Förderprogramm · KfW Bankengruppe

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Bis zu 25 Mio. EUR zinsgünstig für deine Digitalisierung – mit Tilgungszuschuss ab Stufe 2.

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512) ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes. Er finanziert Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresgruppenumsatz. Das Programm ist in drei Stufen gegliedert: Basis-Digitalisierung (bis 7,5 Mio. EUR), LevelUp (bis 25 Mio. EUR, +3 % Tilgungszuschuss) und HighEnd mit KI und Big Data (bis 25 Mio. EUR, +5 % Tilgungszuschuss). Anträge laufen ausschließlich über die Hausbank – ein Direktantrag bei der KfW ist ausgeschlossen.

FördergeberKfW Bankengruppe (aus ERP-Sondervermögen des Bundes)
DurchführungAusschließlich über Hausbank / Finanzierungspartner (Hausbankprinzip)
ZielgruppeFreiberufler, Einzelunternehmen, KMU (< 250 Beschäftigte, Umsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR) und größere Mittelständler mit maximal 500 Mio. EUR Jahresgruppenumsatz; Sitz oder Niederlassung in Deutschland
FörderartDarlehen
FörderhöheStufe 1 (Basis-Digitalisierung): bis 7,5 Mio. EUR; Stufe 2 (LevelUp) und Stufe 3 (HighEnd): jeweils bis 25 Mio. EUR; kein gesetzlicher Mindestbetrag
FördersatzTilgungs-/Auszahlungszuschuss zusätzlich zum Kredit: Stufe 2 = 3 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag (max. 200.000 EUR); Stufe 3 = 5 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag (max. 200.000 EUR); Stufe 1 kein Zuschuss
FristKeine Antragsfrist; rollierendes Programm. Vorhaben muss NACH Antragstellung bei der Hausbank beginnen.
DauerLaufzeitvarianten: 5 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr), 7 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre), 10 Jahre (2 tilgungsfreie Jahre); Festzins für gesamte Laufzeit
BeihilferahmenBeihilfefrei oder Art. 17 AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014 i. d. F. VO (EU) 2023/1315) oder De-minimis-VO (EU) 2023/2831 (Obergrenze 300.000 EUR / 3 Steuerjahre) – abhängig von Stufe, Vorhabensart und Antragstellergröße. Ab 01.01.2026: Pflicht zur Meldung von De-minimis-Beihilfen im EU-Register binnen 20 Tagen.

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Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland; Investition oder Betriebsmittelnutzung in Deutschland (KfW-Merkblatt 511/512)
  • Jahresgruppenumsatz des Konzerns beträgt höchstens 500 Mio. EUR (konsolidiert inkl. verbundener Unternehmen)
  • Antrag wird ausschließlich über einen zugelassenen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzierungsvermittler) gestellt – kein Direktantrag bei der KfW möglich
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Hausbank noch nicht begonnen sein (keine verbindliche Bestellung, kein Liefer- oder Werkvertrag vor Antragstellung)
  • Das Vorhaben hat einen klaren Digitalisierungsbezug gemäß Stufenmodell (Basis / LevelUp / HighEnd)
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO (sofern AGVO-Beihilferahmen einschlägig)
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss für rechtswidrige Beihilfe
  • Keine ausgeschlossene Branche (z. B. bestimmte Bereiche der Fischerei/Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – je nach gewähltem Beihilferahmen; aktuelle Merkblattfassung prüfen)
  • Dieselben Kostenpositionen werden nicht durch andere öffentliche Förderungen doppelt gefördert
  • Für Variante 512 (mit 50 % Haftungsfreistellung): typischerweise mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse erforderlich (genaue Voraussetzung: aktuelles Merkblatt 512)

