialpartner übernimmt als Lead Partner die Gesamtverantwortung gegenüber der Verwaltungsbehörde (Vertrag, Mittelweiterleitung, Berichterstattung) — Lead Partner muss im Programmgebiet ansässig sein (Art. 26 VO (EU) 2021/1059).
- Das Projekt trägt zu einer der Programm-Prioritäten bei, die aus den Politikzielen PO 1–5 oder den INTERREG-spezifischen Zielen ISO 1 (Bessere Governance) / ISO 2 (Sicheres Europa) abgeleitet sind (Art. 14 VO (EU) 2021/1059).
- Nationale Kofinanzierung (typisch 20–35 % der förderfähigen Kosten) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich gesichert sein — durch Eigenmittel, Landes-, Bundes- oder Drittmittelzusagen (Art. 63 VO (EU) 2021/1060 CPR).
- Keine Doppelfinanzierung: Identische Kostenpositionen dürfen nicht parallel aus anderen EU- oder nationalen Programmen (EFRE national, Horizon Europe, LIFE, ESF+) finanziert werden (Art. 63(9) VO (EU) 2021/1060 CPR).
- Partnerschaftsvereinbarung (Partnership Agreement) zwischen Lead Partner und allen Projektpartnern muss vor erster Auszahlung abgeschlossen sein (Art. 26(2) VO (EU) 2021/1059).
- Bei Partnern mit wirtschaftlicher Tätigkeit: beihilferechtliche Einordnung (AGVO Art. 20, De-minimis oder andere AGVO-Artikel) je Partner und Aktivität im Antrag dokumentieren.
Förderfähige Kosten
- Personalkosten: als Realkosten (Stundensatz × Projektstunden mit Stundennachweisen) oder als Pauschale (20 % der direkten Kosten ohne Personal gemäß CPR Art. 55) — je Programm (Art. 39–40 VO (EU) 2021/1059, Art. 55 CPR).
- Büro- und Verwaltungskosten: INTERREG-spezifische Pauschale von 15 % auf förderfähige Personalkosten — keine Einzelnachweise erforderlich (Art. 40 VO (EU) 2021/1059).
- Reise- und Übernachtungskosten: als Realkosten (mit Belegen) oder Pauschale je Programm (Art. 41 VO (EU) 2021/1059).
- Externe Expertise und Dienstleistungen: externe Sachverständige, Berater, Studien, Übersetzungen, Veranstaltungsorganisation, IT-Dienstleistungen — als Realkosten mit Vergabenachweis (Art. 42 VO (EU) 2021/1059).
- Ausrüstungskosten: Kauf, Miete, Leasing oder Abschreibung von Geräten und Software während der Projektlaufzeit (Art. 43 VO (EU) 2021/1059).
- Infrastruktur und Bauarbeiten: investive Kosten in Cross-Border-Programmen (Strand A), in Strand B/C selten vorgesehen (Art. 44 VO (EU) 2021/1059).
- Indirekte Kosten alternativ: 7 %-Pauschale auf förderfähige Direktkosten gemäß CPR Art. 54(1)(a) — anstelle der 15 %-Personalkosten-Pauschale, je nach Programm-Festlegung.
Typische Stolperfallen
Antrag beim falschen Portal eingereicht
INTERREG läuft nicht über das zentrale EU Funding & Tenders Portal. Du reichst den Antrag ausschließlich über das Antragsportal des jeweiligen INTERREG-Programms ein — meist Jems (Joint Electronic Monitoring System) oder eMS. Ein Antrag beim falschen Portal gilt als nicht eingereicht.
Konsortium ohne EU-Mitgliedstaat oder mit zu wenigen Ländern
Mindestens 2 Partner aus 2 verschiedenen Staaten sind Pflicht. Fehlt ein Partner aus einem EU-Mitgliedstaat oder hat das Konsortium nur nationale Partner, wird der Antrag als inadmissible abgelehnt — ohne inhaltliche Bewertung.
Partner außerhalb der Gebietskulisse
Alle Partner müssen ihren Sitz in den NUTS-Regionen des jeweiligen Programms haben. Partner außerhalb der Gebietskulisse sind nicht förderfähig — außer im Rahmen der programmspezifischen 10 %-Regel. Sitz im Programmgebiet vor Antragstellung klären.