Förderfähige Kosten

  • Hardware-Investitionen: Computer, Server, mobile Endgeräte, Netzwerkkomponenten
  • Software-Lizenzen: Standardsoftware (Office, Antivirus, ERP/CRM-Module), Spezialsoftware
  • Implementierungsdienstleistungen: Einrichtung, Konfiguration, Systemintegration
  • Cloud-Migration und laufende Cloud-Gebühren (IaaS/PaaS) im Zusammenhang mit dem Vorhaben
  • IT-Sicherheits-Infrastruktur und -Konzepte (Basis bis erweitert)
  • Breitbandanbindung und Netzwerk-Ausbau
  • Industrie-4.0-Implementierungen und digitale Vernetzung
  • Aufbau digitaler Geschäftsmodelle und Plattformlösungen
  • Big-Data-Anwendungen und KI-Integration in Wertschöpfungsbereiche (Stufe 3)
  • Qualifizierung und Schulung von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung
  • Betriebsmittel im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben (z. B. Personalkosten in der Implementierungsphase)
  • Übernahme und Aufrüstung bestehender IT-Infrastruktur im Rahmen eines kohärenten Digitalisierungsplans
  • Umsatzsteuer ist mitfinanzierbar (bei Vorsteuerabzugsberechtigung wirtschaftlich neutral)

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Vorhabensbeginn

Jede verbindliche Bestellung, jeder Liefer- oder Werkvertrag vor Antragstellung bei der Hausbank führt zum Förderausschluss. Planungs- und Beratungsleistungen sind unschädlich, sofern sie nicht Teil der zu finanzierenden Investition sind. Erst Antrag einreichen, dann bestellen.

Direktantrag bei der KfW

Die KfW vergibt ausschließlich über die Hausbank. Wer sich direkt an die KfW wendet, bekommt keine Zusage. Den Antrag stellt deine Hausbank über das KfW-Partnerportal.

Stufenzuordnung zu hoch angesetzt

KfW kann zurückstufen, wenn Stufe 3 (HighEnd) deklariert wird, faktisch aber nur eine Standard-Cloud-Migration vorliegt. Das reduziert den Tilgungszuschuss von 5 % auf 3 % oder eliminiert ihn. Stufenzuordnung sauber mit qualitativen und quantitativen Belegen begründen.

De-minimis-Obergrenze ausgeschöpft

Die Summe aller De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre darf 300.000 EUR nicht übersteigen (VO (EU) 2023/2831). Alle laufenden Beihilfen erfassen, bevor du den De-minimis-Rahmen wählst. Ab 2026 besteht zudem Meldepflicht im EU-De-minimis-Register binnen 20 Tagen.

Doppelförderung gleicher Kostenpositionen

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. Digital Jetzt, Landesförderung) ist grundsätzlich erlaubt – aber dieselbe Kostenposition darf nicht doppelt gefördert werden. Getrennte Kostenstellen je Förderprogramm einrichten.

Fixe Zinssätze kommunizieren

Sollzinssätze sind bonitäts- und besicherungsabhängig und ändern sich täglich. Der Zinssatz ist aus dem KfW-Konditionenanzeiger zum Antragszeitpunkt zu entnehmen (www.kfw.de/konditionen). Keine statischen Werte in Angeboten nennen.