Nationale Kofinanzierung nicht gesichert
Der Restanteil (typisch 20 %) muss bei Antragstellung verbindlich zugesagt sein. Fehlen schriftliche Kofinanzierungsbestätigungen pro Partner, ist der Antrag unvollständig. Eigenmittel oder Landes-/Bundesmittel frühzeitig sichern und als Letter of Commitment beilegen.
Parallele Aktivitäten statt echter Kooperation
INTERREG fördert echte gemeinsame Ergebnisse, keine parallelen nationalen Aktivitäten mit gemeinsamem Logo. Gutachter und Joint Secretariat prüfen den transnationalen Mehrwert. Projekte ohne erkennbaren EU-Mehrwert erhalten niedrige Bewertungen bei 'Strategische Relevanz' und 'Partnerschaftsqualität'.
Doppelfinanzierung mit anderen EU-Programmen
Identische Kostenpositionen dürfen nicht gleichzeitig aus INTERREG und z. B. EFRE national, Horizon Europe oder LIFE finanziert werden. Bei Verstoß drohen Rückforderungen. Kosten klar abgrenzen und im Antrag die Abgrenzung zu anderen Förderungen dokumentieren.
Publizitätspflichten ignoriert
EU-Emblem, Programm-Logo und der Hinweis 'Kofinanziert durch die Europäische Union' müssen auf allen Materialien, der Projekt-Website und bei Veranstaltungen erscheinen. Bei Vorhaben über 100.000 EUR EFRE ist ein Plakat (mind. A3) am Projektstandort Pflicht. Verstöße können bis zu 3 % der EFRE-Mittel kosten.
Antragsprozess
- 11. INTERREG-Programm identifizieren. Strand und Programm wählen, das zum Sitz der Partner und zum Thema passt. Für Deutschland relevant: Strand A (z. B. DE-NL, DE-PL, DE-CZ, Oberrhein), Strand B (z. B. Ostsee, Nordsee, Mitteleuropa, Donauraum), Strand C (Interreg Europe, URBACT). Programmtext und Gebietskulisse (NUTS-Regionen) prüfen.
- 22. Joint Secretariat früh kontaktieren. Das Gemeinsame Sekretariat (JS) des Programms berät kostenlos zum Topic-Fit. Kontakt 6–9 Monate vor der Call-Deadline empfohlen. Für Strand B/C gibt es die kostenlose Erstberatung der nationalen Kontaktstelle BBSR unter interreg.de.
- 33. Konsortium aufbauen. Mindestens 2 Partner aus 2 Staaten mit Sitz im Programmgebiet. Lead Partner festlegen — idealerweise mit INTERREG-Erfahrung. Kofinanzierungsbestätigungen (Cofinancing Statements / Letters of Commitment) von allen Partnern einholen.
- 44. Concept Note einreichen (bei zweistufigen Programmen). Einige Programme (z. B. Interreg Nord-West-Europa, Donauraum) verlangen einen Kurzantrag (5–15 Seiten) vor dem Vollantrag. Inhalte: Projektidee, Konsortium, erwartete Outputs, indikatives Budget. Nur bei Einladung folgt der Vollantrag.
- 55. Full Application im Programm-Portal erstellen. Vollantrag über das programmspezifische Online-Tool (typisch Jems oder eMS) einreichen. Der Lead Partner reicht für das gesamte Konsortium ein. Sprache meist Englisch. Inhalte: Projektbeschreibung (Section A–D), Arbeitsplan mit Work Packages, Budget pro Partner und Kostenkategorie (Section E).
- 66. Beihilferechtliche Einordnung dokumentieren. Für jeden Partner mit wirtschaftlicher Tätigkeit die beihilferechtliche Einordnung im Budget-Abschnitt darlegen: AGVO Art. 20 (ETZ-spezifische Beihilfen), andere AGVO-Artikel, De-minimis (VO (EU) 2023/2831) oder nicht-wirtschaftliche Tätigkeit.
- 77. Bewertung durch Joint Secretariat und Monitoring Committee. Zweistufige Bewertung: (1) Formale Prüfung (Admissibility) durch JS, (2) inhaltliche Bewertung durch JS und ggf. externe Gutachter, Entscheidung im Monitoring Committee. Dauer typisch 4–9 Monate.
- 88. Subsidy Contract und Partnership Agreement abschließen. Bei Genehmigung: Subsidy Contract zwischen Verwaltungsbehörde und Lead Partner. Partnerschaftsvereinbarung zwischen Lead Partner und allen Projektpartnern — Pflicht vor erster Auszahlung. Regelungen zu Rollen, Mittelweiterleitung, IP, Haftung.
- 99. Projekt durchführen und berichten. Ausgaben erstatten: Erstattungsprinzip — jeder Partner reicht Ausgabennachweise bei der nationalen First-Level-Control (FLC)-Stelle ein. FLC bestätigt förderfähige Kosten. Lead Partner konsolidiert Progress Reports (typisch alle 6 Monate) und reicht beim JS ein. Alle Materialien mit EU-Emblem, Programm-Logo und Förderhinweis versehen.
Wie upsmart hilft
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Kombinierbarkeit mit anderen Programmen
INTERREG-Mittel sind grundsätzlich mit anderen Förderquellen kombinierbar, solange keine Doppelfinanzierung identischer Kostenpositionen vorliegt. Die nationale Kofinanzierung kann aus Eigenmitteln, Landesmitteln oder Bundesprogrammen stammen. Eine Kombination mit Horizon Europe, LIFE oder nationalen EFRE-Programmen für verschiedene Kostenpositionen ist möglich, muss aber im Antrag klar abgegrenzt sein (Art. 63(9) VO (EU) 2021/1060 CPR).
Häufige Fragen
Wer ist berechtigt, INTERREG-Förderung zu beantragen?
Konsortien aus mindestens 2 Partnern aus mindestens 2 verschiedenen Staaten des jeweiligen Kooperationsraums. Mindestens 1 Partner muss aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. Alle Partner brauchen einen Sitz in der Gebietskulisse des Programms. Einzelantragsteller sind nicht förderfähig. Typische Partnertypen sind öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und — programmabhängig — KMU und NGOs.
Wie hoch ist die Förderung bei INTERREG?
Die EU übernimmt typisch bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten als Zuschuss (EFRE-Mittel). Die genaue Spanne liegt bei 65–80 %, je nach Programm und Begünstigtem. Den verbleibenden Anteil von 20–35 % musst du als nationale Kofinanzierung sichern — durch Eigenmittel, Landes- oder Bundesmittel. Das Gesamtbudget aller INTERREG-Programme 2021–2027 beträgt rund 10 Mrd. EUR EFRE-Mittel.
Wie beantrage ich INTERREG-Förderung?
Du reichst deinen Antrag nicht zentral bei der EU-Kommission ein, sondern beim jeweiligen INTERREG-Programm. Wähle zuerst das passende Programm (Strand A, B oder C) aus interreg.eu. Kontaktiere das Gemeinsame Sekretariat zur Beratung. Für Strand B und C bietet das BBSR unter interreg.de kostenlose Erstberatung an. Den Vollantrag erstellst du im programmspezifischen Online-Tool (meist Jems oder eMS) und reichst ihn als Lead Partner ein.
Welche Kosten sind bei INTERREG förderfähig?
Förderfähig sind Personalkosten (Realkosten oder 20 %-Pauschale), Büro- und Verwaltungskosten (15 %-Pauschale auf Personalkosten), Reise- und Übernachtungskosten, externe Expertise und Dienstleistungen sowie Ausrüstungskosten. In Cross-Border-Programmen (Strand A) auch Infrastruktur und Bauarbeiten. Indirekte Kosten können alternativ als 7 %-Pauschale auf Direktkosten abgerechnet werden.
Was ist das Lead-Partner-Prinzip bei INTERREG?
Ein Konsortialpartner übernimmt als Lead Partner die Gesamtverantwortung gegenüber der Verwaltungsbehörde. Er schließt den Subsidy Contract ab, leitet EFRE-Mittel an die Projektpartner weiter und reicht konsolidierte Progress Reports ein. Der Lead Partner muss seinen Sitz im Programmgebiet haben. Alle Projektpartner schließen mit dem Lead Partner eine Partnerschaftsvereinbarung ab — Pflicht vor der ersten Auszahlung.
Weiterlesen im Blog
Primärquellen
- INTERREG-Übersichtsportal (interreg.eu)— Europäische Kommission / Managing Authorities
- DG REGIO: Europäische territoriale Zusammenarbeit— Europäische Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik (DG REGIO)
- Nationale Kontaktstelle Strand B/C (BBSR)— Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- Verordnung (EU) 2021/1059 — INTERREG-Verordnung— EUR-Lex / Europäisches Parlament und Rat
- Verordnung (EU) 2021/1060 — Dachverordnung CPR— EUR-Lex / Europäisches Parlament und Rat
- Verordnung (EU) 2021/1058 — EFRE-Verordnung— EUR-Lex / Europäisches Parlament und Rat
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