Antragsprozess

  1. 11. Förderfähigkeit und Stufenzuordnung prüfen. Mittelstandsstatus (Konzernumsatz ≤ 500 Mio. EUR) und Digitalisierungsbezug bestätigen. Vorhaben einer der drei Stufen (Basis / LevelUp / HighEnd) zuordnen. Variante wählen: 511 ohne Haftungsfreistellung oder 512 mit 50 % Haftungsfreistellung (empfohlen bei dünnen Sicherheiten, setzt typischerweise mind. 2 Jahresabschlüsse voraus).
  2. 22. Unterlagen zusammenstellen. Letzte zwei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA und SuSa, Kapitaldienst- und Liquiditätsplanung, detaillierten Investitions- und Kostenplan, KMU-/Mittelstandsstatuserklärung, De-minimis-Erklärung, Selbsterklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten, Digitalisierungs- und Finanzierungsplan.
  3. 33. Hausbankgespräch führen. Unterlagen bei der Hausbank einreichen. Die Hausbank prüft Bonität, Sicherheiten und Tragfähigkeit nach ihren eigenen Maßstäben und entscheidet über den Antrag. Ggf. mehrere Finanzierungspartner parallel ansprechen.
  4. 44. Hausbank stellt Antrag im KfW-Partnerportal. Die Hausbank reicht den Antrag (Programm-Variante 511 oder 512, Stufe, Kreditbetrag, Laufzeit, Beihilferahmen) über das KfW-Partnerportal ein. Ein Direktantrag des Unternehmens bei der KfW ist ausgeschlossen.
  5. 55. KfW-Prüfung und Zusage. Die KfW prüft programmatische Förderfähigkeit, Stufenzuordnung und Beihilferahmen. Bei positiver Prüfung erteilt die KfW der Hausbank eine Zusage – typischerweise innerhalb weniger Werktage. Gesamtdauer ab vollständigem Antrag: ca. 2–6 Wochen.
  6. 66. Kreditvertrag, Auszahlung und Verwendungsnachweis. Der Kreditvertrag wird zwischen Hausbank und Unternehmen geschlossen. Vorhaben erst NACH Antragstellung beginnen. Mittelabruf innerhalb der vereinbarten Frist. Belege archivieren und Verwendungsnachweis gegenüber Hausbank/KfW gemäß den Allgemeinen Bestimmungen für Investitionsfinanzierungen erbringen.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Digitalisierungsvorhaben automatisch gegen alle drei Stufen (Basis/LevelUp/HighEnd) und gegen passende Kombi-Programme (Digital Jetzt, Landes-Digitalisierungsförderungen) ab – inklusive Kumulierungsprüfung auf Kostenstellen-Ebene. Die KI-Infrastruktur erstellt prüfungssichere Antragsunterlagen für das Hausbankgespräch (Digitalisierungs- und Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung, Selbsterklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten) und trackt den Vorhabensbeginn-Stichtag sowie die 20-Tage-Meldefrist im EU-De-minimis-Register. Du entscheidest, die Hausbank stellt den Antrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Grundsätzlich kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. Digital Jetzt BMWK, Landes-Digitalisierungsförderungen, Bürgschaftsprogramme), solange dieselben Kostenpositionen nicht doppelt gefördert werden und die kumulierten Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Getrennte Kostenstellen je Förderprogramm sind zwingend.

Häufige Fragen

Wer ist für den ERP-Förderkredit Digitalisierung berechtigt?

Antragsberechtigt sind Freiberufler, Einzelunternehmen, KMU (weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR) sowie größere Mittelständler mit einem Jahresgruppenumsatz von höchstens 500 Mio. EUR. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland und ein klar abgrenzbares Digitalisierungsvorhaben.

Wie hoch ist die Förderung beim ERP-Förderkredit Digitalisierung?

In Stufe 1 (Basis-Digitalisierung) beträgt der Kredit bis zu 7,5 Mio. EUR ohne Tilgungszuschuss. In Stufe 2 (LevelUp, z. B. ERP/CRM, Industrie 4.0) und Stufe 3 (HighEnd, z. B. KI, Big Data) sind es jeweils bis zu 25 Mio. EUR, plus ein Tilgungszuschuss von 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3) auf den ausgezahlten Kreditbetrag, begrenzt auf 200.000 EUR.

Wie beantrage ich den KfW-511/512-Kredit?

Ein Direktantrag bei der KfW ist nicht möglich. Du wendest dich an deine Hausbank oder einen anderen zugelassenen Finanzierungspartner. Diese stellt nach Bonitätsprüfung den Antrag über das KfW-Partnerportal. Wichtig: Das Vorhaben darf erst nach Antragstellung beginnen – keine verbindliche Bestellung vorher.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 511 und KfW 512?

Beide Produkte finanzieren dieselben Digitalisierungsvorhaben. Der Unterschied liegt im Kreditrisiko: Bei 511 trägt die Hausbank 100 % des Risikos. Bei 512 übernimmt die KfW 50 % als Haftungsfreistellung. Variante 512 ermöglicht Kredite, die ohne Risikoübernahme nicht zustande kämen, setzt aber typischerweise mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse voraus.

Wie hoch sind die Zinsen beim ERP-Förderkredit Digitalisierung?

Der Sollzinssatz ist bonitäts- und besicherungsabhängig und ändert sich täglich. Die KfW ordnet neun Preisklassen (A bis I) zu; die Hausbank ermittelt die Klasse anhand ihrer Bonitätsprüfung. Aktuelle Zinssätze sind ausschließlich dem KfW-Konditionenanzeiger unter www.kfw.de/konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entnehmen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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